Gegen wen bestehen denn die Forderung / wer ist in der Insolvenz?
Im Fall einer Insolvenz kann der TH beim zuständigen AG einen Antrag stellen. Siehe dazu: das Topi vom Bremer -->
http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Fragen-zum-Pfaendungsanteils-bei-Heirat-usw--1941.html. Dieser Antrag dient dazu, daß das AG feststellt das Ihre Gattin ggf. in der Lage wäre vom eigenen Verdienst ihre Lebenshaltung zu sichern. Das Ergebnis wäre das keine unterhaltsberechtigte Person dazu käme...
Was das Kind angeht besteht einen Unterhaltspflicht. Demzufolge ergibt sich bei Ihrem angegeben Netto uns der Tabelle "Pfändungstabelle" aus diesem Forum ein mtl. zu zahlender Betrag 72,05.
Persönliche Anm.: Was spricht dagegen den Drachen -auch in Hinsicht auf einen positivewn Bescheid zur RSB- zu füttern.
Bin kein Jurist / dies ist keine verbindliche Rechtsauskunft...
Gruß Mandarin