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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 09:53:05 *
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Autor Thema: trotz insolvenz mein firma pfändet weiter ?  (Gelesen 803 mal)
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snake4
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« am: 19. November 2010, 09:07:27 »

vieleicht hat eine von euch ein rat bin inder privat insolvenz seit juni. hatte unterhalts schulden rückstand hab aber in inso mit eingegeben und mein firma schickt das geld weiter hin obwohl er das nicht mehr dürfte mein th hatte noch mal ne schreiben zu firma geschickt das sie das lassen solten nur an ihn zu überweissen das pfändbare teil kann ich mir das geld von firma zürück verlangen was sie überwiessen haben was sie nicht dürfen ?
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horst69
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« Antworten #1 am: 19. November 2010, 10:01:31 »

Natürlich haftet die Firma für falsche Abrechnungen !

Aber ich denke, das es die Aufgabe des IV ist, den Arbeitgeber anzuschreiben !

Wenn der Arbeitgeber trotzdem weiter überweist, dann muss dein IV mal in die Gänge kommen !?
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snake4
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« Antworten #2 am: 19. November 2010, 12:40:42 »

Danke erstmal für dein antwort ! Der th hatte ja angeschrieben gestern hatte er es noch einmal angeschrieben wir hatten für nov.weinachtsgeld gekriegt da haben die 2 mal pfändung raus geschickt einmal unterhalts rückstand  und einmal für deutschebank obwohl beides in insolvenz sind was zuviel ist müssten die doch an th überweissen das ist doch nicht rechtens was passiert nun mit dem geld was firma seit 3 monaten überwiessen hat wer haftet ?
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horst69
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« Antworten #3 am: 19. November 2010, 13:05:55 »

Das ist nicht rechtens, da hast du vollkommen recht !

Der Arbeitgeber haftet in diesem Fall, das sollte dein TH wissen !?
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snake4
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« Antworten #4 am: 19. November 2010, 13:47:01 »

danke erstmals bin mal gespannt wie firma sich daraus redet
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 19. November 2010, 13:47:01 »



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Feuerwald
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« Antworten #5 am: 19. November 2010, 13:49:27 »

da haben die 2 mal pfändung raus geschickt
einmal unterhalts rückstand 

- es kommt auf den Pfändungsbeschluss an. Laufender Unterhalt, der nach Eröffnung des Insolvenzverfahren neu entstanden ist, kann nach § 89 Abs. 2 InsO (§ 850d ZPO) gepfändet werden. 


und einmal für deutschebank obwohl beides in insolvenz sind

- und hier kommt es darauf an, ob die „Pfändung“ zu Gunsten der Deutschen Bank auf einem gerichtlichen Pfändungsbeschluss oder auf einer offengelegten Lohnabtretung beruht. Letztere wäre auch im Insolvenzverfahren für bis zu zwei Jahre vom Arbeitgeber zu bedienen, sofern kein vertraglicher Abtretungsausschluss besteht.   
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horst69
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« Antworten #6 am: 19. November 2010, 15:31:44 »

@feuerwald

Was die unterhaltszahlungen angeht, hat er geschrieben "Rückstand", deshalb nehme ich an, das dieser vor Eröffnung entstanden ist. Wenn es um die laufenden Zahlungen geht, hast du natürlich Recht.

Was die Deutsche Bank angeht, hast du auch Recht, wenn eine Lohnabtretung vorliegt. Ansonsten ist eine Pfändung, meiner Meinung nach, nicht rechtens.
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snake4
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« Antworten #7 am: 19. November 2010, 18:45:45 »

war heute bei th gewessen  er war total stinkig er hat gesagt dann zahlt die firma eben doppelt er will sein geld das wäre der schuld der firma sonst werde er die firma anklagen mit recht auch.  er hat angeschrieben, wir warten nun das antwort der firma mal ab .
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paps
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« Antworten #8 am: 19. November 2010, 20:44:45 »

Der Arbeitgeber könnte aber auch im Recht sein.
Nämlich dann, wenn die Erklärung des Th zu spät beim Ag einging und dieser aus objektiven Gründen die Lohnzahlung nicht mehr aufhalten konnte.
Dann ist die Pfändung ab dem nächsten Monat einzustellen.

Aber das sollte der TH auch so wissen.
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snake4
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« Antworten #9 am: 19. November 2010, 20:54:07 »

die firma hats seit juli vorliegen daher kann ich mir nicht vorstellen .
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snake4
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« Antworten #10 am: 04. Dezember 2010, 12:27:29 »

mein th hat nun von meine firma rückschreiben bekommen  meine firma meint es liegen lohnabtretungen vor deswegen wären die verpflichtet weiter abzu treten  ist das rechtens trotz insolvenz ?
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paps
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« Antworten #11 am: 04. Dezember 2010, 19:33:21 »

Ja, offengelegte Abtretungen werden , sofern diese bereits rechtskräftig vor der Inso offengelegt wurden, 24 Monate weiter bedient.
Erst dann gehen Beträge an den TH.
Sind die offengelegten Abtretungen befriedigt, gehen natürlich schon ehr pfändbare Beträge an den TH.


Und Feuerwald hatte ja bereits darauf hingewiesen:

- und hier kommt es darauf an,.... auf einer offengelegten Lohnabtretung beruht. Letztere wäre auch im Insolvenzverfahren für bis zu zwei Jahre vom Arbeitgeber zu bedienen, sofern kein vertraglicher Abtretungsausschluss besteht.  

« Letzte Änderung: 04. Dezember 2010, 19:35:56 von paps » Gespeichert

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« Antworten #12 am: 05. Dezember 2010, 00:36:12 »

danke erst mal fürs antwort aber wie sieht es denn aus z.b überweisst mein firma weiter hin unterhalts rückstand obwohl es in insolvenz ist das hat ja nix mit lohnabtretung zu tun  ist das rechtens?
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