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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 09:43:07 *
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Autor Thema: schmerzensgeld..behalten oder nicht?  (Gelesen 913 mal)
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ich32
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« am: 05. Juli 2011, 13:15:02 »

hallo,mein anwalt hat klage eingereicht wegen schmerzensgeld.im moment bin ich noch im insolvenzverfahren,wie ist nun die lage ? muss ich im verfahren das ganze geld abgeben? und was wäre wenn das insolvenzverfahren beendet ist bzw die schlussverteilung erfolgte? Darf man nicht was im Pfändungsfreien bereich bleibt behalten????Bitte um rat
« Letzte Änderung: 05. Juli 2011, 13:17:39 von ich32 » Gespeichert
Insoman
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« Antworten #1 am: 05. Juli 2011, 14:04:11 »

Vor dem Schlusstermin schulden Sie sämtliches Neuvermögen an die Masse, Freibeträge ergeben sich lediglich aus dem Arbeitseinkommen oder an deren Stelle tretenden laufenden Bezüge.
Das Schmerzensgeld müssten sie abgeben.
In der WVP dürften Sie das Schmerzensgeld in voller Höhe behalten.
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
Maurice Garin
weiß was
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« Antworten #2 am: 05. Juli 2011, 14:42:16 »

hallo,mein anwalt hat klage eingereicht wegen schmerzensgeld.
Weiß Ihr IV davon? Bzw. weiß der Anwalt von dem Insolvenzverfahren?

Schmerzensgeld ist pfändbar. Der Anspruch gehört daher zur Insolvenzmasse. Sofern die Auszahlung erst nach Aufhebung des Verfahrens erfolgt kommt es drauf an, ob der IV diesbezüglich die Nachtragsverteilung beantragt. Falls ja, fließt das Geld zur Masse. Falls nein, gehört es Ihnen.
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