hallo,
mein vermieter hat mir heute mitgeteilt, dass der th die lastschriften für die mieten
januar und februar 2010 zurückgeholt hat.
ist das rechtens, dass er auch die für februar zurückholt hat? mein verfahren wurde am 22.01.2010 eröffnet.
irgendwie hab ich immernoch angst, dass ich nicht durch § 112 InsO vor einer fristlosen kündigung des mietvertrages wegen
2 rückständiger monatsmieten geschützt bin.

hab mich, wie mir von usern hier geraten wurde, beim sozialamt gemeldet, um anzufragen ob die die rückständigen mieten für mich übernehmen. man sagte mir, dass der th nicht berechtigt sei lastschriften für die miete zurückzuholen und ich ihn anweisen soll, dass er die mieten an den vermieter überweist.
danke.