Hallo Feuerwald,
danke für die Hilfe, allein der Auszug aus dem § ist schon mal sehr wichtig.
Da es sich um eine eher kleine Hauptforderung handelt ca. 2500 Euro möchte
ich mich da schon wehren. Wenn ich das richtig verstehe entfällte bei solchen
"unerlaubten Handlungen" die RSB und kann nach der Inso wieder weiter
betrieben werden ? Gibst weiteres ? Da ich auch noch einen guten Job habe und die
Auszahlungsquote recht ordentlich ist verstehe ich auch das Vorgehen des Gläubigers
nicht wirklich. Gibt es eine generelle Aussage wie meine Chance ist.
Ich habe die Erfahrung gemacht das ich eigentlich als Schuldner immer einen
fast unmöglichen Kampf führe.
Ich find euch übrigens Super..... und werde noch viel lesen!!!
