und läuft das wirklich (s)o ab die beratung,..
Nun, Sie haben es ja erlebt..
die subventionierten Stellen haben natürlich Interesse daran, möglichst viele Schuldner an sich zu binden. Um den Vorwurf zu entkräften es gebe unzumutbar lange Wartezeiten, verfährt man eben immer häufiger auf von Ihnen beschriebene Art und Weise:
die Schuldner werden kurzfristig "geladen", nach ebenso kurzer Ansprache wieder entlassen und hängen dann erstmal in der Warteschleife.
Dies ist das mittlerweile übliche Procedere.Würde mich wundern, wenn die Abwicklung insgesamt viel schneller als 12 Monate gehen würde..
Was die Beratungsqualität angeht, kann man keine pauschalen Aussagen treffen..
solide durchschnittlich, würde ich meinen..
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Um Auskunft über bestehende Einträge im Schudnerregister zu erhalten, sollten Sie bei der Vollstreckungsabteilung Ihres Amtsgerichts vorstellig werden.
Wenn Sie sich dort ausweisen können, wird man Ihnen auf Ihr Bitten hin einen Registerauszug ausdrucken können.
Alle gerichtlichen Vollstreckungsmaßnahmen sind hier vermerkt.
Fragen Sie auch nach den Eintragungen Ihrer vorherigen Wohnsitze..
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Wenn Sie zwischenzeitlich keine erneute EV abgeben müssen, sollte wohl keiner Ihrer Gläubiger die neue Bankverbindung kennen.
Warum können sie erst nach 3 Monaten umwandeln?