man gibt mir 30 tage zeit,einen tilgungsvorschlag zu unterbreiten,ansonsten werden vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.dadurch würden noch "unerhebliche kosten" entstehen.
Das wäre mir neu, das die Kosten "unerheblich" sind.

Aber es sind eben nur Drohungen, erstmals.
Teilen Sie dem IK mit, dass Sie die Hauptforderung + angemessene 36,- Kosten zu zahlen in der Lage sind, da ihnen eine dritte Person das Geld leihen würde.
Teilen Sie die Höhe Ihrer Rente und die damit verbundene Zahlungsunfähigkeit mit.