Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 09:47
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 09:47:11 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: schulden vor ablau der zeit getilgt, wie wird das verfahren beendet?  (Gelesen 356 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
booyaben
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 6

Danke
-von Ihnen: 4
-an Sie: 0


« am: 16. Januar 2012, 12:14:28 »

hallo,

ich bin seit ca.3 jahren in einem regelinsolvenzverfahren, im moment bin ich in der wohlverhaltensphase. nachdem ich ende des letzten jahres eine übersicht über mein konto beim insolvenzverwalter bekommen habe, kann ich mir grob ausrechenen, dass ich (voarausgesetzt es ändert sich beruflich nichts, wovon ich ausgehe)gegen ende des jahres alle schulden (gesamt ca. 35000 eur) abbezahlt habe (d.h. weit vor ablauf der 6 jahre ). ich habe schon in anderen foren gelesen, dass es dann immer wieder zu problemen kommt, wenn das verfahren beendet werden soll. wie läuft das genau ab? was kann ich tun um die sache zu beschleunigen, muss ich anträge stellen oder ähnliches, oder endet meine insolvenz automatisch, wenn alle gläubiger bezahlt wurden? hilft mir mein insolvenzverwalter weiter, oder ist ihm daran gelegen, das verfahren in die länge zu ziehen (verwalter hat schon 12.000 euro eingestrichen, die ihm wohl wirklich zustehen, das hat mich schon mal ganz schön umgeworfen, da es ein drittel der gesamtschulden ist. möchte möglichst solch teure fehler in zukunft vermeiden, hätte ich das zuvor gewusst, hätte ich händeringend nach anderen lösungen als die insolvenz gesucht, aber das ist ein anderes thema)

über tips wäre ich sehr dankbar.


Gespeichert
Insoman
Moderator
*****

Karma: 2
Offline Offline

Beiträge: 564

Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 120



« Antworten #1 am: 16. Januar 2012, 12:52:30 »

Mir scheinen zwei Möglichkeiten unbedingt bedenkenswert..

1) Rücknahme des Antrags auf Restschuldbefreiung

Immerhin löst die -pro forma- Erteilung der vorzeitigen RSB, nachdem alle Gläubiger befriedigt und sämtliche Kosten beglichen wurden, eine 10-jährige Sperrfrist für ein erneutes Verfahren aus...
die Rücknahme des Antrags kommt in Frage, wenn Klarheit darüber besteht, dass es außer den am Verfahren beteiligten Gläubigern keine weiteren gibt.

2) Antrag auf Einstellung des Verfahrens wegen Wegfall des Eröffnungsgrundes - §212 InsO

..ebenfalls ohne RSB..
_________________________________________________________________________________________________

..ansonsten kann ein Antrag auf vorzeitige Erteilung der RSB gestellt werden (analog §299 InsO)

« Letzte Änderung: 16. Januar 2012, 13:01:11 von Insoman » Gespeichert

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
Feuerwald
Moderator
*****

Karma: 13
Offline Offline

Beiträge: 2767

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 354


WWW
« Antworten #2 am: 16. Januar 2012, 13:54:40 »

2) Antrag auf Einstellung des Verfahrens wegen Wegfall des Eröffnungsgrundes - §212 InsO

-> das "Insolvenzverfahren" ist hier bereits beendet.
Gespeichert

Insokalle
weiß was
*****

Karma: 15
Offline Offline

Beiträge: 1546

Danke
-von Ihnen: 4
-an Sie: 237


« Antworten #3 am: 16. Januar 2012, 20:17:05 »

Und deswegen ist meines Wissens auch sehr fraglich, ob der Antrag auf RSB überhaupt noch zurückgenommen werden kann.

Selbst wenn es ginge, wäre er ziemlich blöd, wenn er es machen würde. Sind die Verfahrenskosten beglichen, die angemeldeten Forderungen etc. ist auf Antrag des Schuldners die RSB zu beschließen. 
Wenn es tatsächlich darauf hinausläuft, würde ich kurz beim Insolvenzgericht nachfragen, wie es dort genau gehändelt wird.
Gespeichert
booyaben
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 6

Danke
-von Ihnen: 4
-an Sie: 0


« Antworten #4 am: 17. Januar 2012, 10:06:57 »

Und deswegen ist meines Wissens auch sehr fraglich, ob der Antrag auf RSB überhaupt noch zurückgenommen werden kann.

Selbst wenn es ginge, wäre er ziemlich blöd, wenn er es machen würde. Sind die Verfahrenskosten beglichen, die angemeldeten Forderungen etc. ist auf Antrag des Schuldners die RSB zu beschließen. 
Wenn es tatsächlich darauf hinausläuft, würde ich kurz beim Insolvenzgericht nachfragen, wie es dort genau gehändelt wird.

vielen dank schon mal für die antworten.

das heisst also, dass dann in meinem fall auf meinen antrag hin die restschuldbefreiung dann erteilt wird, wenn alle forderungen beglichen sind, also bei mir nach ca. 4 jahren? und nach erteilung der rsb ist das verfahren beednet und der lohn wird nicht mehr gepfändet? muss ich den antrag auf rsb stellen, oder ist das aufgabe meines insolvenzverwalters?
Gespeichert
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 17. Januar 2012, 10:06:57 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
Der_Alte
weiß was
*****

Karma: 8
Offline Offline

Beiträge: 1390

Danke
-von Ihnen: 7
-an Sie: 260


« Antworten #5 am: 17. Januar 2012, 10:22:01 »

Den Antrag stellt der Schuldner.

Nach erteilter RSB findet die Lohnabtretung ein Ende und noch vorhandene Gelder, die nicht zur Befriedigung der Gläubgier und zur Tilgung der Verfahrenskosten benötigt wurden, werden an Sie ausgezahlt.
Gespeichert

Es grüßt der Alte
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.4257 Sekunden, mit 29 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz