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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 10:04:30 *
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Autor Thema: verfahrens am 22.01.2010 eröffnet, th bucht lastschrift miete von 02/2010 zurück  (Gelesen 634 mal)
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VerzweifelteStudentin
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« am: 22. Februar 2010, 11:05:31 »

hallo,

mein vermieter hat mir heute mitgeteilt, dass der th die lastschriften für die mieten januar und februar 2010 zurückgeholt hat.

ist das rechtens, dass er auch die für februar zurückholt hat? mein verfahren wurde am 22.01.2010 eröffnet.

irgendwie hab ich immernoch angst, dass ich nicht durch § 112 InsO vor einer fristlosen kündigung des mietvertrages wegen

2 rückständiger monatsmieten geschützt bin.  Oh_no

hab mich, wie mir von usern hier geraten wurde, beim sozialamt gemeldet, um anzufragen ob die die rückständigen mieten für mich übernehmen. man sagte mir, dass der th nicht berechtigt sei lastschriften für die miete zurückzuholen und ich ihn anweisen soll, dass er die mieten an den vermieter überweist.

danke.



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rookie


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« Antworten #1 am: 22. Februar 2010, 16:11:35 »

Der TH kann Lastschriften bis zu 6 Wochen nach Rechnungsabschluss ( Quartalsabschluss ) des Kontos zurückholen.
Der Vermieter darf deswegen nicht kündigen.

Der Th ist wohl berechtigt das zu tun.......zurückgeholter Betrag  geht in die Insolvenmasse und ist leider futsch.

Diese Unsitte wird leider hier und da noch praktiziert.......
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VerzweifelteStudentin
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« Antworten #2 am: 22. Februar 2010, 16:24:22 »

hi,

dann hab ich da was mißverstanden. ich dachte, der th kann alle lastschriften der letzten 6 wochen vor verfahrenseröffnung zurückbuchen...

aber nun weiss ich ja, dass es nach rechnungsabschluss der bank geht....

danke.

lg.
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paps
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« Antworten #3 am: 22. Februar 2010, 19:47:21 »

Lastschriften nach Eröffnung zurückzubuchen ist aber gefährlich für den TH.

Aus meiner Sicht begründet er damit Neuschulden für den Insolventen.



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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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« Antworten #4 am: 22. Februar 2010, 20:27:34 »

Lastschriften nach Eröffnung zurückzubuchen ist aber gefährlich für den TH.

Aus meiner Sicht begründet er damit Neuschulden für den Insolventen.





und wie soll ich mich jetzt verhalten?
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 22. Februar 2010, 20:27:34 »



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« Antworten #5 am: 23. Februar 2010, 17:46:47 »

Keine Panik. Neuschulden werden durch den Widerruf der Lastschriften nicht begründet, weil der IV idR nur die Lastschriften vor Eröffnung widerrufen kann.
Da die Miete für Februar lt. Mietvertrag sicherlich am Monatsanfang (also noch vor Eröffnung) fällig war und abgebucht wurde, konnte sie widerrufen werden. Eine Neuschuld ist dadurch aber nicht entstanden.
Wenn Ihr Vermieter die März-Miete abbucht, kann diese Lastschrift nicht vom IV widerrufen werden.

Lastschriften können außerdem nur widerrufen werden, solange sie nicht genehmigt sind. Nach den meisten AGB der Banken tritt die Genehmigung 6 Wochen nach Rechnungsabschluss (der erfolgt meist quartalsweise) ein. Der letzte Rechnungsabschluss war am 31.12.09.
Sie haben noch Glück gehabt, dass Ihr Verfahren mehr als 6 Wochen nach dem Rechnungsabschluss eröffnet wurde. D.h. die Lastschriften des letzten Quartals (Okt. bis Dez. 09) gelten als genehmigt. So konnte der IV nur die Lastschriften von Januar bis zum Tag der Eröffnung zurückholen.

Wäre Ihr Verfahren nur etwa 2 Wochen früher eröffnet worden und hätte sich der IV beeilt, dann sähe es ganz anders aus.
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VerzweifelteStudentin
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« Antworten #6 am: 23. Februar 2010, 18:11:22 »

hallo insokalle,

danke für deine antwort. klingt alles sehr plausibel...

aber warum hat er meine kfz-versicherung nicht widerrufen, die am 04.01.2010 per lastschrift eingezogen wurde?

ich meine, es ist gut dass es so ist, aber warum?

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VerzweifelteStudentin
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« Antworten #7 am: 23. Februar 2010, 18:16:46 »

die miete ist bei mir immer am 5. des monats fällig. er hat die miete für februar zurückgebucht, das verfahren wurde am 22.01.2010 eröffnet. das selbe mit dem krankenkassenbeitrag. da stimmt was nicht.  uneinsichtig
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Insokalle
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« Antworten #8 am: 23. Februar 2010, 19:27:41 »

Oh Verzeihung
ich war von Eröffnung 22.02. ausgegangen. So passt mein Text ja nun nicht mehr ganz.
Aber die letzte Alternative schon: Hätte der IV sich beeilt, hätte er 3 Monatsmieten mehr in der Masse.

Wann wurde die Februar Miete abgebucht? Falls nach Eröffnung, hätte sie nicht zurückgebucht werden dürfen.
Fehler der Bank oder des IV?
Es muss ein Schreiben des IV an die Bank geben, mit der er die Beträge angefordert hat. Fragen Sie mal bei der Bank nach, ob Sie eine Kopie davon bekommen können.
Vielleicht ist denen das gleich passiert wie mir. Oder das Schreiben war missverständlich.
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