Ja, offengelegte Abtretungen werden , sofern diese bereits rechtskräftig vor der Inso offengelegt wurden, 24 Monate weiter bedient.
Erst dann gehen Beträge an den TH.
Sind die offengelegten Abtretungen befriedigt, gehen natürlich schon ehr pfändbare Beträge an den TH.
Und
Feuerwald hatte ja bereits darauf hingewiesen:
- und hier kommt es darauf an,.... auf einer offengelegten Lohnabtretung beruht. Letztere wäre auch im Insolvenzverfahren für bis zu zwei Jahre vom Arbeitgeber zu bedienen, sofern kein vertraglicher Abtretungsausschluss besteht.