Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 09:52:39 *
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Autor Thema: th bucht lastschriften zurück - werden die verträge nun gekündigt?  (Gelesen 888 mal)
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VerzweifelteStudentin
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« am: 13. Februar 2010, 11:22:23 »

hallo,

nachdem alles erst gut aussah, kam heute post vom treuhänder. mein konto wurde freigegeben, aber er widerrruft auch

die lastschriften der letzten 6 wochen und die gläubiger sind dann als insolvenzgläubiger zu betrachten.

damit war ja zu rechnen, da ich keine möglichkeit hatte vorab auf überweisung umzustellen.

was passiert jetzt? wie soll ich mich nun verhalten?

werden mir die verträge nach dem widerruf gekündigt oder können die lastschrifterteiler ab nächstem monat wieder abbuchen?

muss ich neue verträge bei anderen anbietern abschliessen, was ja unmöglich sein wird bei insolvenz?


lastschrifterteiler waren u.a. der vermieter, die krankenkasse, die kfz-versicherung, der handyanbieter, das fitness-studio....

z.b. darf ja in deutschland niemand ohne krankenversicherungschutz da stehen. krieg ja auch probleme mit dem arbeitgeber, wenn

er von der kasse angeschrieben wird und die information kriegt, dass ich nicht mehr versichert bin.

danke.
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VerzweifelteStudentin
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« Antworten #1 am: 13. Februar 2010, 12:58:05 »

was wenn ich die zurückgebuchten beträge alle zahle bzw. ein verwandter das für mich macht?

geht das? darf ich das? ist das gläubigerbevorzugung?
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DreamTheater
Jungspund
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« Antworten #2 am: 13. Februar 2010, 22:08:14 »

Guten Abend, ich kenne das, habe das im letzten März/April auch erlebt. Bei mir waren einige Anbieter betroffen. Ich habe sofort alle Betroffenen angerufen und meine Lage dort klar und offen geschildert, das hat schon mal fast überall einen guten Eindruck hinterlassen. Auch wenn es nicht einfach war...Von Zahlungen an diese "neuen Gläubiger" haben alle abgeraten! Das Stichwort Gläubigerbevorzugung ist gut! Ich wurde gewarnt, das in so einem Fall die gesamte Inso kippen kann!

- Stromversorger (RWE), Gas-/Wasserversorger (Stadtwerke): Beide Energieversorger haben mich als Kunden behalten. Die Stadtwerke haben mir dabei mein betroffenes Konto gekündigt und mir ein neues eingerichtet. Ich hatte jetzt im letzten Oktober bei der Schlussabrechnung ein Guthaben, was dann zur Begleichung dieser Schulden benutzt wurde. Mein Guthaben bei der RWE wurde mir sogar ausgezahlt!

- Telekom: Meine Anrufe stiessen nicht auf grosses Interesse, es wurde gedroht, aber letztlich ist nichts passiert. Lediglich mein Versuch, im letzten Jahr zu einem anderen Anbieter zu wechseln, ist am Veto der Telekom gescheitert...

- Handyvertrag: hatte ich bei O2, die haben sofort gesperrt und 2 mal gemahnt, seit dem nichts mehr davon gehört. (Alle Mahnungen sollte ich übrigens an den TH weiterleiten, was ich auch brav getan habe).  Habe dann einfach eine Prepaid-Karte gekauft. Für mich sogar die günstigere Lösung!

- Versicherung: Hatte KFz- und Private Haftpflicht etc bei der Provinzial. Die haben sofort gekündigt! Ich habe dann bei der DA-Direkt angerufen, die ganze Situation wahrheitsgemäß geschildert und sofort neue Verträge bekommen. Die haben sich gut und schnell gekümmert. Die sagten mir am Telefon, sie dürften mich gar nicht abweisen...

- Krankenkasse? Wird doch vom Lohn abgeführt, oder? Ist doch somit gar nicht betroffen!?

- Vermieter: Hatte ich zum Glück nicht, hatte meine Miete von Anfang an per Überweisung gezahlt. Hatten aber aufgrund des Verkaufs unseres Hauses, welches der Grund für unsere Inso war, schon den ganzen Mist am Hals, als wir eine neue Bleibe gesucht haben. Auch hier hat sich die offene Schilderung unserer Lage als Vorteilhaft gezeigt!

Wünsche Dir alles Gute! Wie gesagt, Ruhe bewahren und mit den Leuten offen sprechen war bei mir die Grundlage, um mit relativ heiler Haut aus dieser blöden Situation heraus zu kommen. Hat aber auch gut 4 Wochen lang viel Kraft und Nerven gekostet...

Gruß

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VerzweifelteStudentin
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« Antworten #3 am: 13. Februar 2010, 23:59:45 »

hi,

danke für deine ausführliche antwort. das hat mir schon sehr weitergeholfen.

die krankenkasse läuft bei mir separat, da ich studentin bin. das bedeutet, dass mein arbeitgeber vom brutto nur rentenversicherung und event. steuern abführt und ich selbst noch den beitrag zur krankenversicherung abführen muss bzw. die krankenkasse diesen ein paar tage, nachdem das gehalt eingegangen ist, abbucht.

vor einer kündigung durch die krankenkasse habe ich echt angst, da das ja zu problemen mit dem arbeitgeber und der uni an der ich eingeschrieben bin führt. es besteht ja krankenversicherungspflicht in deutschland.

ich krieg ja, nach dem die prozedur gelaufen ist, eine liste von der bank aus der hervorgeht von welchen anbietern die lastschrift zurückgegangen ist. werde diese dann anschreiben und die situation schildern plus die info, dass ich die beträge in zukunft von meinem pfändungsfreien einkommen problemlos zahlen kann.

kann dann nur abwarten, wer mir kündigt und wer nicht.... dntknw

ich fühle mich echt super mies.  heulen

da zahlt man brav und der th verursacht künstlich neue schulden...und man hat noch mehr probleme und sorgen als vor der insolvenz. eine verdammt harte zeit.

bin froh, dass ich einen partner an meiner seite hab, der das mit mir durchsteht.

grüße

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makro
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« Antworten #4 am: 14. Februar 2010, 01:31:13 »

Bei der Krankenkasse hängt es von dem Unternehmen ab, ich war bis zur Insolvenz teilweise 6 Monate im Rückstand wurde aber nicht gekündigt weil die sehr kulant waren, nur der Kreis hatte ein "Ermittlungsverfahren" eingeleitet wegen der Pflegepflichtversicherung. Ich hatte es aber geschafft bis zur Inso alle Rückstände zu begleichen. Auch hier gilt es offen und ehrlich die Dinge ansprechen.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 14. Februar 2010, 01:31:13 »



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ThoFa
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« Antworten #5 am: 14. Februar 2010, 12:03:24 »

Hallo,

Ihnen dürfen keine Nachteile aufgrund der Lastrückschriftbuchungen entstehen. Dieses allerdings auch durchzusetzen ist Ihre Aufgabe.

MfG

ThoFa
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VerzweifelteStudentin
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« Antworten #6 am: 14. Februar 2010, 12:20:55 »

@ThoFa: Und wie soll man das machen? Mehr als sagen, dass der Treuhänder die Lastschriften zurückgeholt hat und nicht man selbst, kann man doch nicht, oder?

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Feuerwald
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« Antworten #7 am: 14. Februar 2010, 14:49:48 »

Die KK kann (muss aber nicht) Probs machen.
Wenn Beitragsrückstände entstehen, bspw. durch den Lastschriftunfug, kann die KK die Leistung verweigern bist der Rückstand ausgeglichen ist und wenn es 100 Jahre dauert. In dieser Zeit darf man dann brav die laufenden Beiträge zahlen und genießt dafür nichts außer einer Akut-/Notversorgung.
Deshalb ist es ja soooo wichtig vor Eröffnung des Insolvenzverfahren zu handeln.

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« Antworten #8 am: 14. Februar 2010, 15:04:31 »

darf ich denn nach verfahrenseröffnung aus meinem pfändungsfreien einkommen die beiträge nachzahlen????

ich dachte, das sei gläubigerbevorzugung....
« Letzte Änderung: 14. Februar 2010, 15:07:00 von VerzweifelteStudentin » Gespeichert
rookie


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« Antworten #9 am: 15. Februar 2010, 17:28:48 »

Auf keinen Fall was nachzahlen an einen Insolvenzgläubiger.... coffee

Rede offen mit der Kasse dass die vieleicht die offenen Posten stunden...die Folgebeiträge musst du aber wiederum zahlen.
« Letzte Änderung: 15. Februar 2010, 17:30:29 von rookie » Gespeichert
makro
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« Antworten #10 am: 15. Februar 2010, 18:46:42 »

Die KK kann (muss aber nicht) Probs machen.
Wenn Beitragsrückstände entstehen, bspw. durch den Lastschriftunfug, kann die KK die Leistung verweigern bist der Rückstand ausgeglichen ist und wenn es 100 Jahre dauert. In dieser Zeit darf man dann brav die laufenden Beiträge zahlen und genießt dafür nichts außer einer Akut-/Notversorgung.
Deshalb ist es ja soooo wichtig vor Eröffnung des Insolvenzverfahren zu handeln.



das ist leider so, ca. 3 Insolvenzgläubiger sind bei mir Ärzte deren Rechnungen die KK wegen der Rückständ nicht übernehmen wollte, auch nachdem alles nachgezahlt war. Von daher bei KK aufpassen!
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« Antworten #11 am: 15. Februar 2010, 19:09:22 »

sorry, ich bin jetzt noch verwirrter:

einmal heisst es, man dürfe nicht nachzahlen und dann wieder doch?  gruebel

ist es vielleicht so, dass man nur während des insolvenzverfahrens nicht nachzahlen darf,

während der wohlverhaltensperiode aber schon?
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makro
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« Antworten #12 am: 15. Februar 2010, 19:20:18 »

Sorry falls das falsch rüberkam. Ich hatte die KK vor Eröffnung sauber, musste also nach Eröffnung nichts nachzahlen, das hatte ich vorher schon erledigt. Wie das bei Rückständen bei Eröffnung aussieht, das weiss ich nicht.
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VerzweifelteStudentin
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« Antworten #13 am: 17. Februar 2010, 15:38:20 »

so, nun hab ich schwarz auf weiss, was der th zurückgebucht hat.  cry

2x der krankenkassenbeitrag ist dabei. bei 2 offen stehenden beiträgen darf die krankenkasse den vertrag ruhen lassen und man hat nur noch einen eingeschränkten versicherungsschutz, z.b. versorgung im notfall.

die uni exmatrikuliert mich auch und der arbeitgeber darf mich dann nicht mehr beschäftigen.

da ich ja die beiträge selbst nicht nachzahlen darf... cry

hat jemand erfahrung damit, ob das sozialamt in so einem fall einspringt?

danke.

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