Hi,
mein Konto ist wegen eines richterlichen Beschlusses gesperrt worden das auf Behauptungen von meinem Ex-Mann beruhen und alle wiederlegt werden können. Im Vorfeld gab es Verhandlungen wegen dem Vermögensausgleich und es war klar dass ich Ihm da etwas zahlen muss. Auch das wurde im Vorfeld bestätigt und von meinem Anwalt geschrieben....
Nun wurde das gemeinsame Haus verkauft und ich habe aus dem Erlös eine Wohnung gekauft. Da kam das Schreiben von meinem Anwalt dass meine Konten gesperrt sind und wir diese ungerechtfertigten Arrest widerlegen müssen, dann kann ich wieder an mein Konto ran!!!!
Wenn ein Pfändungsbeschluss erlassen wird, muss der Gläubiger vorher einen Titel haben, im vorliegenden Fall vermutlich ein Gerichtsurteil möglicherweise auch ein (vollstreckbarer) gerichtlicher Vergleich.
Sofern das Haus verkauft wurde steht ihm dann sicherlich ein Anteil zu. Wenn der nicht ausbezahlt wurde (keine Ahnung wie lange das her ist mit dem Verkauf Haus und Kauf Wohnung) ist eine Pfändung durchaus nachvollziehbar.
Was soll denn "wegen eines richterlichen Beschlusses gesperrt worden das auf Behauptungen von meinem Ex-Mann beruhen und alle wiederlegt werden können" genau bedeuten ? Wenn ein Urteil oder ein vollstreckbarer Titel vorliegt, spielen mögliche Widerlegungen nach dem Urteil keine große Rolle wenn man sie nicht bereits im Vorfeld (vor Erlass des Urteils) vorbringt.
Im Prinzip gibt es 2 Möglichkeiten, a) Erfüllung der Forderung oder b) Vollstreckungsabwehrklage. Dazu braucht man sicher einen Anwalt (der ja vorhanden ist, siehe Eingangsposting).
http://de.wikipedia.org/wiki/Vollstreckungsabwehrklage