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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 09:47:18 *
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Autor Thema: schulden, wer kann tipps geben?  (Gelesen 654 mal)
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Elocin1979
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« am: 21. Dezember 2006, 09:44:20 »

hallo, vielleicht kann mir hier jemand ein paar tips geben. also ich bin 27 mutter von einem sohn und wieder schwanger im 7.monat. der ex hat uns raus geschmissen und seit dem haben ich ganz schön zu rudern. ich habe 3 pfändungen auf dem konto, dei auf der bank behandeln einen schon wie den letzten dreck. mein vermieter meinte anfang dez. mir den mietvertrag für meine wohnung zu zuschicken(wohne seit august in der wohnung) nun will er die miete für die wohnung auf einmal haben. das kann ich aber nicht da ich schon am existenzminimum lebe. die anträge auf dem amt konnt ich auch noch nicht stellen da der mietvertrag unterschrieben vom vermieter noch fehlt, haben die gesagt. so nun habe ich angst meine wohnung zu verlieren und alles andere auch. was kann ich tun das das nicht passiert?
kann ich mit den gläubigern reden und eine ratenzahlung vereinbaren so das dei pfändungen von meinem konto verschwinden. ich weiß wirklich bald nicht mehr weiter. ich bin zur zeit ein nervliches frack. komme ich da jemals wieder raus? bitte gebt mir tipps was ich tun kann oder wo ich mich hin wenden kann um so schnell wie möglich unterstützung zubekommen. [addsig]
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« Antworten #1 am: 21. Dezember 2006, 14:20:02 »

Hallo Elocin!

Also rein ethnish oder besser gesagt moralisch gesehen kann man eine schwangere Mutter nicht so einfach aus der Wohnung werfen.
Da würde ich mir weniger Sorgen machen.
Behaupten kann Dein Vermieter viel, aber durchsetzen wird er warscheinlich weniger können.
Das Problem sehe ich eigentlich für Deine weitere Zukunft das Du es als
zweifache alleinstehende Mutter es am Arbeitsplatz schwer haben wirst eine Stelle zu finden.

[addsig]
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paps
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« Antworten #2 am: 21. Dezember 2006, 19:21:57 »

erst mal willkommen.

Vordergründig sollten Sie erstmal an Ihr Kind (Kinder) denken.
Und das Problem mit der Wohnung klären.;-)

Die Kontopfändungen bekommen Sie per Beschluß vom Vollstreckungsgericht (Amtsgericht) zum Ruhen.
ZU beachten ist dabei, das der unpfändbare Betrag von Sozialleistungen und Gehalt nicht länger als 14 Tage auf dem Konto verbleibt, da es sonst zu normalem Guthaben wird.
Die unpfändbaren Leistungen muß Ihnen die Bank innerhalb von 7 Tagen nach Eingang auszahlen.
Wichtig auch, dass die Bank nicht selber Gläubiger ist, sonst droht unter Umständen die verrechnung mit eigenen Forderungen (Dispo,Kredit)
Zu empfehlen wäre ein Wechsel des Institutes.

Wegen der Miete sollten Sie dringend nochmal mit dem vermieter sprechen. Er kann ihnen auch ohne schriftlichen Vertrag die Miethöhe vorab bestätigen und somit kann das Amt auszahlen.
Zur Not als rückzahlbaren Vorschuß.

Die rückständige Miete können Sie mit einem ratierlich rückzahlbaren Kredit des ehem.Sozialamtes begleichen.
Den bekommen Sie meist noch, wenn Obdachlosigkeit droht.
Sie könne aber auch Kontakt zu dem örtlichen Frauenhaus aufnehmen, wenn die gesmte Situation für Sie zu belastend wird.

Sie können, wenn Sie die Kraft haben, auch kostenfreie Stundungen und Ratenvereinbarungen mit Ihren Gläubigern treffen. Suchen Sie sich dazu am besten professionelle Hilfe bei der örtlichen SB oder einem Anwalt, der auf Beratungsschein arbeitet.

Alles andere bekommt man schon geregelt, nur den Mut nicht verlieren

 :manno: [addsig]
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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