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Autor Thema: Übertragung von Immobilien  (Gelesen 265 mal)
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Nostalgie
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« am: 25. Mai 2008, 08:52:03 »

Hallo,
meine Tochter befindet sich in Insolvenz (noch 2 Jahre).
Ich würde ihr trotzdem gerne meine Immobilien überschreiben, wobei sie lediglich besitzer wird und keinerlei nießbrauch oder einkünfte, etc.  hat.

Wie ist da wohl die Rechtslage?
Wer weiß etwas.
LG
Nostalgie
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smallville
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« Antworten #1 am: 25. Mai 2008, 20:38:06 »

Hallo Nostalgie,

um 100% sicher zu sein würde ich offen gestanden noch die 2 Jahre warten.

Aber ich denke auch momentan dürfte nichts dagegen sprechen.
Vermutlich ist Deine Tochter schon in der Wohlverhaltensperiode und darf z.B. 100% eines Lottogewinnes behalten und 50% einer evtl. Erbschaft.

Solange sie nicht mtl. Mieteinkünfte erhält und nur im Grundbuch steht, spricht aus meiner Sicht nichts gegen eine Überschreibung.

Ich würde allerdings sicherheitshalber eine Klausel im Vertrag verankern, dass sie das Objekt vor Ablauf von 3 Jahren (oder 5 oder wie auch immer) nicht veräußern darf.

Zur Not diesbezüglich mal einen RA konsultieren und sich beraten lassen.

lg
Small
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Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
paps
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« Antworten #2 am: 25. Mai 2008, 21:05:11 »

Ich tendiere zum abwarten.
Testamentarisch könnte man das festlegen.

Aber als vorgezogenes Erbe, und die Annahme liegt  für einen Gläubiger nahe, ist diese Übertragung kreuzgefährlich.
Ihre Tochter müßte dann u.U. 50% des Verkehrswertes an den Th abführen .
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Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
ThoFa
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« Antworten #3 am: 26. Mai 2008, 08:15:15 »

Hallo,

sollte sie noch im laufenden Insolvenzverfahren sein, dann ist eine Schenkung natürlich nicht sehr förderlich.

Ist sie in der WVP, dann ist dies problemlos möglich, auch eventuelle Mieteinnhamen aus der Immo unterliegen nicht der Abtretung.

Der Einwand von Paps ist aber unbedingt zu beachten, diesbezüglich sollten Sie auf jeden Fall eine Beratung hinzuziehen.

MfG

ThoFa
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 26. Mai 2008, 08:15:15 »


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