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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 09:51:36 *
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Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
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Autor Thema: steuererklärung rückerstattung  (Gelesen 323 mal)
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nine2307
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« am: 11. Juni 2011, 16:28:01 »

habe meine erklärung für 2010 gemacht
habe meinen th gefragt, was mit der rückerstattung wird, falls es eine gibt.
diese sagte mir, darf ich ab 2010 behalten
jetzt meine frage...wenn ich beim fa schulden habe,fa als gläubiger mit in die inso genommen wurde,dürfen die dann trotzdem die rückerstattung einbehalten und verrechnen???
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Insokalle
weiß was
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« Antworten #1 am: 11. Juni 2011, 16:36:46 »

Ja, in der Wohlverhaltensphase darf das FA aufrechnen.
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Janni
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« Antworten #2 am: 11. Juni 2011, 17:51:57 »

hallo ich bin neu hier, kann dies aber bestätigen. Denn ich habe meine Steuererklärung auch abgegeben und dort sagte man mir, wenn ich hätte Schulden beim FA dann könnten sie das Guthaben aufrechnen.

LG
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