Hallo zusammen,
bitte nehmt es mir nicht übel, wenn es hierzu schon einige Beiträge gibt, aber ich habe nach langen suchen nichts vergleichbares gefunden

Ich befinde mich in der Wohlverhaltensperiode, bin 2 Kindern gegenüber unterhaltspflichtig und habe ein Nettoeinkommen von ca 1500 €.
Eins der Kinder lebt mit mir und der Mutter, meiner Lebensgefährtin zusammen. Wir zahlen für einen Ganztags - Kinderkrippenplatz ca. 400 €, da wir beide in Vollzeit arbeiten.
Mein Arbeitgeber hat mir jetzt angeboten, einen Teil des Betrages für die Kinderkrippe in Form eines sozialversicherungsfreien und Lohnsteuerfreien Zuschusses zum Gehalt zu zahlen.
Jetzt weiß ich leider überhaupt nicht, wie ein solcher Zuschuss gerechnet wird. Ist es eine vermögenswirksame Leistung oder wird es als Geldwerter Vorteil ( wobei ich nicht mal weiß was dies überhaupt bedeutet ) oder was auch immer angerechnet ?
Wenn dieser Zuschuss zum Netto 1:1 dazugerechnet wird, müsste ich ihn ja abtreten, weil ich die Pfändungsgrenze bei 2 unterhaltspflichtigen Kindern übersteige, und uns würde dieser ganze Stress ja eh nichts bringen.
Ich würde mich über jeden Ratschlag sehr freuen.
mit freundlichen Grüßen,