Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 09:57
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 09:57:48 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Überweisung Lohn  (Gelesen 1236 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
noelmaxim
Jungspund
***

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 63

Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 2


« am: 21. Januar 2009, 06:26:55 »

Hallo an alle,

ich gehe aus einer Selbstständigkeit kommend in ein Angestelltenverhältnis und beabsichtige die Regelinsolvenz zu beantragen. Der Beginn der RI ist für den Zeitpunkt vorgesehen, wo das Finanzamt und die Stadt ( Gewerbesteuer ) weitere Maßnahmen ergreifen, meine Steuerschudl einzufordern. Pfändungen auf meinem Konto und bei einem Auftragsgeber sind seit längerem fruchtlos!

1) Mache ich mich strafbar, wenn ich nicht sofort die RI anmelde, obwohl ich weiß, die Steuerschulden jetzt nicht mehr bezahlen zu können und einige weitere Rechnungen nicht mehr begleiche? Habe bereits EV abgegeben und bin bis 31.1.2009 HGB'ler in der Finanzdienstbranche!

2) Kann ich meinen Lohn - der ist unterhalb der pfändbaren Grenze - auf das Konto meiner Frau ( erster Lohn Ende Februar) überweisen lassen und von dort aus z.B. die Zins-,undTilgungsleistung unseres Hauses abbuchen lassen? Die finanzierende Bank besteht auf einen Lastschrifteinzug!

3) Wie heisst noch mal der Antrag, der meine Frau rückwirkend von den Steuerschulden befreit? Sie hat diese ja nicht verursacht, gibt es da irgendetwas zu berücksichtigen, hat das was mit einem Steuerklassenwechsel zu tun???  Kann ich nach dem Antrag dann trotzdem in 2009 für meinen neuen Job wieder die bessere Steuerklasse haben bzw. kann dann wieder die Aufteilung ich 3 sie 5 ( Minijob ) erfolgen, oder hat das gar nichts mit dem Antrag bezüglich der Steuerschulden zu tun?

Danke für Antworten.
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #1 am: 21. Januar 2009, 18:46:58 »

Hallo an alle,

ich gehe aus einer Selbstständigkeit kommend in ein Angestelltenverhältnis und beabsichtige die Regelinsolvenz zu beantragen. Der Beginn der RI ist für den Zeitpunkt vorgesehen, wo das Finanzamt und die Stadt ( Gewerbesteuer ) weitere Maßnahmen ergreifen, meine Steuerschudl einzufordern. Pfändungen auf meinem Konto und bei einem Auftragsgeber sind seit längerem fruchtlos!

1) Mache ich mich strafbar, wenn ich nicht sofort die RI anmelde, obwohl ich weiß, die Steuerschulden jetzt nicht mehr bezahlen zu können und einige weitere Rechnungen nicht mehr begleiche? Habe bereits EV abgegeben und bin bis 31.1.2009 HGB'ler in der Finanzdienstbranche!

Zahlungsunfähigkeit ist nicht strafbar. Neuverschuldungen wären aber heikel

2) Kann ich meinen Lohn - der ist unterhalb der pfändbaren Grenze - auf das Konto meiner Frau ( erster Lohn Ende Februar) überweisen lassen und von dort aus z.B. die Zins-,undTilgungsleistung unseres Hauses abbuchen lassen? Die finanzierende Bank besteht auf einen Lastschrifteinzug!

Wäre vom Grundsatz möglich; wenn keine erneute Pfändung droht.
Warum sollten die Hausraten noch bezahlt werden?



3) Wie heisst noch mal der Antrag, der meine Frau rückwirkend von den Steuerschulden befreit? Sie hat diese ja nicht verursacht, gibt es da irgendetwas zu berücksichtigen, hat das was mit einem Steuerklassenwechsel zu tun???  Kann ich nach dem Antrag dann trotzdem in 2009 für meinen neuen Job wieder die bessere Steuerklasse haben bzw. kann dann wieder die Aufteilung ich 3 sie 5 ( Minijob ) erfolgen, oder hat das gar nichts mit dem Antrag bezüglich der Steuerschulden zu tun?

Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld (§§268 AO ff)
Hinw.
Sie müssen bei der Einkommenssteuer getrennte Berechnung beantragen.
Wird die Steuerforderung gegen beide gerichtet, wegen gemeinsamer Veranlagung, sollte dem widersprochen werden.
M.E sind Sie in der Steuerklassenwahl frei, wenn es ihre GL nicht benachteiligt



Danke für Antworten.
« Letzte Änderung: 21. Januar 2009, 18:50:42 von paps » Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
noelmaxim
Jungspund
***

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 63

Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 2


« Antworten #2 am: 22. Januar 2009, 01:31:58 »

Hallo paps,

danke für deine Antworten.

Wäre vom Grundsatz möglich; wenn keine erneute Pfändung droht.
Warum sollten die Hausraten noch bezahlt werden?


Warum sollte bei meiner Frau eine Pfändung drohen, wenn die Schulden mir gehören, bzw. von mir verursacht worden sind? das was sie zu verantworten hat, zahlt sie doch weiter!  Ich melde - irgendwann - RI an, das hat doch mit meiner Frau nichts zu tun!? Meine Schulden sind nicht ihre und wenn mein unpfändbarer Lohn auf ihr Konto eingeht, dann dachte ich, darf kein Gläubiger auf ihrem Konto pfänden oder dürfen die das doch, weil mein Lohn auf ihr Konto geht???? Wo ist mein Gedankenfehler? Der AG bekommt die Pfändungen und überweist den nicht pfändbaren Teil auf das Konto meiner Frau, wie will denn da einer rankommen? Das was kommt steht mir nach Abzug des pfändbaren Teils  zu und da wo es hingeht bzw. ist ( Konto ), gehört meiner Frau!  Spielt es da etwa eine Rolle, ob ich mich in der RI befinde oder noch nicht?

Da das Haus zu 50 % meiner Frau gehört, sie aber die Steuerschulden hoffentlich nach Aufteilung der Steuerschuld nicht hat, sehe ich - zu Mal das Haus volle pulle belastet ist - einem evtl. Zwangsversteigerungsgesuch des Finanzamtes gelassen entgegen! Was haben die Gläubiger davon? Gar nichts aus meiner Sicht und die finanzierende Bank schon gar nicht, denn die bekommen ihre Raten pünktlich und zuverlässig, die werden wohl einen Teufel tun! Bin ich da etwa naiv?  Gehen die da ran, ohne einen Nutzen zu haben?
Könnte ich in diesem Zusammenhang eigentlich meinen Anteil nicht  an meine Frau übertragen? Vermögenswerte übertrage ich ja nicht, da die Schuld höher sein dürfte als der Wert!!! Niemand hätte von meinem Anteil etwas, schon gar nicht im Zwang!!! Die immobilie würde doch in der RI so oder so freigegeben werden, da da nichts zu holen ist!!!

Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld (§§268 AO ff)
Hinw.
Sie müssen bei der Einkommenssteuer getrennte Berechnung beantragen.
Wird die Steuerforderung gegen beide gerichtet, wegen gemeinsamer Veranlagung, sollte dem widersprochen werden.
M.E sind Sie in der Steuerklassenwahl frei, wenn es ihre GL nicht benachteiligt


Kann ich das für die gesamten Jahre ( ab 2001 ) machen, denn ab da an resultiert die Steuerschuld nach Prüfung usw.? Die Steuerbescheide sind doch teilweise schon rechtskräftig!!! Wie kommt meine Frau heute aus der Steuerschuld nachträglich raus, bzw. ist das überhaupt noch möglich??? Wie gesagt, sie hat die Einnahmen in keinster Form zu verantworten, sie hat als Ehefrau nur mit unterschrieben!!!! Andernfalls müsste sie aj mit in die RI!!!!

Ich glaube nach Beantwortung meiner erneuten, sich ergebenen Fragen erklärt sich einiges, danke dafür!
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #3 am: 22. Januar 2009, 15:59:50 »

Sie wollen das Konto ihrer Frau nutzen.
Ein Gläubiger bekommt Wind davon und pfändet halt das Konto.
Ich sehe da schon ein Problem.

Sie sind 1/2 Haus-/Grundstückseigentümer.
Sie gehen in Insolvenz.
Sie haben ein Vermögenswert in Form 1/2 Verkehrswert des Grundstückes.
Ich sehe da schon wieder ein Problem.
Zwar könnte Ihre Frau oder die Bank entsprechend reagieren, aber sicherlich wird der IV erstmal sehen, ob eine Teilversteigerung nicht doch Masse einbringt.
Die Vermögensübertragung an die Frau zum Nachteil der Gläubiger wäre 10 Jahre anfechtbar.

Das können Sie natürlich auch rückwirkend machen, wenn die Bescheide noch anfechtbar sind und nicht bereits Rechtskraft haben.

Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2838 Sekunden, mit 28 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz