Inso seit 08.2008, z.Z. in der WVP.
Nach längerer Arbeitsunfähigkeit (9 Monate)in der ich Krankengeld bezogen habe, werde ich voraussichtlich Ende Januar eingeschränkt gesund geschrieben. Laut ärztlichem Attest kann ich meinen bisher ausgeübten Beruf (Einzelhandel)nicht mehr ausüben. Deshalb werde ich mich Ende Januar beim Arbeitamt wegen einer Umschulung melden.
Während meiner Tätigkeit als Fachverkäuferin lag mein Bruttogehalt monatlich bei 1900 €. Nach Abzug des Pfändungsbetrages blieben dann 1078 € übrig.
Inzwischen bin ich seit Juli 2011 verheiratet und versorge mit meinem Mann seine drei minderjährigen Kinder (12,15 u 17).
Frage 1: Inwiefern ändert sich meine finanzielle Situation (Pfändung)?
seit 2012 Steuerklasse 4, Kinderfreibeträge 1,5;
Frage 2: Darf ich in meiner Situation ein Nebengewerbe anmelden ?
im voraus bessten Dank und Gruß
Tulpe