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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 09:58:53 *
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Autor Thema: umzug - wird der vermieter nur im verfahren informiert?  (Gelesen 963 mal)
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VerzweifelteStudentin
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« am: 06. Juli 2010, 20:20:42 »

hallo,

ich muss bis ende des jahres umziehen. neben dem problem, dass keine gesellschaft und kein privater vermieter jemand mit insolvenz als mieter haben will, stellt sich mir folgende wichtige frage:

wird der vermieter nur vom treuhänder angeschrieben, wenn man sich im insolvenzverfahren befindet oder auch, wenn die wohlverhaltensperiode schon begonnen hat?

danke.
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Dibbelabbes
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« Antworten #1 am: 07. Juli 2010, 13:31:40 »

Schubs.........

genau das interessiert mich nämlich auch.

Wir haben vor umzuziehen, und ich bin bereits seit über einem Jahr in der WVP.

Danke :-)
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lucca_m
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« Antworten #2 am: 07. Juli 2010, 17:48:36 »

Der Vermieter wird nicht angeschrieben. Letztendlich ist aber jede Insolvenz öffentlich einsehbar und Vermieter können sich freiwillig informieren unter den bekannten Bekanntmachungen.

Ich hätte am liebsten nur Mieter im eröffneten Verfahren. Da wäre ich dann sicher, dass kein anderer Gläubiger das Geld pfändet bevor ich es als Vermieter bekomme!!!
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VerzweifelteStudentin
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« Antworten #3 am: 08. Juli 2010, 13:39:10 »

Der Vermieter wird nicht angeschrieben. Letztendlich ist aber jede Insolvenz öffentlich einsehbar und Vermieter können sich freiwillig informieren unter den bekannten Bekanntmachungen.

Ich hätte am liebsten nur Mieter im eröffneten Verfahren. Da wäre ich dann sicher, dass kein anderer Gläubiger das Geld pfändet bevor ich es als Vermieter bekomme!!!

du meinst in der WVP wird er nicht angeschrieben????

im eröffneten verfahren wird er ja angeschrieben, soweit mein kenntnisstand.
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Dibbelabbes
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« Antworten #4 am: 14. Juli 2010, 15:09:40 »

Nochmal hallo :-)

Ich habe mich heute bei meinem IV informiert.
Er bestätigte auf Nachfrage, daß alle Verträge ab Beginn der WVP abgeschlossen werden, für Ihn nicht mehr relevant sind.
Dazu zählen auch Mietverträge.

Gruß

Dibbelabbes

EDIT: geschlossen -> abgeschlossen
« Letzte Änderung: 14. Juli 2010, 16:44:00 von Dibbelabbes » Gespeichert
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« Antworten #4 am: 14. Juli 2010, 15:09:40 »



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DarkAngel35
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« Antworten #5 am: 14. Juli 2010, 16:24:46 »

Nochmal hallo :-)

Ich habe mich heute bei meinem IV informiert.
Er bestätigte auf Nachfrage, daß alle Verträge ab Beginn der WVP geschlossen werden, für Ihn nicht mehr relevant sind.
Dazu zählen auch Mietverträge.

Gruß

Dibbelabbes

Hallo...

was meinst du das alle Verträge geschlossen werden? Der IV kann doch Verträge kündigen oder er müsse dafür eintreten oder habe ich da was falsches Verstanden bzw. gelesen.

Das habe ich gefunden. Was genau bedeutet das?

§ 103
Wahlrecht des Insolvenzverwalters


(1) Ist ein gegenseitiger Vertrag zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Schuldner und vom anderen Teil nicht oder nicht vollständig erfüllt, so kann der Insolvenzverwalter anstelle des Schuldners den Vertrag erfüllen und die Erfüllung vom anderen Teil verlangen.

(2) Lehnt der Verwalter die Erfüllung ab, so kann der andere Teil eine Forderung wegen der Nichterfüllung nur als Insolvenzgläubiger geltend machen. Fordert der andere Teil den Verwalter zur Ausübung seines Wahlrechts auf, so hat der Verwalter unverzüglich zu erklären, ob er die Erfüllung verlangen will. Unterläßt er dies, so kann er auf der Erfüllung nicht bestehen.
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Dibbelabbes
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« Antworten #6 am: 14. Juli 2010, 16:43:17 »

Hallo, wir reden von Verträgen, die nach Abschluss des Verfahrens ABgeschlossen werden.

Was genau die Paragraphen, die Du zitierst bedeuten, kann ich nicht sagen.
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Insokalle
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« Antworten #7 am: 14. Juli 2010, 19:53:51 »

Außerdem gilt § 103 InsO nicht für Mietverträge !!!!!!!
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VerzweifelteStudentin
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« Antworten #8 am: 15. Juli 2010, 07:52:11 »

wer kann einem denn helfen die drohende obachlosigkeit abzuwenden und ne wohnung vermitteln?

kann man sich ans sozialamt wenden, auch wenn man keine leistungen von denen bezieht?
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doktor mabuse
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« Antworten #9 am: 15. Juli 2010, 08:13:46 »

Hallo,

ich denke, es macht mehr Sinn sich einen privaten Vermieter zu suchen, die stellen meist keine/nur wenige Fragen und die Chancen sind höher als bei Gesellschaften.
Wenn für den Vermieter die Zahlung der Miete gesichert scheint, dürften die anderen Umstände nicht mehr so gravierend sein.
Jede größerer Stadt hat Anlaufstellen für drohende Obdachlosigkeit (Caritas oder andere Sozialverbände) die vermitteln können.
Leider kann man aber Niemanden zwingen,Einem eine Wohnung zu geben. Aber, o.g. Stellen können ganz gut vermitteln.

Drücke Ihnen die Daumen und - keine Angst, zur Obdachlosigkeit wird es nicht kommen!

Gruß,
Doktot Mabuse
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VerzweifelteStudentin
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« Antworten #10 am: 15. Juli 2010, 08:40:49 »

selbst wenn ein vermieter nur gehaltsabrechungen verlangt: er wird doch sicher mal www.insolvenzbekanntmachungen.de ansurfen....

man braucht ja nur den namen des mietinteressenten und die stadt eingeben und schon weiss man bescheid.

kann mir nicht vorstellen, dass nur ein einziger vermieter darauf verzichtet...

ausserdem: bei mir steht auch auf der gehaltsabrechnung, wieviel € an den treuhänder abgetreten wurden. der punkt heisst "abtretung/pfändung". eindeutiger gehts nicht.  http://www.pleite-was-nun.info/modules/Forum/smf/Smileys/default/sad.gif" alt="sad" border="0" />

ausserdem hab ich durch rücklastschriften des treuhänders mietschulden, die ich in raten von 50 €/monat abzahle.

erst im oktober wird der rückstand ausgeglichen sein. kann also nicht mal nachweisen, dass ich keine mietschulden hab.

dass ich die nicht verursacht hab, wird wohl keinen vermieter interessieren.

ich werds mal beim sozialamt versuchen. mehr als mich abwimmeln können die ja nicht.

lg.
« Letzte Änderung: 15. Juli 2010, 08:50:10 von VerzweifelteStudentin » Gespeichert
deagle
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« Antworten #11 am: 15. Juli 2010, 09:20:56 »

Du bedienst, während der WVP, Forderungen die Dein Vermieter aufgrund Rücklastschriften durch den TH gegen Dich hat?

Oder ist Dein Verfahren noch nicht aufgehoben?


Würde mein "Treuhänder" nach Aufhebung des Verfahrens ohne beschlossene Überwachungsaufgaben mit jemandem anders als dem Gericht oder mir kommunizieren würde es meinerseits aber ganz heftig auf die Finger geben!

Soll heißen, Nein nach Aufhebung des Verfahrens hat der TH kein Recht mit deinen Vertragspartnern zu sprechen oder erklärungen abzugeben!

Weshalb musste eigentlich ausziehen?
« Letzte Änderung: 15. Juli 2010, 09:26:30 von deagle » Gespeichert
Dauerstress
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« Antworten #12 am: 15. Juli 2010, 12:24:59 »

selbst wenn ein vermieter nur gehaltsabrechungen verlangt: er wird doch sicher mal www.insolvenzbekanntmachungen.de ansurfen....

man braucht ja nur den namen des mietinteressenten und die stadt eingeben und schon weiss man bescheid.

kann mir nicht vorstellen, dass nur ein einziger vermieter darauf verzichtet...

Dem muss ich widersprechen. Mein Nachbar hat z.B. ein Zweifamilienhaus, in dem seine Frau und er wohnen und die zweite Wohnung vermieten. Die beiden sind Rentner und haben nicht mal nen Internetanschluss. Ich vermute, dass viele kleine Vermieter ebenfalls keine Abfrage über insolvenzbekanntmachungen.de machen.
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