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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 09:44:23 *
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Autor Thema: schulden beim finanzamt  (Gelesen 904 mal)
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mops
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« am: 30. Juni 2007, 17:11:37 »

Hallo,

vielleicht kann mir jemand helfen, bin total am Ende.
Ich war mal selbstständig, das Geschäft lief nicht mehr, ich habe den Kopf in den Sand gesteckt, keine Steuererklärung mehr abgegeben, keine Post mehr geöffnet, das Unheil nam seinen Lauf: nicht abgeholte Mahnungen, keine Einsprüche gegen Mahnbescheide usw. hab mich einfach um nichts mehr gekümmert.

Ein riesiger Schuldenberg wuchs an und das Finanzamt schätze munter angebliche Umsätze, und daraus Gewinne und Steuerschulden. Naiv wie ich war dachte ich, keinen Umsatz, einen Berg voll Schulden und noch Steuern bezahlen, das kann nicht sein - weit gefehlt.

Inzwischen bin ich ein bischen schlauer. nachdem ich mich ca. 1 Jahr rund um die Uhr mit Arbeit abgelenkt habe machte ich mich daran den Scherbenhaufen abzubauen:

Katalogisieren der Schulden (oh Gott) - Gläubiger anrufen oder schreiben, Rechnungen bezahlen und Vergleiche schließen (Restschuldbefreiung gab es damals noch nicht) teilweise verdiehnt durch Arbeit oder finanziert per Kredit meiner Eltern.

Alle! Gläubiger konnte ich befriedigen (Volumen ca. € 100.000,-), just als ich den letzten Vergleich geschlossen habe und das Geld geflossen ist meldete sich das Finanzamt mit seinen Forderungen, ich viel aus allen Wolken.

Persönlicher Termin gemacht und erfahren, dass die Schätzungen inzwischen rechtskräftig geworden sind (immerhin rund € 100.000,- und jedes Jahr werden es mehr, dank 1% Säumniszuschlag per Monat) und daran nicht mehr zu Rütteln ist!!!!

Vergleich vorgeschlagen 3 !!! Jahre nichts gehört, inzwischen einen verantwortungsvollen gut dotierten Job gefunden.

Nochmaliger Anlauf über Steuerberater und Anwalt einen Vergleich mit dem FIAMT (dabei übrigens nachgerechnet bei Abgabe der Steuererklärungen hätte ich sogar Geld zurückerstattet bekommen aber es ist zu spät, " nichts mehr zu machen sagte der Steuerbeamte").

Weitere Hiobsbotschaft Vergleich ist nicht möglich bei Vorsatz und das Nichteinreichen einer Steuererklärung ist bei den Finanzbehörden Vorsatz, so sagt man mir!

Kurzum, ich habe keinen Ahnung wie ich das regulieren soll: Das Finanzamt ist erst zu Verhandlungen bereit, wenn ich meinen Arbeitgeber und meine Einkommensverhältnisse offenlege - na toll, wenn mein Arbeitgeber hiervon Wind bekommt, bin ich sofort meinen Job los - nicht mehr vertrauenswürdig.

Gibt es jemand der mir etwas helfen kann, wie ist das mit Vergleich oder Verjährung - gibt es einen Spezialisten, der mir helfen kann - gibt es eine Möglichkeit anonym mit dem Finanzamt zu verhandeln?
Restschuldbefreiung habe ich gehört gibt bei Steuerschulden Probleme außerdem vierdiehne ich recht gut und das schlimmste der Prozess geht wohl zwingend über den Arbeitgeber, Problem siehe oben.

Es kann doch nicht sein, dass ein Finanbeamter aus "erzieherischen Gründen" eine total überhöhte Steuerschätzung macht, diese rechtskräftig wird und ich nur unter Offenlegung aller Fakten und somit Steilflanke für Vollstreckungsmaßnahmen hilflos Ausgeliefert bin?!

Bin wirklich verzweifelt das Ganze geht seit 17 Jahren, bin inzwischen verheiratet habe Kind und muss mich ständig verstecken - bitte helft mir, bin bis zu gewissen Grenzen bereit die (ungerechten) Steuern zu bazahlen, kann aber nicht meinen Job riskieren.

Bin für jeden Tip dankbar

mfg.
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 30. Juni 2007, 23:13:16 »

Steuerrechtlich kann ich Ihnen keinen rat an dieser Stelle geben.

Auch festgesetzte Steuerverbindlichkeiten unterliegen einer Verjährung, jedoch wird diese Verjährung schnell unterbrochen, bspw. durch Vergleichangebote.

Ganz allg. stünde Ihnen das Insolvenz--/Restschuldbefreiungsverfahren auch bei Steuerschulden offen. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass der Arbeitgeber vom Treuhänder / Insolvenzverwalter in Kenntnis gesetzt wird,  wenn das Arbeitsverhältnis gefährdet wäre, wobei es hier keinen Rechtsanspruch gibt, ein Risiko bleibt.

Ich habe es selbst schon erlebt, dass auch sehr lang zurückliegende Steuerfestsetzung auf Grund von Schätzungen abgeändert wurden, nachdem Steuererklärungen eingereicht wurden. Das scheint eine Frage des Dialogs mit der Finanzbehörde. Aber wie gesagt, dazu kann ich nicht viel mehr sagen.

Wie hoch ist denn Ihr Nettoeinkommen ?

Gruss
Feuerwald

PS: Wenn einer eine USB-Tastatur spenden will, bitte melden, meine Tasten versagen durch das viele getippe langsam alle samt !




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paps
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« Antworten #2 am: 30. Juni 2007, 23:37:14 »

PS ....
habe glaub noch eine auf Arbeit.
kann aber erst Montag nachsehen/ ist noch taufrisch
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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Feuerwald
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« Antworten #3 am: 01. Juli 2007, 00:04:10 »

ohhhhhh  wow

müsste aber eine USB-Tasta sein ! Mein PC  läuft ´nicht mit PS2 (?).

Gruss
Feueerwald


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paps
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« Antworten #4 am: 01. Juli 2007, 00:14:22 »

Das usb-dingens habe ich schon verstanden, muß aber erst mal die Folie entfernen.
das sind doch die rechtekigen Stecker... und wech
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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« Antworten #4 am: 01. Juli 2007, 00:14:22 »



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