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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 09:49:11 *
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Autor Thema: sozialversicherungsfreier und Lohnsteuerfreier Zuschuss des AG  (Gelesen 654 mal)
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zockerman
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« am: 04. Februar 2010, 19:46:01 »

Hallo zusammen,

bitte nehmt es mir nicht übel, wenn es hierzu schon einige Beiträge gibt, aber ich habe nach langen suchen nichts vergleichbares gefunden  rougi

Ich befinde mich in der Wohlverhaltensperiode, bin 2 Kindern gegenüber unterhaltspflichtig und habe ein Nettoeinkommen von ca 1500 €.
Eins der Kinder lebt mit mir und der Mutter, meiner Lebensgefährtin zusammen. Wir zahlen für einen Ganztags - Kinderkrippenplatz  ca. 400 €, da wir beide in Vollzeit arbeiten.
Mein Arbeitgeber hat mir jetzt angeboten, einen Teil des Betrages für die Kinderkrippe in Form eines sozialversicherungsfreien und Lohnsteuerfreien Zuschusses zum Gehalt zu zahlen.
Jetzt weiß ich leider überhaupt nicht, wie ein solcher Zuschuss gerechnet wird. Ist es eine vermögenswirksame Leistung oder wird es als Geldwerter Vorteil ( wobei ich nicht mal weiß was dies überhaupt bedeutet ) oder was auch immer angerechnet ?

Wenn dieser Zuschuss zum Netto 1:1 dazugerechnet wird, müsste ich ihn ja abtreten, weil ich die Pfändungsgrenze bei 2 unterhaltspflichtigen Kindern übersteige, und uns würde dieser ganze Stress ja eh nichts bringen.

Ich würde mich über jeden Ratschlag sehr freuen.

mit freundlichen Grüßen,



« Letzte Änderung: 04. Februar 2010, 19:47:36 von zockerman » Gespeichert

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« Antworten #1 am: 04. Februar 2010, 21:02:41 »

Ich könnte falsch liegen aber von Sozialabgaben frei kann nur Nettozuschuss heißen.
Demzufolge höheres Netto.(?)
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« Antworten #2 am: 04. Februar 2010, 21:20:04 »

Hallo Paps,

Das ist es ja. Ich weiß nicht wie dieser Zuschuss dann aussehen soll. Hier ein Stück der mir weitergeleiteten E-Mail der Personalabteilung an meinen Chef auf die Frage, ob es möglich ist statt der Gehaltserhöhung  z.B. einen Zuschuss zur Kinderkrippe zu bekommen:

"Hallo Herr xxxxxxx,

endlich habe ich den richtigen Ansprechpartner gefunden:

es gibt also tatsächlich noch die Möglichkeit einen soz.vers.freien und Lst.freien Zuschuss zu gewähren. Allerdings bräuchten wir einen Zahlungsnachweis von der Kinderkrippe.
Dann kann ich den Betrag, den Sie mir vorgeben an den Mitarbeiter überweisen (mit dem monatl. Lohn)........"


Ich hatte ihm zugetragen, das mir eine Gehaltserhöhung nichts bringen würde, da ich das Geld abtreten muss.
Aber auf der Suche nach vergleichbaren, bin ich bisher nur auf den Vorteil dieser "Lohnerhöhung" gestossen, das sie 1:1 Netto ( ohne Lohnnebenkosten ) gezahlt werden kann, was mir widerum aber nichts nützen würde weil hier auch das Netto steigen würde.


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« Antworten #3 am: 04. Februar 2010, 23:00:37 »

Von nichts nützen kann man nicht reden.
Ca. 30% verblieben nach Abführung des pfändbaren Betrages bei Ihnen.
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« Antworten #4 am: 05. Februar 2010, 17:36:32 »

Hallo Paps,

Gibt es hier eine Regelung  30 % generell bei Zuschuss ? Oder sind die 30 % errechnet, bezogen auf mein Netto und 2 unterhaltspflichtige Kinder?


Danke für deine Mühe

mfg zockerma
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« Antworten #4 am: 05. Februar 2010, 17:36:32 »



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« Antworten #5 am: 05. Februar 2010, 22:06:02 »

Ergibt sich aus der Tabelle; je mehr unterhaltsberechtigte Personen, um so mehr geht vom Netto durch.
Bei 2 UHB bleiben m.E. sogar 40/100
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