Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 09:42:50 *
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Autor Thema: schlimmes Problem-Mahnbecsheid bei laufender PI bekommen!!  (Gelesen 982 mal)
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steffi_b
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« am: 25. Januar 2010, 21:49:22 »

hallo,
ich bin neu hier und brauche dringend Rat! Mein Mann und ich mussten leider PI beantragen, nur noch 2 Jahre dann ist sie rum. Nun unser Problem: Vor kurzem bekamen wir eine Rechnung von einem Inkassounternehmen über knapp 1800€!! Eine dubiose Internetseiten-Firma hat sie damit beauftragt und da wir uns keiner Schuld bewusst sind und auch nie eine Rechnung bekommen haben, habe ich ihen geschrieben, dass wir nicht zahlen werden. Nun kam ein Mahnbescheid. Ich wollte direkt Wiederspruch einlegen, aber ich habe Angst, dass daurch die Inso meines Mannes kippen könnte, falls er doch zur zahlung "verknackt" werden würde.....wie gesagt, wir haben nie ne Rechnung gesehen und das Inkassounternehmen hat auch keine Rechnungskopien geschickt, nur das Datum der kompletten Rechnungen (waren angebl. 4 Stk.) und das Datum war der 25.12.2006 !!! Der MB ist auf den 30.12.09 datiert. Ist das evtl. auch schon verjährt?? Unsere Inso fing am 15.12.06 an, also haben wir Pech und die Rechnung (falls sie rechtmäßig wäre, was sie aber ja nicht ist ) ist nicht in der Insomasse, oder wie das heisst, oder????????????? Was sollen wir tun??? Haben am Do. einen Anwaltstermin, aber ich würde schonmal gerne wissen, was da auf uns zukommt...
DANKE!!!!!!!!!!!!!! fuchsteufelswild
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« Antworten #1 am: 25. Januar 2010, 21:55:36 »

 hi
Moin
 Wann habt ihr den Mahnbescheid erhalten?
Ist in der Sache vorher gemahnt worden?
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steffi_b
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« Antworten #2 am: 25. Januar 2010, 22:00:19 »

oh, seit ihr schnell  juchu der MB kam letzten Do. od. Fr., und wie gesagt die Rechnung der Inkasso kam so um den 25.12.09..warte, ich schau mal schnell noch nach.. vorher haben wir rein gar nicht gehört, werder von dieser Firma selber noch von der Inkasso

sooo, Inkasso schrieb uns am 11.12.09, und die Rechnung war laut MB vom 24.12.06....aber wenn wir noch nie ne rechnung gesehen haben, können die dann nicht eigentlich einfach ein x-beliebiges Datum NACH unserer PI-Eröffnung genommen haben?? Wie wollen die das beweisen??
« Letzte Änderung: 25. Januar 2010, 22:05:39 von steffi_b » Gespeichert
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« Antworten #3 am: 25. Januar 2010, 22:09:34 »

....ich habe übrigens schriftl. per Fax dem Vetragsabschluss wiedersprochen!!
Ich finde es irgendwie seltsam, dass die Rechnung ein paar Tage NACH der PI-Eröffnung gekommen sein soll....und das der MB nun auch noch kurz vor der Verjährung ( ist er doch, oder?) hier ankommt..das stinkt irgendwie zum Himmel, finde ich!!
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Molly
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« Antworten #4 am: 25. Januar 2010, 22:18:55 »

Hallo, also erstmal unbedingt Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen , das geht auch ohne Begründung, dann ist das Inkassounternehmen in der Beweispflicht. wird kein Widerspruch von euch eingelegt, gilt das als Schuldanerkenntnis und der Betrag von 1800,-  müßte bezahlt werden, darauf bauen die meisten Inkassos. Ihr habt 14 Tage Zeit dem Mahnbescheid zu widersprechen also unbedingt morgen abschicken.  Eurer PI schadet das gar nicht.

L.G Molly 
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« Antworten #4 am: 25. Januar 2010, 22:18:55 »



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« Antworten #5 am: 25. Januar 2010, 22:25:06 »

hallo,
der Wiederspruch war ja auch mein erster Gedanke!! Aber bsit du dir sicher, dass der PI nichts "passiert"?? Dann sind das doch laut Gesetz Schulden, die er NACH der Eröffnung der PI gemacht hat und das heisst doch, dass das alles kippt, oder nicht??
Wenn es auf eine Gerichtsverhandlung ankäme, haben wir sicher gute Karten, weil ich finde es hört sich echt alles SEHR dubios an, aber bei uns in Deutschland weiss man ja nie ;)
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« Antworten #6 am: 25. Januar 2010, 22:35:58 »

 hi
Moin,
Du bist dir doch sicher nie was bei der Firma in Anspruch genommen zu haben,
und ohne Leistung o Vertrag gibt es in Teutschland kein Geld.

Einen Mahnbescheid kann jeder gegen dich beantragen,das Gericht prüft nicht ob der seine Richtigkeit hat,erst bei Widerspruch ist der Antragsteller in Beweispflicht.

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Molly
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« Antworten #7 am: 25. Januar 2010, 22:37:42 »

Hallo, wenn ihr nur noch 2 Jahre PI vor euch habt seid ihr doch bestimmt schon in der WP  und euer eigentliches Verfahren ist abgeschlossen. Somit wären dies Neuschulden, die mit euerem Verfahren nichts mehr zu tun haben. Irgendwann in der Zeit müsste ein Schreiben vom Gericht gekommen sein in dem das Verfahren nach § 200 InsO abgeschlossen ist. Danach kann man wieder normal Vermögen ansparen, ein Auto anmelden , sogar im Lotto gewinnen und den Betrag behalten. Genau so ist es mit Neuschulden, falls sie gemacht würden, die betreffen die abgeschlossene Inso nicht. Also unbedingt Widerspruch einlegen, wenn ihr euch sicher seid, diese Schulden nicht verursacht zu haben. Man kann sich trotz allem wehren auch wenn man in der Insolvenz ist. Gerade Inkassofirmen bauen darauf das der Widerspruch versäumt wird und dann könnt ihr gar nichts mehr tun.   L.G. Molly
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« Antworten #8 am: 25. Januar 2010, 22:49:06 »

wie jetzt?? Wir dürfen Schulden machen (nicht das wir das jemals wieder machen wollen!!), sparen, Auto kaufen etc.??? shocked  shocked wir dachten immer, das dürfen wir erst NACH den 6 Jahren Wohlverhaltendingda...ich hatte schon Angst, wenn ich was per Rechnung bestelle, dass ich dadurch evtl. die RSB verwehrt bekommen könnte Oh_no na toll, das wir so gut aufgeklärt wurden  fuchsteufelswild  fuchsteufelswild
hab mal grad nachgeschaut, wir haben am 06.06.06 (wat ne tolle Zahl!!) einen Beschluss vom Amtsgericht bekommen, dass das Verfahren aufgehoben wird...ist dass das, was du meinst????????????

Aber ich verstehe nicht, dass man in der WP z.B. einen Lottogewinn behalten darf, aber alles über der Pfändungsgrenze an den TH abführen muss??  gruebel verstehe ich nicht....
« Letzte Änderung: 25. Januar 2010, 22:57:44 von steffi_b » Gespeichert
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« Antworten #9 am: 25. Januar 2010, 23:11:13 »

Hallo, ja so geht es den meisten, glaube ich. Ich bin zwar erst seit September 2009 in der PI  und habe ebenfalls bei der Schuldnerberatungsstelle keinerlei Aufklärung erfahren. Erst hier im Forum habe ich mich nächtelang durchgelesen und und Erfahren, das  das Insolvenzverfahren aus zwei Phasen besteht. In der ersten. der Eröffnungsphase  mußt du alles an Geld oder Wertgegenständen egal woher angeben und auch abgeben. Diese dauert in der Regel 8 - 12 Monaten bei vielen auch länger. Dieses Geld wird von TH auf einem Konto gesammelt und nach  dem Schlußtermin  wenn sicher ist das nirgends mehr Geld vorhanden ist an die Gläubiger verteilt. Nach dem Schlußtermin erfolgt dann die Aufhebung nach § 200 Inso.Und die Wohlverhaltnsperiode beginnt. Es wird auch die Restschuldbefreiung angekündigt.Erst wenn du diese schriftlich hast kannst du wieder Vermögen ansparen und auch behalten. Nur dein Gehalt wird bis zur Pfändungsgrenze einbehalten und zwar für die ganzen 6 Jahre. Allerdings mußt du dich während der 6 Jahre an diese Pflichten halten nachlesen kannst du diese  in der Insolvenzordnung § 295 InsO. Auch ein Erbe muß zur Hälfte abgegeben werden. Zu allen Themen die dich interessieren findest du hier antworten einfach mal in alten Threads suchen. L.G. Molly wink
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« Antworten #10 am: 25. Januar 2010, 23:25:33 »

danke Molly, ist ja echt interessant  shocked nun gut, wir verdiene so wenig, dass wir noch lange nicht annähernd an die Pfändungsgrenze herankämen  cry ich dachte wirklich, wir dürfen nun 6 Jahre nix auf Rechnung kaufen  lollol man sind wir doof!!!
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« Antworten #11 am: 25. Januar 2010, 23:32:51 »

auf jeden Fall Widerspruch einlegen und zwar ohne Begründung, ist nur ein einziges Kreuz und eine Unterschrift, dann am besten per Einwurfeinschreiben zurück zum Mahngericht.

Dann ist das Inkasso am Zug und müsste euch verklagen, ich gehe aber davon aus das da garnichts passieren wird. Unabhängig davon wie das ganze ausgeht, es hat nichts mit eurer Insolvenz zu tun!

Na ja und wer schreibt schom am 24.12 Rechnungen? Hab ich bisher selten erlebt!

Ich bleibe dabei, nach dem Widerspruch dürfte nichts mehr kommen. Ohne Widerspruch bekommt die Firma einen Vollstreckungsbescheid und kann ohne Prüfung daraus vollstrecken und das wollt ihr ja nicht!
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« Antworten #12 am: 25. Januar 2010, 23:37:25 »

ähhh, `tschuldigung, die Rechnun ist vom 11.12.  rougi
es sagen nu alle, dass das nichts mit unserer PI zu tun hat, aber ich denke, WP heisst, dass man sich 6 Jahre lang "gut" benehmen muss, oder?? Wenn ich also im schlimmsten Fall vor Gericht muss und im allerschlimmsten Fall (zu unrecht, aber, wer weiss..) zur zahlung "verknackt" werde, habe ich mich ja NICHT "wohl verhalten", oder bin ich jetzt total gaga??  mad2
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« Antworten #13 am: 25. Januar 2010, 23:41:32 »

in der WVP muss man sich an folgendes halten:

http://de.wikipedia.org/wiki/Wohlverhaltensperiode#Wohlverhaltensphase_.28Laufzeit_der_Abtretungserkl.C3.A4rung_nach_.C2.A7_287_Abs._2_InsO.29

http://bundesrecht.juris.de/inso/__295.html

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« Antworten #14 am: 25. Januar 2010, 23:45:38 »

Hi. also einfach mal hier durchlesen. Nach Aufhebung des Verfahrens ist es wirklich nicht mehr so schwer. Man kann wieder normal über sein Konto verfügen. Kann Rechnungen bezahlen. Kann sogar wieder sparen. Mann sollte  halt wirklich aufpassen, keine Schulden mehr zu machen.  Denn dann hat man wieder das alte Spiel Mahnungen usw. das möchte bestimmt keiner von uns nochmal durchmachen.Und tatsächlich man kann einen Lottogewinn behalten. Also viel Glück. Man muß sich halt nur an die Obliegenheiten halten. Also gleich morgen Widerspruch einlegen, ich denke sowieso da will euch ein Inkassounternehmen nur unter Druck setzen . Das mit dem Wohlverhalten bezieht sich auf dein jetziges abgeschlossenes Verfahren und wenn du dich da an die Obliegenheiten hälst kann nichts passieren. Sonst könnte dir ja eigentlich jeder der dir was böses will die Restschuldbefreiung versagen, das wird vom Gericht schon sehr genau geprüft. Wie gesagt einem Mahnbescheid kann dir eigentlich jeder schicken dieser wird vom Gericht auf Echtheit nicht überprüft. Du mußt schon Widerspruch einlegen. Dann ist die Gegenseite in der Beweispflicht.  G. Molly
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