Hallo,
also ich habe jetzt eine ganze Menge gelesen hier im Forum und werde dabei immer verwirrter.
Also ich selbst befinde mich in einem Insolvenzverfahren. Die Eröffnung des Verfahrens war nach Beschluss des Amtsgerichtes am 15.10.2007. Ich dachte eigentlich ich befände mich längst in der Wohlverhaltensphase, die ja sechs Jahre dauert. Ich war der Meinung, das wären die sechs Jahre, in denen von meinem Gehalt die pfändbaren Beträge an meinen Treuhänder abgeführt werden.
Nun habe ich mehrmals hier gelesen, dass die WVP erst mit AUFHEBUNG des Insolvenzverfahrens beginnt. Angeblich nach ca. 1 Jahr. Also ich habe jetzt nach 4 JAHREN noch keinen Beschluss über die Aufhebung bekommen und auch in den Bekanntmachungen im Netz ist nur die Eröffnung zu finden. Soll das jetzt etwa heißen, dass die sieben Jahre bei mir noch gar nicht wirklich angefangen haben?????
Ich habe mich jetzt nur ausführlich damit beschäftigt, da ich vor etwa 1 1/2 Jahren geerbt habe und dort gleich die Kontonummer meines Treuhänders angegeben habe. Ich war eigentlich der Meinung, dass ich nach § 295 InsO die Hälfte von ihm erstattet bekommen würde und wollte nun mal höflich nachfragen.
Ich wäre über eine "Entwirrung" meiner Gedanken sehr dankbar!

viele Grüße
Leena