Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 09:42:59 *
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Autor Thema: schlussverteilung aufgehoben  (Gelesen 2072 mal)
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anca
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« am: 05. Februar 2007, 20:42:02 »

hallo
da ich neu bin hoffe ich ihr einige nützliche antworten zubekommen ich habe am 06.09.2004 den beschluss vom amtsgericht bekommen das das verfahren nach vollzug der schlussverteilung aufgehoben wurde.ich dachte das die sache damit für mich erledigt wäre und habe im juni 2006 ein neues gewerbe angemeldet und dann hatte das finanzamt plötzlich noch alle forderungen gegen mich plus säumnis zuschläge ist soetwas rechtens und hat wieleicht jemand die gleichen erfahrung gemacht und einen rat für mich danke imm voraus
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 05. Februar 2007, 21:29:40 »


Nachdem \"das verfahren nach vollzug der schlussverteilung aufgehoben wurde\", dürften Sie sich, sofern ein Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt und die Restschuldbefreiung angekündigt wurde, nunmehr in der Wohlverhaltensphase befinden. Das Finanzamt wird wohl - leider auch zu Recht - die Aufrechnung mit möglichen Steuererstattungsansprüchen betreiben. Die Zwangsvollstreckung ist  jedoch weiterhin im RSB Verfahren untersagt.

MfG
Feuerwald




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« Antworten #2 am: 05. Februar 2007, 21:52:31 »

nach aussage des finanzamtes wurde vom INV. kein antrag auf restschuldbefreiung gestell und ich wurde auch damals nicht auf soeine möglichkeit hingewiesen hätte ich ja sonst sofort gemacht ich habe gedacht das das alles soseine richtigkeit hatte was der insolvenzverwalter macht oder muss mann sich um diese dinge selber kümmern wenn mann mit solchen sachen nochnie zu tun hatte[addsig]
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« Antworten #3 am: 05. Februar 2007, 21:55:51 »

sorry sollte mich erstmal für die schnelle antwort bedanken :-P
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« Antworten #4 am: 05. Februar 2007, 22:11:05 »

Der IV kann den Antrag auch nicht stellen.

Mit Abgabe Ihres Antrages sollte die RSB beantragt sein.
Steht im Beschluß zur Aufhebung. Das am... die RSB erteilt wird, wenn...

Über wen haben Sie Ihren Antrag eingereicht?
Die Verrechnung des FA mit alten Forderungen ist o.k. [addsig]
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« Antworten #4 am: 05. Februar 2007, 22:11:05 »



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« Antworten #5 am: 05. Februar 2007, 22:42:59 »

danke für die antwort
in dem beschluss steht nichts von der RSB der orginal text lautet
in dem insolvenzverfahen über das vermögen des .......wird das verfahren nach vollzug der schlussverteilung aufgehoben
(§200InsO)
der antrag aufInsO wurde damals vom finanzamt gestellt .
es bestehen auch keine schulden gegen über anderen
kann das finza. denn alle einkümnfte einbehalten oder müsste mir ein teil zum leben bleiben sie sollen ja das geld bekommen aber so entziehen sie mir die existenzgrundlage
mfg
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« Antworten #6 am: 06. Februar 2007, 13:34:33 »

 
\"der antrag aufInsO wurde damals vom finanzamt gestellt \"

Ok, bei einem Gläubigerantrag kann es nicht zur Restschuldbefreiung kommen, das setzt einen Eigenantrag voraus und dieser wurde leider versäumt. Welche Rechtsform hatte denn die Firma ?

Das FA kann nach Aufhebung nun weiterhin die Zwangsvollstreckung betreiben.


\"kann das finza. denn alle einkümnfte einbehalten oder müsste mir ein teil zum leben bleiben sie sollen ja das geld bekommen aber so entziehen sie mir die existenzgrundlage \"

- wie gewaltig hoch sind denn die Forderungen des FA ? Vielleicht wäre ein erneuter Insolvenz-/Restschuldbefreiungsantrag möglich. Ansonsten kommt es auf der Art der Einkünfte an. Bei Arbeitseinkommen wie Lohn/Gehalt oder Sozialleistungen gestaltet sich der Vollstreckungsschutz leicht, siehe Lohnpfändungstabelle (§ 850c ZPO). Bei Einkommen aus freiberuflicher/selbständiger Erwerbstätigkeit ist der Vollstreckungsschutz meist nur hartnäckig durchsetzbar (§ 850i ZPO).

MfG
Feuerwald


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« Antworten #7 am: 06. Februar 2007, 16:13:01 »

hallo feuerwald
es war ein einmann betrieb
die auf gelaufenden schulden incl.säumnisszuschläge
belaufen sich auf ca.60000 €
und der normale umsatz pro monat auf ca.4500-6000 €
aber nur wenn FNa. einen teil des geldes freigeben würde da es sich bei der tätigkeit um ausendienst handelt was zwangsläufig viele km und teil weise auch übernachtungen mit sich bringt bis lang konnten wir uns das geld bei freunden und bekanten borgen die auch mit der rückerstattung etwas zeit hätten aber das ist jetzt ausgereitzt
das ist ein rattenschwanz ohne ende ohne geld keinen steuerberater ohne steuerberater wieder ärger mit dem FNa
MFG
anca



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« Antworten #8 am: 06. Februar 2007, 19:47:56 »

\"bei der tätigkeit um ausendienst\"


gut, wo wird denn gepfändet ? Konto oder direkt beim Auftraggeber ? Vollstreckungschutz müssten Sie bei der Vollstreckungsstelle des FA beantragen (je  nach dem ob arbeitnehmerähnliche Tätigkeit auch nach der Lohnpfändungstabelle sonst analog § 850i ZPO). Wichtig wäre eine Auflistuing Ihrer Kosten für Pkw usw, Nachweise über Unterhaltspflichten usw.

Ggf. kann eine Schuldnerberatung vor Ort helfen ?

MfG
Feuerwald

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« Antworten #9 am: 06. Februar 2007, 20:47:35 »

hallo feuerwald
das mit der beratung vorort habe ich schon versucht wegen überfüllung geschlossen nächster mögliche termin erst in 4-5 wochen habe aber  bei euch einen beratungstermin erreich hoffe mal das der etwas klarheit in die ganze sache bringt!  zu ihren andern fragen das FA pfändet direkt beim auftraggeber der diese sache auch nicht gerade toll findet das konto habe sie aber auch gesperrt weil ich auch zeit weise für andere auftraggeber tätig bin
die kosten für das fahrzeug beträgt ca1500€ pro monat
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« Antworten #10 am: 06. Februar 2007, 22:14:50 »

Zitat:


hallo feuerwald

habe aber  bei euch einen beratungstermin erreich



:denken: So war das wohl nicht grundsätzlich gedacht. Oder [addsig]
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« Antworten #11 am: 07. Februar 2007, 01:37:29 »

Zitat:


Zitat



hallo feuerwald


habe aber  bei euch einen beratungstermin erreich




:denken: So war das wohl nicht grundsätzlich gedacht. Oder



Natürlich war es so gedacht, \"bei uns\" gibt es Beratungstermine in Kürze und nicht in 4-6 Wochen. Und Feuerwald Du müsstest doch um die tollen Leistungen der Schuldnerberatungen wissen.  :pfeifen: [addsig]
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EndlichFrei
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« Antworten #12 am: 07. Februar 2007, 19:51:25 »

Zitat:
die kosten für das fahrzeug beträgt ca1500€ pro monat  


Ich gehe einmal davon aus, das in diesen Kosten auch Benzin, Versicherung, Steuern, Verschleißkosten etc.  und die Hotelkosten für die Übernachtungen enthalten sind, oder?[addsig]
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