muss den verrechnungsscheck meine treuehänderin geben

So einfach würde ich es der TH nicht machen! Wie Insokalle schon schreibt steht der TH nur der Erstattungsbetrag vom 01.01.2010 - Verfahrensaufhebung zu! Oder haben Sie geld zu verschenken? Um welche Summe sprechen wir denn?
BGH URTEIL
IX ZB 239/04;
2. Der streitige Betrag unterfällt damit derzeit dem Verwaltungs- und Ver-fügungsrecht des Schuldners. Mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 18. November 2003 hat der Schuldner dieses Recht über sein Vermögen zurückerlangt, soweit es nicht von der Abtretung nach § 287 Abs. 2 Satz 1 InsO erfasst wird. Der Anspruch auf Steuerrückerstattung war damit aus der Insolvenzbeschlagnahme entlassen (MünchKomm-InsO/Hintzen, § 200 Rn. 31, § 203 Rn. 21; Kübler/Prütting/Holzer, InsO § 200 Rn. 6 f).