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Autor Thema: Überschuldet durch Selbstständigkeit - Was nun?  (Gelesen 425 mal)
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tato2008
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« am: 17. August 2008, 19:22:34 »

Hallo zusammen

Ich war von 2000 bis April 2004 selbstständig. Die Rechtsform des Unternehmens war eine GbR. Geschäftszweck war der Handel von Computer Hard- und Software über das Internet.
Leider ist die Firma pleite gegangen und es ist eine enorme Schuldenlast von ca. 94000 EUR entstanden (vorwiegend Finanzamt und Kredit von der Sparkasse) und die Anzahl unterschiedlicher Gläubiger beläuft sich auf 29.
Ein Insolvenzverfahren wurde 2004 mangels Masse abgelehnt. Einige ehemalige Kunden, welche trotzt Vorauszahlung nichtmehr von uns beliefert werden konnten, haben damals auch eine Strafanzeige gestellt. Mein ehemaliger Geschäftspartner und ich wurden wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von je 2400 EUR verurteilt, welche ich aber schon beglichen hab.

Da mein ehemaliger Geschäftspartner seit 2004 nichtmehr arbeitet und seitdem Harz 4 Empfänger ist, habe ich schon einige Gläubiger durch Zahlung, oder Vergleiche befriedigt, dennoch sind gerade die großen Gläubiger jetzt wieder aktiver und vor kurzem musste ich auch das zweite Mal seit 2004, eine eidesstattliche Versicherung abgeben.

Ich bin seit November 2007 wieder selbstständig, verfüge über Einnahmen von monatlich ca. 1200 EUR . Die festen monatlichen Kosten (privat und geschäftlich) für den Betrieb des Unternehmen (Internetbranche) und für Miete und Betriebskosten, belaufen sich auf ca. 750 EUR .

Ich weis im Moment nichtmehr, wie ich aus diesem Kreislauf herauskommen soll. Ständig kommen neue Androhnungen zur Vollstreckung, höhere Kosten und Zuschläge (allein ca. 10000 EUR Säumniszuschläge vom Finanzamt). Können Sie mir Tipps geben, welcher Schritt der sinnvollste wäre im Moment? Eine Privatinsolvenz ist ja ausgeschlossen aufgrund der hohen Anzahl von Gläubigern und über eine Regelinsolvenz weis ich bisher kaum etwas.

Ich danke schonmal und freue mich auf Feedback.
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newman
Grünschnabel
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« Antworten #1 am: 17. August 2008, 19:59:25 »

hallo,
wenn du wirklich etwas geld zur verfügung hast gehe zu einem anwalt , natürlich nicht hinterhof, nimm deine kompletten unterlagen(wenn vorhanden)mit,
und lass dich von ihm beraten ob die chance auf eine regelinsolvenz besteht.
grüsse newman
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Feuerwald
Moderator
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WWW
« Antworten #2 am: 17. August 2008, 22:07:07 »

Eine Privatinsolvenz ist ja ausgeschlossen aufgrund der hohen Anzahl von Gläubigern und über eine Regelinsolvenz weis ich bisher kaum etwas.

-> als Selbständiger steht Ihnen grundsätzlich der Weg in das Regelinsolvenzverfahren nebst Restschuldbefreiung offen. Das sollte angesichts der Gesamtverschuldung durchaus erwogen werden.  Die Einzelheiten (bspw. Forderungen aus Delikt) sollten vorab geklärt werden.
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