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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 09:52:25 *
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Autor Thema: stromschulden kurz vor der Privatinsol.kann der Strom abgestellt werden?  (Gelesen 1667 mal)
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verena29
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« am: 09. Juni 2009, 12:08:49 »

Hallo,  cheesy
habe eine ganz wichtige frage. gruebel
Ich stehe kurz vor der Privatinsolvenz bin bei einerAnwältin die hat jetzt einen Schuldenbereinigungsplan aufgstellt jetzt warten wir auf antworten,kann dauern bei 30  Gläubigern, einer  liegt mir übel im Magen.
Ich habe vor 3monaten den stromanbieter gewechselt um geld zu sparen leider hatte ich eine bombatische nachzahlung, falsch eingeschätzt beim einzug.. 700Euro.
Meine Anwältin habe den angeschrieben brauchen nicht mehr zu zahlen klar jetzt kam die Mahnung, und jetzt?
Er ist grundversorger er darf trotz wechsel den strom abstellen aber wie schnell braucht er darfür eine vollsteckungstitel oder was? shocked
Meine Anwältin ist bis freitag in Urlaub deswegen kann ich sie nicht fragen heute kam die Post ich habe angst den strom abgstellt zu bekommen, bevor ich in insolvenz gehe.
Ich bin schon so weit das ich hoffe das de rGV an der Tür klingelt und ein Gläubiger sich nicht daran gehalten hat, das ich direkt mit dem Inso antrag zum Gericht darf , ohne auf alle Antworten zu w3arten..
Bei uns dauerts ungefähr 14tage sagt meiner anwältin ( die müsste es als Fachanwältin bei gericht wissen) da sich es endlich hinter mir habe...
lg..
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rookie


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« Antworten #1 am: 09. Juni 2009, 13:31:31 »

Hi...also m.E. kann dein Stromanbieter Dir theoretisch schon den Strom abstellen da  Du  ja im Rückstand bist...ob du in der Inso bist oder nicht ist eigentlich egal.....

Ausnahme: Dein TH ruft die Lastschriften von deinem Stromanbieter zurück, dann können die das nicht da du ja nicht schuldhaft gehandelt hast.

Du solltest Dich schnellstmöglich um einen Neuen Stromlieferant bemühen bevor du im Dunkeln sitzt.

Hab ich auch so gemacht.

Aber vielleicht weiss es hier im Forum noch jemand besser... wink
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verena29
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« Antworten #2 am: 09. Juni 2009, 13:34:39 »

Hi Mhhh,
...
ich habe doch einen neuen Stromanbieter seit 3 Monaten. Bei dem ist alles okay

es geht um den alten da sind Rückstande abe das problem er ist auch dr Grundversorger...
darf er ohne titel mahn und vollstrewckung abstelle oder muss er den haben , er ist nicht mehr der  aktuelle stromlieferant nur noch der Grundversorger !!
mfg
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rookie


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« Antworten #3 am: 09. Juni 2009, 14:32:42 »

Klar kann er Dir den Strom abstellen ohne Vollstreckung....wenn du Deine Handyrechnung nicht zahlst stellt Dein Provider auch die "Lieferung" ein ohne viel Drumrum....
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paps
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« Antworten #4 am: 09. Juni 2009, 17:31:44 »

Kann er meines Erachtens nicht, da ja beim neuen Anbieter keine Rückstände existieren.
(Durchleitungspflicht)

Hier kann der Grundversorger nur über den normalen Vollstreckungsweg zu seinem Geld kommen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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« Antworten #4 am: 09. Juni 2009, 17:31:44 »



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verena29
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« Antworten #5 am: 09. Juni 2009, 17:39:11 »

danke das ist auch meine Meinung, thumbup

wenn ich eine Handyrechnung wie oben gemeint nicht zahle und zu einem anderen anbieter gehe und da eine neue Handynummer und  rechnung habe die ich bezahle kann der alte die neue nicht sperren..

mfg
wie kann ich das Thema schliessen kann mir einer helfen????
« Letzte Änderung: 09. Juni 2009, 17:49:17 von verena29 » Gespeichert
stef1601
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« Antworten #6 am: 09. Juni 2009, 18:31:27 »

Also soviel ich weiß kann er dir den Strom nicht abklemmen, da du von ihm ja keinen Strom bekommst sondern von einem anderen Anbieter. Mach dir also keinen Kopf.
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paps
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« Antworten #7 am: 11. Juni 2009, 17:26:26 »


wie kann ich das Thema schliessen kann mir einer helfen????

Man frage einen mod.  wink
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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