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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 10:04:24 *
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Autor Thema: vereinfachten Verfahren?  (Gelesen 859 mal)
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Credi
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« am: 03. Februar 2008, 19:39:32 »

Hallo,
 was bedeutet vereinfachten Verfahren? dntknw
über antworten würde ich mich sehr feuen...
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Feuerwald
Moderator
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WWW
« Antworten #1 am: 03. Februar 2008, 20:03:51 »


sog ganz allgemein spricht man beim einem  "vereinfachten Insolvenz(?)Verfahren" vom  Verbraucherinsolvenzverfahren.

 

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Credi
Newbie
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Beiträge: 4

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« Antworten #2 am: 03. Februar 2008, 20:13:11 »

Hallo Feuerwald,
bei mein Mann, ist es eine Insolvenz Verfahren,
und nun meine frage gibt es auch eine einfachten Verfahren?
und wie lange läuft die den?

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paps
Moderator
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« Antworten #3 am: 04. Februar 2008, 19:18:58 »

Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist in der regel schon das vereinfachte Verfahren.
Es werden grundsätzliche Verfahrensschritte durchgeführt. Für Verbraucher nicht notwendige Schritte werden nicht durchgeführt.

Zu erkennen z.B. an der Bestellung eines TH zu Beginn des Verfahrens.

Im übrigen gibt es für Verfahren keine festen Laufzeiten.
Jedoch sollten die Verbraucherinsolenzverfahren wegen der Vereinfachungen schneller zu Ende sein.

Die Laufzeit der Abtretungserklärung und damit bis zur möglichen entgültigen Erteilung der RSB ist bei allen Verfahrensarten gleich.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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