Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 09:43:57 *
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Autor Thema: schulden "absitzen"  (Gelesen 2312 mal)
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FreakazoiD
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« am: 21. Januar 2008, 18:19:13 »

Hallo

ich hab da eine wahrscheinlich relativ ungewöhnliche frage:

Ich habe Schulden in höhe von ca. 8-9000€ größtenteils von einem konto überzug.
nun is der gerichtvollzieher aktiv.
ich würde gern anstatt eines insolvenzvervahrens die schulden absitzen. ist das möglich?

falls das möglich ist wie lange müsst ich da wohl sitzen?

danke
mfg
FreakazoiD
« Letzte Änderung: 21. Januar 2008, 18:21:57 von FreakazoiD » Gespeichert
Feuerwald
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« Antworten #1 am: 21. Januar 2008, 18:33:39 »

"falls das möglich ist wie lange müsst ich da wohl sitzen?"

bis 30 Jahre und länger, erst dann verjähren titulierte Forderungen. man kann einiges "aussitzen", einige der Gläubiger werden im Lauf der zeit die Lust verlieren. Andere - insb. die Inkassofritzen und Titelhändler - werden nach einigen Jährchen nutzlosen Herumvollstreckens irgendwann auch mal vergleichsbereit.

Ein knasttechnisches Absitzen ist seit dem es die Schuldtürme nicht mehr gibt leider nicht möglich.




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Mandarin
Grünschnabel
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« Antworten #2 am: 21. Januar 2008, 22:26:42 »

Kopfschüttel....

Das sich das alle immer so einfach vorstellen....

Na, egal.

Aber warum bitte schön, gleich in die Insolvenz bei acht oder neun Mille ? Verstehe ich nicht, das "ihr euch alle" für so´n bißchen Geld mindestens die nächsten 7 Jahre in die Tonne haun wollt....

Gibt doch noch andere Lösungen !!!

 
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Wir sind alle frei in unserem Tun & Handeln. Nur werden wir frei nie sein von den Konsequenzen.
jafern
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« Antworten #3 am: 21. Januar 2008, 22:48:42 »

...
Verstehe ich nicht, das "ihr euch alle" für so´n bißchen Geld mindestens die nächsten 7 Jahre in die Tonne haun wollt....

Hi  cheesy,

die letzten 7 Jahre vor Erteilung meiner Restschuldbefreiung im Oktober 2007 waren mit die schönsten in meinem Leben  juchu :

- ich habe in der Zeit geackert wie ein Blödian und trotz (oder wegen?) meiner Insolvenz die Karriereleiter emporklimmen könnnen,
- Überstunden geschoben und mir das anderweitig vergüten lassen  wink ,
- meine damalige Freundin zur Ehefrau genommen,
- eine schöne Hochzeit hingelegt und tolle Flitterwochen gemacht,
- zwei gesunde und wunderschöne Kinder geschenkt bekommen, und
- nebenbei dieses Forum auf die Beine gestellt und hier wertvolle Beziehungen geknüpft  thumbup

Ähh, war da was mit "in die Tonne treten"...?!?!

Lasst Euch nichts erzählen: das Leben ist schön..., es kommt eben nur auf die Perspektive an   wink

In diesem Sinne

José
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Nach über fünf Jahren als Betreiber von pwn.info habe ich das Projekt Ende 2008 in andere, vertrauensvolle Hände übergeben.
Seit Oktober 2008 bin ich als selbstständiger Unternehmer in der Branche tätig, in der ich über zehn Jahre als Angestellter mein Brot verdiente ;-)  Ich wünsche allen hier weiterhin gutes Gelingen und viel Erfolg!
dobberstein
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« Antworten #4 am: 22. Januar 2008, 09:20:27 »

Recht so, jafern. Das Leben ist schöönn
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pd
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 22. Januar 2008, 09:20:27 »



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« Antworten #5 am: 24. Januar 2008, 12:21:34 »

                           HY NEWBIE!!

Erst einmal muß dir ein Haftbefehl vorliegen.  Darin wäre unteranderem deinTagessatz festgelegt.  Der kommt drauf an wie deine Lage ausschaut.
Liegt so zwischen 5,00+25,00Euro Kategorien BERBER, SOZI, ALG2,ALG1
BERUFSTÄTIG. Da kannst du dir ausrechnen wie lange du Sitzen würdest.
                                                  Lange  ZEIT oder?

Würde dir dringend von dieser Idee abraten.  Habe selber 4 Wochen gebrummt
für ein paar Euro.  Du bist aus dem Verkehrgezogen, deine Menchenwürde ist down. Da spielst du in einer anderen Liga.

Drück deinem Kuckuk monatlich ein paar Euro in die Hände und gut ist.

Zitat:  Wenn du kämpfst, kannst du verlieren.
             Wenn du nicht  kämpfst ,hast du schon verloren.  rougi
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ThoFa
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« Antworten #6 am: 24. Januar 2008, 16:51:41 »

Hallo,

für Schulden geht man nicht ins Gefängnis, nicht dass jetzt hier bei einigen Panik aufkommt. Lediglich Geldstrafen, die nicht bezahlt werden, müssen mittels Ersatzfreiheitsstrafe "abgesessen" werden.

MfG

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« Antworten #7 am: 24. Januar 2008, 19:02:23 »


         
          JA,  ThoFa      Das ist korrekt.!!

       Wollte bei  meinem Beitrag ,mit Beispiel und guten Rat Newbie schildern,
     
       das man nicht so leicht die Situation einschätzen sollte.
      ps. Ich wurde geblitzt.  Geldstrafe.     rougi
   
   
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« Antworten #8 am: 24. Januar 2008, 19:52:47 »

Hallo,

ich mag mich ja täuschen, aber für zu schnelles fahren dürfte es doch wohl Bußgelder geben und keine Geldstrafen.... whistle

MfG

ThoFa
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« Antworten #9 am: 25. Januar 2008, 11:45:00 »


   HY....    ist richtig!!        Im Knast aber gibts nur die Kategorie Geldstrafe.
                                                                                                   cheesy cheesy





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« Antworten #10 am: 25. Januar 2008, 11:52:30 »

Hallo,

dann mal der Unterschied zwischen Geldstrafe und Bußgelder:

Geldstrafen müssen, wenn sie nicht bezahlt werden, mit Ersatzfreiheitsstrafe abgegolten werden.

Bei Bußgelder kommt man in Erzwingungshaft, sofern man zahlungsfähig aber nicht -willig ist, ist man zahlungswillig aber nicht -fähig, muss man auch nicht in Haft. Mit der Erzwingungshaft kann man die Bußgelder nicht "absitzen".

Und zur Vervollständigung: Alle anderen Verbindlichkeiten bringen einen nicht ins Gefängnis, lediglich wenn man sich gegen die Abgabe der Eideststattlichen Versicherung sträubt, kann diese - ebenfalls - mit haft erzwungen werden.

MfG

ThoFa
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« Antworten #11 am: 25. Januar 2008, 21:16:21 »

               HY....

    Da bin ich etwas geteilter Meinung!
    Verstoß gegen die stvo Bußgeldbescheid.
     Antrag auf gemeinnützige ARBEIT statt gegeben,konnte wegen Krankheit
    nicht ausgeführt werden.    Anfrage auf Ratenzahlung seltsamer Weise keine
    Rückantwort.    Dann Polizei mit Haftbefehl!

     So kommt man vom Bußgeld ins Gefängnis!

      Im Knast heißt das dann Geldstrafe ;bezieht sich hauptsächlich auf
        Verkehrssünder.
       Haftstrafe:  Hierbei dreht es sich im Großen und Ganzen um Richterliche
       Verurteilungen allgemein.
       
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ThoFa
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« Antworten #12 am: 25. Januar 2008, 22:09:31 »

Hallo,

nö !

§§ 95, 96 OWiG

MfG

ThoFa
« Letzte Änderung: 25. Januar 2008, 22:15:53 von ThoFa » Gespeichert

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« Antworten #13 am: 26. Januar 2008, 11:16:55 »

      HY.....
           
            Leider ist es aber so!!!     heulen heulen :heulen
     
           Bin ich ein Fall von  Justitzirtum ???    shocked
           
           
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ThoFa
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« Antworten #14 am: 26. Januar 2008, 11:35:14 »

Hallo,

da ich nicht weiß, was bei Ihnen tatsächlich war, kann ich diese Frage leider nicht beantworten... whistle

MfG

ThoFa
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