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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 10:08:18 *
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Autor Thema: verwirrt nach Lesem, Beginn der Wohlverhaltensperiode  (Gelesen 845 mal)
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Leena2005
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« am: 20. Oktober 2011, 19:37:25 »

Hallo,

also ich habe jetzt eine ganze Menge gelesen hier im Forum und werde dabei immer verwirrter.

Also ich selbst befinde mich in einem Insolvenzverfahren. Die Eröffnung des Verfahrens war nach Beschluss des Amtsgerichtes am 15.10.2007. Ich dachte eigentlich ich befände mich längst in der Wohlverhaltensphase, die ja sechs Jahre dauert. Ich war der Meinung, das wären die sechs Jahre, in denen von meinem Gehalt die pfändbaren Beträge an meinen Treuhänder abgeführt werden.

Nun habe ich mehrmals hier gelesen, dass die WVP erst mit AUFHEBUNG des Insolvenzverfahrens beginnt. Angeblich nach ca. 1 Jahr. Also ich habe jetzt nach 4 JAHREN noch keinen Beschluss über die Aufhebung bekommen und auch in den Bekanntmachungen im Netz ist nur die Eröffnung zu finden. Soll das jetzt etwa heißen, dass die sieben Jahre bei mir noch gar nicht wirklich angefangen haben?????

Ich habe mich jetzt nur ausführlich damit beschäftigt, da ich vor etwa 1 1/2 Jahren geerbt habe und dort gleich die Kontonummer meines Treuhänders angegeben habe. Ich war eigentlich der Meinung, dass ich nach § 295 InsO die Hälfte von ihm erstattet bekommen würde und wollte nun mal höflich nachfragen.

Ich wäre über eine "Entwirrung" meiner Gedanken sehr dankbar! gruebel

viele Grüße
Leena
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Achdujeh


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« Antworten #1 am: 20. Oktober 2011, 21:21:16 »

Es herrscht leider ein gewissermaßen babylonischer Sprachwirrwarr, was die Begriffe angeht. Viel klarer ist aber die Sachlage. Die Insolvenz teilt sich in der Regel in zwei Abschnitte. Das Verfahren und die WVP. Die WVP beginnt nach dem Verfahren. Es gibt Insolvenzen, die nur aus Verfahren bestehen, in denen also nie die WVP erreicht wird.

Mit dem Antrag auf Insolvenzeröffnung unterschreibt man auch eine Abtretungserklärung. Diese läuft sechs Jahre. Nach dieser Zeit ist der Insolvenzler "durch".

In Bezug auf ein Erbe ist es ziemlich bedeutsam, ob ich noch im Verfahren oder schon in der WVP bin. Im Verfahren fällt das Erbe ganz in die Masse, in der WVP wird nur die Hälfte vom TH einkassiert. Wenn das Verfahren nicht aufgehoben wurde, ist es logisch, dass vom Erbe alles an den TH ging.

FG Achdujeh

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Leena2005
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« Antworten #2 am: 20. Oktober 2011, 21:37:17 »

zu erst einmal "Danke" für die Antwort!

Aber was ich immer noch nicht verstehe ist, warum ist es die Regel, dass die WVP nach 1 bis 2 Jahren beginnt, doch bei manchen setzt sie gar nicht ein? Das kann doch nicht rechtens sein, dass die Insolvenzschuldner so ungleich behandelt werden?

thx
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Achdujeh


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« Antworten #3 am: 20. Oktober 2011, 21:45:28 »

Hallo,

es gibt keine Regel, dass der Verfahrensabschnitt 1 bis 2 Jahre dauert. Es liegt einfach an der Konstruktion der Sache, dass die meisten Verfahren in diesem Zeitraum abgeschlossen werden. Sobald es z.B. noch etwas zu verwerten gibt, dauert es halt länger.

FG Achdujeh

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Der_Alte
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« Antworten #4 am: 20. Oktober 2011, 22:30:28 »

Das ist z.B. der Fall, in dem schwer veräußerliche Immoblienen zur Masse gehören. Manchmal scheint es auch an der Qualität des Treuhänders zu liegen.
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Es grüßt der Alte
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« Antworten #4 am: 20. Oktober 2011, 22:30:28 »



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