Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 09:48
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 09:48:13 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum "Bedanken" bei hilfreichen Antworten:
zu jeder Antwort, die man auf seine Frage bekommen hat, ist es nun möglich ein "Danke" auszusprechen! Dazu findet sich jetzt direkt in der ersten Antwortzeile neben Zitat, Ändern, usw., ein "Danke-Button" mit einem roten Stern versehen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: selbständig, "jetzt ARGE-frei" - Pfändungsfreigrenze  (Gelesen 1382 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
whiteflowerxx
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 13

Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 0


« am: 02. Dezember 2007, 19:57:20 »

Guten Abend,

ich bin seit Sommer 2005 in der Wohlverhaltensperiode (Privatinsolvenz) und habe in der gesamten Zeit wegen langer Krankheit und Arbeitslosigkeit ALG II bezogen.

Im März diesen Jahres habe ich mich selbständig gemacht und aufstockendes ALGII bekommen.  Mein TH hat jeweils die Einnahme-Überschuss-Rechnung sowie die geänderten ALGII-Bescheide bekommen.
Es sieht jetzt so aus, dass ich ab 1. 12.  kein ALG II mehr bekomme, da ich genug verdiene.
Wären Sie so nett, mir zu sagen, nach welchem Betrag sich jetzt die Zahlungen an den TH rechnen?

Ich erhalte Zahlungen auf die Rechnungen, die ich meinen Kunden stellen, erstelle dann eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. 
Werden die Kosten, die ich für mein Unternehmen habe, abgezogen? Und kann ich die Kosten für die Krankenkasse, die ja immerhin bei ca.  350 Euro liegen, auch vorher abziehenß Und wie sieht es mit der Arbeitslosen- und Rentenversicherung aus?

Und wird dann die Pfändungstabelle mit den Freibeträgen von 2005 angewendet oder muss ich evtl mit mehr Zahlungen an den TH rechnen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Gruß
whiteflowerXX
Gespeichert
Feuerwald
Moderator
*****

Karma: 13
Offline Offline

Beiträge: 2767

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 354


WWW
« Antworten #1 am: 02. Dezember 2007, 20:02:29 »

"ich bin seit Sommer 2005 in der Wohlverhaltensperiode (Privatinsolvenz) und "

Wurde das Insolvenzverfahren bereits aufgehoben ?

Gruss
Feuerwald

Gespeichert

whiteflowerxx
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 13

Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 0


« Antworten #2 am: 02. Dezember 2007, 21:19:09 »

Das weis ich gar nicht.  Ich habe ein Schreiben vom 28. 9. 05, in dem steht, das in "4 Monaten ein Schlussbericht erstellt" werden soll.

Ist das denn ein Unterschied in der Abrechnung?
Gespeichert
Feuerwald
Moderator
*****

Karma: 13
Offline Offline

Beiträge: 2767

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 354


WWW
« Antworten #3 am: 02. Dezember 2007, 22:01:21 »

Ist das denn ein Unterschied in der Abrechnung?

ja, Sie sollten anhand der Bescheide vom Gericht schon wissen, ob a) Schlusstermin, b) Ankündigung der RSB und c) Aufhebung des Insolvenzverfahrens stattfand.



Gespeichert

whiteflowerxx
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 13

Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 0


« Antworten #4 am: 02. Dezember 2007, 22:02:48 »

ich habe gerade noch mal alle Papiere nachgesehen, davon steht noch nichts drin
Gespeichert
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 02. Dezember 2007, 22:02:48 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
Feuerwald
Moderator
*****

Karma: 13
Offline Offline

Beiträge: 2767

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 354


WWW
« Antworten #5 am: 02. Dezember 2007, 22:06:28 »

hm, seit 2005 nichts mehr gehört ? Sonderbar.

www.insolvenzbekanntmachungen.de

vielleicht finden Sie dort etwas.

Gespeichert

whiteflowerxx
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 13

Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 0


« Antworten #6 am: 02. Dezember 2007, 22:19:15 »

da steht das gleiche wie in meinem Brief. 

Insolvenzverfahren wurde eröffnet.
Anmeldefrist:  . . .  08. 2005. 

Prüfungsstichtag im schriftlichen Verfahren: . . . 09. 2005
Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.3367 Sekunden, mit 29 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz