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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 10:04:56 *
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Autor Thema: vergleich mit Gläubigern?  (Gelesen 1381 mal)
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Thorsten
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« am: 31. Mai 2007, 15:42:37 »

Hallo zusammen,

ich schildere mal kurz meine Situation:

ich bin 34, arbeite freiberuflich, 1 unterhaltspflichtiges Kind, monatliches Einkommen aus meiner Tätigkeit differiert zwischen ca. 1200 bis 1600 Euro.

Im Schlepptau habe ich ca. 35000 Euro Schulden, verteilt auf 2 Banken (19000 und 9000 Euro) der Rest verteilt sich auf verschiedene Inkassounternehmen bzw. Telekom. Insgesamt sind es etwa 10 Gläubiger. In der Vergangenheit habe ich die Vogel Strauß Taktik angewand (bitte keine Vorwürfe, mache mir selbst genug deswegen) - und regelmäßig die EV abgelegt. Am 18. Juni soll ich wieder eine EV ablegen für eine Bank (mittlerweile die dritte, da die Forderung bereits seit 12 Jahren besteht).

Ich habe jetzt mal versucht, mich im Netzt ein bißchen schlau zu machen, stoße allerdings insgeamt auf teilweise widersprüchliche Aussagen, insbesondere was Erfolgsaussagen bei Vergleichsverhandlungen betrifft. Da nach meinem bisherigen Wissensstand eine VI aufgrund meiner freiberuflichen Tätigkeit nicht in Frage kommt, würde ich gerne Versuchen, mich mit den Gläubigern auf Ratenzahlungsvergleiche zu einigen. Nun meine Frage:

Hat so etwas generell eine Aussicht auf Erfolg, und wenn ja, gibt es Musterbriefe für die Formulierung, bzw. ist es realistisch, zumindest bei den zwei Banken mit den größten Gesamtforderungen eine Vereinbarung via Vergleich zu treffen, daß diese z.B. auf 50% der Forderung verzichten, und die Restschuld in Raten zu jeweils ca. 250 Euro abgetragen wird?

Viele Grüße, Thorsten
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 31. Mai 2007, 16:31:54 »

Hallo Thorsten,

zunächst:

Ein Restschuldbefreiungsverfahren (Insolvenz) ist auch für Freiberufler möglich.

Eine außergerichtliche Einigung nach wiederholter EV könnte ebenso klappen, 50 % Festschreibung und Abtrag in Raten, nur ob es klappt ? Ansetzen sollte man bei den zwei Hauptgläubigern. Wenn die Bereitschaft zeigen, lohnt es sich mit den Kleingläubiger zu verhandeln. Falls aber nicht, siehe ersten Satz.

Gruss

Feuerwald


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Thorsten
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« Antworten #2 am: 31. Mai 2007, 16:39:33 »



Hallo Feuerwald,

erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort *staun*

Nur noch eine Frage, gibt es brauchbare Musterbriefe zur Unterbreitung eines Vergleichsangebotes, oder sollte für die Formulierung besser ein Rechtsanwalt beauftragt werden?

Gruß, Thorsten
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Feuerwald
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« Antworten #3 am: 31. Mai 2007, 17:53:15 »

Hallo Thorsten,

soweit möglich sollte man dritte Personen für sich verhandeln lassen, eine Schuldnerberatung, die Selbständige nicht vor der Türe stehe n lässt, wäre ein Option. Einen Anwalt aus dem Telefonbuch oder gar dem sog. Anwaltssuchservice würde ich nie !!! empfehlen, das führt meist zu nichts außer eine Honorarrechnung.

Musterbriefe gibt es im Netz schon, nur diese würde ich auch nicht uneingeschränkt empfehlen, da viel zu allgemein und nicht auf den Einzelfall anwendbar.

Wichtig: Der erste Versuch sollte sitzen.  Dem Gläubiger muss klar gemacht werden, dass die zwangsweise Forderungseintreibung aussichtslos ist.

Gruss
Feuerwald
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« Antworten #4 am: 31. Mai 2007, 19:15:48 »

Hallo,
Vergleiche mit Gläubigern sollten professionell gemacht werden und nicht von irgend einem.
Musterbriefe finde ich schlecht, da dieses professionell und auf den Einzelfall abgestimmt gemacht werden sollte.
Ich habe noch nie eine "Schuldnerberatung" gesehen die dies hinbekommen hat...
Dies sollten spezialisierte Anwälte machen und des wegen kann ich dem zustimmen dass man nicht irgendeinen aus dem Telefonbuch suchen sollte.

Vergleichebzw. Vergleichsverhandlungen  ziehen sich oft über ein Jahr hin und sind (fast) imer erfolgreich und sollten bei mindest 60% Reduzierung enden.
Schnellschüsse gibt es selten.

mfg
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 31. Mai 2007, 19:15:48 »



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ThoFa
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« Antworten #5 am: 01. Juni 2007, 01:43:07 »

Hallo,
dann setze ich noch einen drau und sage, dass ich noch nie einen Rechtsanwalt gesehen haben, der das kann.  cool

MfG

ThoFa
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« Antworten #6 am: 01. Juni 2007, 14:51:10 »

Hallo,
so deutlich wollte ich eigentlich nicht werden....
ich auch nicht...aber mit meiner Hilfe schon  biggrin
mfg
volker

Hallo,
dann setze ich noch einen drau und sage, dass ich noch nie einen Rechtsanwalt gesehen haben, der das kann.  cool

MfG

ThoFa
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Thorsten
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« Antworten #7 am: 01. Juni 2007, 15:12:39 »


Hallo,

erst einmal vielen Dank für die schnellen Antworten.

Also demnach bei Vergleichsverhandlungen besser generell einen Rechtsanwalt beauftragen.

Sorry wenn ich aber nochmal eine Frage habe - wenn ich es trotzdem versuche, ohne Anwalt zumindest den zwei Großgläubigern (Banken) per Brief direkt einen solchen Ratenzahlungsvergleich anzubieten, hätte ich ja eigentlich nichts zu verlieren - schlimmstenfalls sagen die "Nein", dann wäre es ja die gleiche Ausgangssituation wie jetzt auch, und die Option Rechtsanwalt, bzw. VI betünde ja trotzdem Oder?

Ich bin mir aber aus ganz anderem Grund unsicher - wie gesagt liegen für die Banken bereits EV vor. Am 18. Juni wird von einer Bank ernaut eine EV verlangt.

Wenn ich nun die EV abgelegt habe, und im Anschluß mit den Gläubigern in Vergleichsverhandlungen trete, werden diese sich doch sicherlich Fragen, wie ich eine Ratenzahlung durchführen möchte, wenn ich zuvor eine EV abgelegt habe, bei der  eine generelle Zahlungsunfähigkeit dokumentiert wurde.
Kann es sein daß dann ein Strick daraus gedreht wird, daß bei der EV falsche Angaben gemacht wurden?

Bzw. ist es sinnvoller, erst nach der EV zu versuchen, das Geld für die Raten auf die Seite zu packen, und z.B erst in ein oder zwei Jahren ein Vergleich via Einmalzahlung zu unterbreiten?
Und wie hoch müßte der Betrag denn ca. prozentual zur Gesamtforderung sein?

Bzw. wie würde denn ein VI Verfahren bei einem Freiberufler aussehn?

-ich weiß Fragen über Fragen, -tut mir leid-, aber es ist gar nicht so einfach Leute zu finden, die einem mit Tips und Ratschlägen zu dem Thema zur Seite stehn, daher noch einmal herzlichen Dank an das Forum  thumbup

Gruß, Thorsten
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« Antworten #8 am: 01. Juni 2007, 15:49:34 »



+Ich bin mir aber aus ganz anderem Grund unsicher - wie gesagt liegen für die Banken bereits EV vor. Am 18. Juni wird von einer Bank ernaut eine EV verlangt.+
Das ist ja sehr gut...dann klappts ja gleich besser mit dem Vergleich...

+Wenn ich nun die EV abgelegt habe, und im Anschluß mit den Gläubigern in Vergleichsverhandlungen trete, werden diese sich doch sicherlich Fragen, wie ich eine Ratenzahlung durchführen möchte, wenn ich zuvor eine EV abgelegt habe, bei der  eine generelle Zahlungsunfähigkeit dokumentiert wurde.
Kann es sein daß dann ein Strick daraus gedreht wird, daß bei der EV falsche Angaben gemacht wurden?+
Ein wenig kreativ muss man schon sein mit seinen Vergleichen biggrin
Sie bieten ja nichts an weil sie nichts haben oder?
Aber es könnte sich doch zum Beispiel ihr Bruder/Schwester/Tante/Oma anbieten und ein Herz zeigen und eine geringe Summe für Sie zahlen,oder?

+Und wie hoch müßte der Betrag denn ca. prozentual zur Gesamtforderung sein?+
Ich fange immer mit 5% der gesamtsumme in Raten an;-)

Kreativ sein biggrin
mfg
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