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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 09:51:30 *
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Autor Thema: steuerbescheid  (Gelesen 691 mal)
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markus1983
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« am: 27. August 2011, 18:52:01 »

Hallo freunde...
Ich bin Verheiratet seid 2008, und seid 2011 januar habe ich mein bescheid vom amtsgericht bekommen das ich privatinsolvent bin....
meine frage ist...
meine frau hatt dieses jahr zum ersten mal ihre lohnsteuererklärung gemacht von 2008 bis 2010
alles schön und gut....so jetzt hatt sie ihr bescheid bekommen von 2008 bis 2010...rund 3000euro
guthaben...
jedoch steht da ne ganz andere kontonummer und das demm insolvenzverwalter ihres ehegatten bescheid gleichen inhalts erteillt wurde...
wird jetzt von meiner frau auch was gepfändet oder haben die im amt ne falsche kontonummer genommen
ich bin ratlos...bitte um hilfe...was auf uns zu kommt....danke im vorraus
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Insoman
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« Antworten #1 am: 27. August 2011, 19:20:47 »

Ich gehe davon aus, dass Sie steuerlich gemeinsam veranlagtsind !?

In diesem Fall kommt ein Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach

§ 37 AO (Abgabenordnung) in Frage.. ((Wenn der Bescheid noch nicht bestandskräftig ist..))

Zitat
1) Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis sind der Steueranspruch, der Steuervergütungsanspruch, der Haftungsanspruch, der Anspruch auf eine steuerliche Nebenleistung, der Erstattungsanspruch nach Absatz 2 sowie die in Einzelsteuergesetzen geregelten Steuererstattungsansprüche.

(2) Ist eine Steuer, eine Steuervergütung, ein Haftungsbetrag oder eine steuerliche Nebenleistung ohne rechtlichen Grund gezahlt oder zurückgezahlt worden, so hat derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, an den Leistungsempfänger einen Anspruch auf Erstattung des gezahlten oder zurückgezahlten Betrags. Dies gilt auch dann, wenn der rechtliche Grund für die Zahlung oder Rückzahlung später wegfällt. Im Fall der Abtretung, Verpfändung oder Pfändung richtet sich der Anspruch auch gegen den Abtretenden, Verpfänder oder Pfändungsschuldner.

Dass bedeutet, dass das Finanzamt nicht mit befreiender Wirkung an einen Ehegatten zahlen kann (und Sie sich im Innenverhältnis mit Ihrem Ehemann auseinandersetzen müssten), sondern das Finanzamt muss vor der Auszahlung ausrechnen, in welchem Verhältnis jeder Steuern zahlen musste und entsprechend dieser anteiligen Steuerbelastung wird auch der Rückerstattungsbetrag aufgeteilt.
Das Finanzamt kann also mit schuldbefreiender Wirkung nur an den materiell erstattungsberechtigten Ehegatten auszahlen.
« Letzte Änderung: 27. August 2011, 19:26:52 von Insoman » Gespeichert

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markus1983
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« Antworten #2 am: 27. August 2011, 19:26:44 »

vielen dank aber hört sich bisschen kompliziert an...was bedeutet das konkrett jetzt für uns...wird was jetzt gepfändet oder nich...und was wenn icvh denn antrag mache was passiert dann
??
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markus1983
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« Antworten #3 am: 27. August 2011, 19:31:28 »

und was machen wir mit der kontonummer die wahrscheinlich vom hauptsitz von meines insolvenzberaters ist...oder kommt es häufig vor das dass amt kontonummer verwächselt.
ich hab noch 10 tage auf einspruch zeit.
soll ich beim amt anrufen und nachfragen oder beim steuerberater
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Insoman
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« Antworten #4 am: 28. August 2011, 11:44:55 »

..ich würde mich unbedingt an einen Steuerberater wenden..
Bringen Sie auf jeden Fall den Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 37 AO ins Gespräch!

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« Antworten #4 am: 28. August 2011, 11:44:55 »



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