Hallo und Guten Abend!
Nachdem ich vor gut drei Monaten erst den Weg hierher und dann in die SB gefunden habe, hat sich viel getan in unserem Leben.
Der außergerichtliche Schuldenbereinigungsversuch ist gescheitert und wir werden in Kürze unsere Inso-Anträge stellen.
Aus dem Eigenheim (Heizung kaputt und der letzte Anlass für den Gang zur SB....) sind wir ausgezogen und wohnen nun zur Miete.
Die Hausbank, die auch das Eigenheim finanziert hat, hat erwartungsgemäß alle Verträge gekündigt. Letzte Woche bekamen wir Post vom Gerichtsvollzieher, die jedoch lediglich die Notarunterlagen enthielt (Unterwerfung zur Zwangsvolltreckung...) ohne Anschreiben o.ä.
Was soll ich hiermit anfangen???? Hat das jetzt unmittelbar irgendwelche Folgen ??? (kann ich z.B. die Zahlungen für den Unterhalt des Hauses wie Vers. etc. einstellen?)
Im Haus befindet sich noch meine EBK.
Darf ich die mitnehmen/ausbauen? (Die Murkelküche in der Mietwohnung macht mich krank....

)
Die Küche hatte ich bar bezahlt, sie passte beim Umzug aber nicht auf den LKW und weil hier ja so eine einfache Küche drin ist, sind wir erst einmal ohne hergezogen. Jetzt bereue ich das natürlich.
Die PKW (wir hatten zwei finanzierte) werden bzw. sind bereits zurückgeführt.
Ich habe jetzt einen 16 Jahre alten Kleinwagen, um meine Kinder zur Schule zu bringen.
Grundsätzlich könnte man den Weg auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln bewältigen, jedoch würde ich dann, weil ich mich an die Schulzeit halten muss (kein Hortplatz), meine Arbeitszeit nicht erfüllen können. Kann man unter diesen Gesichtspunkten im Verfahren an den PKW?