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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 09:59:06 *
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Autor Thema: und wie geht das jetzt weiter ????  (Gelesen 360 mal)
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sammydeluxe
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« am: 17. April 2011, 14:11:54 »

Hallo,

ich habe Anfang März meine Regelinsolvenz beantragt, das Verfahren ist eröffnet und der Insolvenzverwalter ist bereits bestellt und war auch schon bei mir zuhause.

Am Freitag war dann der erste Termin (Berichtstermin und Feststellung) beim Amtsgericht.

Wie geht das jetzt weiter ? Was kommt jetzt als nächstes bzw. auf was muss ich jetzt achten, denn mein Insolvenzverwalter ist zum einen kaum zu erreichen und wenn doch, ist er nicht sehr informativ mir gegenüber ! Fühle mich da schon etwas alleine gelassen.

Weiter hat mir die Postbank das Konto gekündigt, obwohl alle Pfändungen aufgehoben wurden. Es soll ein neues Konto als Guthabenkonto geführt werden, wofür ich und der Insolvenzverwalter ein Schreiben ausfüllen und an die Postbank senden mussten. Dies ist auch geschehen. Leider ist mein Konto jedoch immer noch gesperrt, warum auch immer. Ist jetzt ca. 1 Woche her seitdem die SChrebein raus sind.
Wie läuft das jetzt mit meinem Geld was kommt. Zur zeit bekomme ich ALG II weil ich nochmal die Schulbank drücke und natürlich das Kindergeld. ( 5 Kinder ) Was darf ich denn jetzt von dem Geld behalten ? Eigentlich sind doch diese Beträge pfändungsfrei, oder ? Bin total verunsichert, da es doch diese gesetzliche Pfändungsfreigrenze von etwas über 900 Euro gibt. Zählt die auch für mich bei einem Guthabenkonto und dieser Personenzahl im Haushalt (7)?
Es geht um das Regelinsolvenzverfahren !!

Wäre euch für Antworten super dankbar.

Ein schönes sonniges Restwochenende wünscht

Sammydeluxe
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Achdujeh


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« Antworten #1 am: 17. April 2011, 16:02:54 »

Hallo,

du hast keinerlei pfändbares Einkommen, es muss dir also alles ausgezahlt werden.

Eine Pfändungsgrenze von 900 Euro gibt es so nicht. Schau in die Pfändungstabelle hier im  Forum, da kannst du ablesen, wieviel bei welchem Einkommen unter Berücksichtigung der Unterhaltsberechtigungen von dir gepfändet werden kann. Bei 5 unterhaltsberechtigten Kindern sind für dich 2189,99 Euro unpfändbar.

Von der Postbank ist leider häufig zu hören, dass es große Schwierigkeiten gibt, den bei anderen Banken oft einfachen Akt vorzunehmen, ein vom IV freigegebenes Konto wieder benutzen zu können.

FG Achdujeh
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sammydeluxe
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« Antworten #2 am: 27. April 2011, 09:35:52 »

So, Konto ist wieder frei und alles ist gut gegangen !

Jetzt würde ich nur noch gerne wissen, was jetzt als nächstes passiert ? Der Berichtstermin bei Gericht war ja schon vor 14 Tagen. Kommt jetzt nur noch der Schlussbericht und danach die Wohlverhaltensphase ?

Ich habe seit dem Termin bei Gericht nichts mehr von meinem IV gehört.

Könnt ihr mir sagen, was ich jetzt machen kann, muß, soll.... gruebel

Danke dafür


Gruss Sammydeluxe
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B-Thom
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« Antworten #3 am: 28. April 2011, 02:00:42 »

Platt gesagt, abwarten.  wink Und nicht den IV anrufen und fragen, wie der Stand der Dinge ist. Das mag er im Allgemeinen nicht. Der IV ist nicht für dich da, sondern arbeitet für die Gläubiger.

Der IV wird jetzt in Ruhe sichten, ob und wie viel sich von deinem Vermögen oder Besitz als Insolvenzmasse verwerten lässt. Das kann nach dem, was man hier liest, 1 bis 1,5 Jahre dauern. Kann, muss aber nicht. Wenn er Fragen hat, wird er sich in dieser Zeit an dich wenden.

Er legt dann den Schlussbericht vor. Diesen gibt er an das Amtsgericht. Das setzt einen Rechtspfleger ein, der den Bericht prüft und einen Schlusstermin ansetzt. Zu diesem können sich die zugelassenen Gläubiger noch mal äußern. Legt keiner von ihnen gegen den Bericht Widerspruch ein, wird das Gericht die Insolvenz abschließen und die WVP beginnen lassen.

Wenn du mit dem Geld über die Runden kommst, dann lehnst du dich jetzt zurück und genießt, dass dich deine Gläubiger in Ruhe lassen (müssen).  cheesy

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