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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 10:03:45 *
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Autor Thema: unterhaltspflichtige personen in der WVP  (Gelesen 424 mal)
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Luki1212
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« am: 25. Februar 2011, 12:53:03 »

Hallo zusammen
bin selbständig in der WVP hab eine neue Lebensgefährte aus dem Ausland(eheähnliche Lebensgemeinschaft), Sie arbeitet nicht wohnt mit mir zusammen und ich komme für alles auf.da sie sprachlich benachteiligt ist und mit der Arbeitserlaubnis wird es auch bis Mai dauern brauche ich nun irgend eine Möglichkeit mehr Geld herauszubekommen (pfändungsfreigrenze).
 
Jetzt die frage kan ich vieleicht meine freundin als unterhaltspflichtige personen in betracht nehmen? weil sie ja in Deutschland ja keinerlei ansprüche hat ist ja logisch.

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Fallera
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« Antworten #1 am: 25. Februar 2011, 13:23:43 »

Nein, nur Ehepartner oder gleichgeschlechtliche Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind sich zu gegenseitigem Unterhalt verpflichtet.

Für verschiedengeschlechtliche ist die eingetragene Lebenspartnerschaft nicht möglich! Siehe hierzu:

BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01
Es verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, dass nichtehelichen Lebensgemeinschaften verschiedengeschlechtlicher Personen und verwandtschaftlichen Einstandsgemeinschaften der Zugang zur Rechtsform der eingetragenen Lebenspartnerschaft verwehrt ist.

« Letzte Änderung: 25. Februar 2011, 13:34:53 von Fallera » Gespeichert

I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
paps
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« Antworten #2 am: 25. Februar 2011, 20:07:39 »

m.E. könnte trotzdem beim Insolvenzgericht ein Antrag auf Erhöhung der Pfändungsfreigrenze (analog Bedarfsgemeinschaft) gestellt werden.
Dazu muss aber der Nachweis erbracht werden, dass Sie tatsächlich zusammen leben und Sie den Unterhalt bestreiten, weil kein anderer dazu in der Lage ist.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Tags: unterhaltspflichtige personen in der WVP  
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