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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 13. Februar 2012, 07:00:09 *
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Autor Thema: schenkung zur silberhochzeit  (Gelesen 398 mal)
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Buffy
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« am: 26. Februar 2010, 12:18:25 »

hallo,


am 09.09.2009 wurde meine insolvenz eröffnet,am 04.02.2010 war schlußtermin.mit dem schreiben vom amstgericht am 11.02.2010 wurde mir dann mitgeteilt das die laufzeit der abtretung(wohlver:periode) auf 6 jahre festgesetzt wurde ,und mit eröffnung der insolvenz begonnen hat.
mein mann ist in der regelinsolvens und sein schlußtermin steht am 18.03.2010 an.

im oktober letzten jahres hatten wir silberhochzeit und unsere kinder(4) haben ihr geld zusammen gelegt für uns was zu kaufen.das haben sie dann im dezember auch gemacht,mit einem freund von uns,der genau wußte was unser großer traum war!die überraschung war groß als sie uns dann voller stolz an heiligabend(es war auch für weinachten und unsere geburtstage,nov.unddez.)unser geschenk zeigten,eine harley davidson!!!!!die freude war riesig,
aber schnell auch wieder getrübt...............dürfen wir die anholen????darf ich sie auf mich oder meinen mann anmelden,kann mir jemand sie wieder wegholen??????
fragen über fragen?????
es wäre schön wenn mir jemand ein rat geben könnte.

lg,buffy
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Buffy
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« Antworten #1 am: 03. März 2010, 13:28:00 »

weiß denn keiner was???? rougi dntknw
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Paula41
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« Antworten #2 am: 03. März 2010, 14:22:36 »

Doch, aber das werden Sie nicht hören wollen!

Eines Ihrer Kinder wird doch ganz sicher das Gefährt noch ein Jahr behalten wollen und Ihnen dann zum 26. Hochzeitstag schenken. Ansonsten brauchen Sie es auch nicht abholen.

mfg
Paula41
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Buffy
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« Antworten #3 am: 04. März 2010, 10:19:37 »



danke,

also laßen wir sie jetzt erst mal da stehn wo sie ist.aber wie sieht es damit aus wenn ich sie auf mich anmelde,aber einer meiner kinder ist der eigentümer,das dürfte doch dann kein problem sein,oder??? huh


mfg,buffy
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Faxi
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« Antworten #4 am: 04. März 2010, 11:18:51 »

Also unsere Anwältin hat uns davon abgeraten. Rein rechtlich ist wohl schon gestattet, ein Fahrzeug zu versichern, der TH könnte dann aber wohl auf komische Ideen kommen und weiter nachbohren.

Überschreiben Sie doch den Schadensfreiheitsrabatt auf eines Ihrer Kinder und lassen es somit günstiger versichern. wink
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 04. März 2010, 11:18:51 »



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paps
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« Antworten #5 am: 04. März 2010, 19:23:44 »

Im Kaufvertrag steht doch sicherlich jemand anderes?
Der sollte dann auch den Rest übernehmen.

Da die Harley nicht zur Erwerbstätigkeit benötigt wird, ist sie vollumfänglich pfändbar wenn diese in ihr Eigentum übergeht.
Das ist auch bei einer Schenkung so.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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Buffy
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« Antworten #6 am: 07. März 2010, 13:49:12 »

hallo,



also die harley wird für die erwerbtätigkeit genutzt von meinem mann.
hab jetzt mal meinen insolvenzanwalt erreicht und gefragt und der hat
gemeint das ich alles auf mich holen könnte(das anmelden)da ich ja schon in der
wvp bin.ich bräuchte meinen th auch nicht darüber informieren.

mfg,buffy
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paps
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« Antworten #7 am: 07. März 2010, 14:13:09 »

wenn dem so ist, hat er recht.
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Paps
 
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Buffy
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« Antworten #8 am: 07. März 2010, 17:50:06 »

hallo,



DANKE für die info juchu
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