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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 09:42:02 *
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Autor Thema: regelmäßige Vorlage der Gehaltsabrechnungen ??  (Gelesen 1144 mal)
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bemeyno
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« am: 29. April 2009, 11:23:29 »

Hallo, mein TH will, daß ich ihm regelmäßig monatlich meine Gehaltsabrechnung zukommen lasse.

Da ich wie gesagt Gehalt erhalte, ändert sich meine Abrechnung normalerweise nicht. Gehaltsänderungen wie jetzt. z.B. durch Lohnkürzungen habe ich immer mitgeteilt und sehe ich auch ein, dass diese zu mindest einmalig vorgelegt werden muss. Aber regelmäßig?

Bin ich wirklich dazu verpflichtet oder ist das reine Willkür seitens meines TH?

Danke Euch und noch einen sonnigen Tag.

bemeyno
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dobberstein
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« Antworten #1 am: 29. April 2009, 13:13:07 »

Das wird doch häufig so gemacht. Was ist daran so schlimm ?
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pd
juergengrisu
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« Antworten #2 am: 29. April 2009, 13:25:02 »

Das ist OK . man bekommt ja auch am Ende die RSB...
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bemeyno
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« Antworten #3 am: 29. April 2009, 16:14:44 »

Na, da unser TH uns halt immer mal wieder hat spüren lassen, wer das sagen hat, wollte ich nur wissen, ob das auch wieder in diese Kategorie fällt.

Wir waren zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung z.B. selbstständig und mein Mann hat von ihm 500,- Euro als Unterhalt bekommen. Davon war auch noch die private KV zu bezahlen, weil er ja selbstständig war. Das ist halt nur eines von vielen Dingen gewesen.

Aber wenn das so i.O. ist, dann soll er sie halt bekommen. Wir wollen nur in Ruhe die restliche Zeit noch umbekommen und seit wir beide wieder sozialversicherungspflichtig tätig sind, klappt das eigentlich auch ganz gut.

Vielen lieben Dank auch noch.

Sonnige Grüße

bemeyno
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aircooled
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« Antworten #4 am: 29. April 2009, 20:46:02 »

Nö, ich kann auch nur sagen, dass das normal ist. Ich musste meinem IV lediglich nur halbjährlich meine Lohnabrechnungskopien zukommen lassen... Aber selbst monatlich ist doch völlig OK finde ich...
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 29. April 2009, 20:46:02 »



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paps
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« Antworten #5 am: 29. April 2009, 23:05:36 »

Nur mal laut gedacht.."Was will er damit?"
Als Drittschuldner ist der Arbeitgeber für die richtige Abführung des pfändbaren Betrages verantwortlich.
Entstehen Differenzen wäre vordergründig der AG zu belangen; sei es nun durch den Arbeitnehmer oder TH.

Ich sehe es schon als Schikane.
Insbesondere dann, wenn manche Th eigene Vordrucke haben, auf denen jeden Monat das ALGII einzutragen ist.
Diese Unsitte-hoch-3 konnte hier zumindest, Dank einiger umgänglicher Richterinnen und Richter, gestoppt werden.

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« Antworten #6 am: 01. Mai 2009, 20:52:51 »

Tja, er will den abzuführenden Betrag ausrechnen, den mein Mann monatlich an ihn abzuführen hat. Leider nimmt der Arbeitgeber meines Mannes 5 Euro für Pfändungen; also schauen wir mal, was der TH ausrechnet. Wenn das in etwa mit dem übereinkommt, was lt. Pfändungstabelle zu zahken wäre, sparen wir uns gerne die 5 Euro.

Apropos, wenn der TH den Betrag ausrechnet, inwieweit ist er dann für die "Richtigkeit" zuständig?

Eigentlich wollen wir nur, dass alles in Ruhe über die Bühne geht und wir nicht immer wieder aus dieser Ruhe rausgerissen werden.  smoke

Was als pfändbar abzuführen ist, das soll ja auch abgeführt werden. Schließlich haben wir ja die Schulden aufgebaut und nicht die Gläubiger. Aber bis zum 30.11.2011 ist halt doch noch eine ganz Zeit hin und die soll nach Möglichkeit ohne weitere Komplikationen vorbei gehen.  coffee

Einen schönen Tanz in den Mai gehabt zu haben wünscht

bemeyno
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« Antworten #7 am: 01. Mai 2009, 21:07:19 »

Für den Arbeitgeber als Drittschuldner sind Pfändungsgebühren  unzulässig.
Die mit der Bearbeitung von Lohn- oder Gehaltspfändungen verbundenen Kosten des Arbeitgebers fallen diesem selbst zur Last.
Er hat weder einen gesetzlichen Erstattungsanspruch gegen den Arbeitnehmer noch kann ein solcher Anspruch durch (freiwillige) Betriebsvereinbarung begründet werden.
BAG: Urteil - 1 AZR 578/05 - vom 18.07.2006

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« Antworten #8 am: 02. Mai 2009, 01:15:12 »

Gut zu wissen  thumbup

Gut's Nächtle

bemeyno
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