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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 09:57:59 *
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Autor Thema: Überzahlung vor der Insolvenz  (Gelesen 1193 mal)
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Staffi
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« am: 25. Oktober 2007, 13:41:21 »

Hallo.

Es geht um folgendes. :

Ich und meine Familie (2 Erwachsene und 2 Kinder)haben seit Oktober 2005 Hartz4 bekommen.
Ich habe jetzt seit 06. 08. 2007 eine gut Bezahlte(ca. 1850 Euro Netto) Arbeit gefunden. Am 23. 08. 2007 bin ich ins Regelinsolvenzverfahren gegangen,da ich vorher elbständig war. Meinen ersten Lohn bekam ich am 31. 08. 2007.
Heute morgen bekam ich jetzt ein Schreiben von der Arge,daß es im August eine Überzahlung gegeben hätte in höhe von 1155 Euro. Ich rief also dort an und fragte nach warum diese Überzahlung wäre. Die Frau am Telefon erklärte mir,das ich im Monat August Hartz4 bekommen habe und im selben Monat auch meinen Lohn bekommen habe.

Ich fragte nach einer Ratenzahlung und die Frau meinte,daß das kein Problem wäre. Ich soll monatlich 200 Euro zahlen. Das schaffe ich aber nicht,da ich durch das Insolvenz nur 1700 Euro Lohn bekomme. Zudem muss ich Monatlich 50 Euro an das Amtsgericht Zahlen und hab über 200 Benzinkosten für auf die Arbeit zu kommen. Zudem kommt Autoversicherung,Telefon,Miete,Wasser,Strom,GEZ. Da bleibt mir im endefekt genauso viel wie wir vorher Hartz4 bekammen und davon soll ich dann noch 200 Euro Raten zahlen.

Ich habe meinen Insolvenzverwalter angerufen und ihm das ganze erzählt. Er meinte aber ich soll das Geld zurückzahlen,da falls ich wieder in Hartz4 fallen würde,würde die Arge mir das abziehen.

Ich hoffe mir kann jemand weiter helfen.

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paps
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« Antworten #1 am: 25. Oktober 2007, 20:17:22 »

Grundsätzliche Ausführung zur Rückforderung finden sie .

Aus meiner Sicht ist folgendes zu bemerken:
Außerdem ist die Forderung doch vor der Eröffnung enstanden und somit Insolvenz zugehörig.
Die Aussage des TH ist schlichtweg fahrlässig, da sie damit u.U. wegen Gläubigerbevorzugung  ihre Restschuldbefreiung riskieren.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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Staffi
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« Antworten #2 am: 28. Oktober 2007, 23:46:08 »

Hallo.

Ich habe inzwischen mit meinem Insolvenzverwalter gesprochen. Er will definitiv diese Schulden nicht mit aufnehmen,da er die Gefahr darin sehen würde,daß wenn ich in den nächsten Jahren Arbeitslos werden würde und wieder auf`s Arbeitsamt gehe würde,die dann das Geld einbehalten würden. . .

Was kann ich jetzt noch machen. Habe am 09. 11. 2007 beim Gericht einen Termin wo ich hinkommen soll. Es geht da um die Insolvenz eröffnung oder so.
Soll ich das dort erwähnen???
Oder soll ich diese Schulden einfach nicht zahlen,da ich in einem anderen Forum gelesen habe,daß wenn ich nicht alle Schulden angebe(weil ich einige vergessen hab) (was bei mehreren Gläubiger vorkommen kann)auch nicht schlimm wäre.
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paps
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« Antworten #3 am: 29. Oktober 2007, 19:17:02 »

Es mag ja sein, dass er so sozial denkt.
Aber was ist wenn ein anderer Gläubiger das mitbekommt?.

Notfalls könnte ja ein Dritter...
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