Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 10:09:46 *
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Autor Thema: vor der insolvenz  (Gelesen 1549 mal)
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sushi007
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« am: 29. November 2010, 14:33:06 »


hallo,
ich hatte vor einiger zeit einen termin bei einer schuldnerberatung und sie hat mir zur privatinsolvenz geraten.
das war ein gedanke, den ich erst einmal wirken lassen musste.
nun habe ich mich entschlossen diesen schritt zu gehen und hatte ihr es auch tel. mitgeteilt, allerdings hat sie erst wieder ab dem 11.01.11 termine frei.
nun meine frage:
wie verhalte ich mich jetzt am besten? zahlungen einstellen? was sage ich, wenn die banken usw anrufen?
ich bin sehr unsicher...

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horst69
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« Antworten #1 am: 29. November 2010, 14:52:59 »

Erstmal würde ich mein Konto sofort in ein P-Konto umwandeln !

Dann würde ich alle zahlungen einstellen, bis auf Miete,Strom,Gas,Telefon ect.
Alles was du weiterhin brauchst musst du bezahlen.

Alle anderen Gläubiger würde ich nicht mehr bedienen und auf den termin warten.
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sushi007
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« Antworten #2 am: 29. November 2010, 14:54:57 »


danke für deinen tipp...aber was ist ein p-konto?
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horst69
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« Antworten #3 am: 29. November 2010, 15:01:33 »

Ein Pfänungssicheres Konto !
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Fallera
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« Antworten #4 am: 29. November 2010, 15:06:17 »

Ergänzung: Pfändungssicher ist es "nur" bis zur Höhe des Selbstbehaltes von ca. 985 EUR. Alles darüber hinaus kann weiterhin gepfändet werden. Die Umstellung auf ein P-Konto ist nur möglich, wenn sich das Konto im Haben befindet.

Weiterhin gibt es bei einem P-Konto neben Vorteilen natürlich auch Nachteile:
-Keine Zahlungen am POS (Point of Sale) mehr möglich!
-bei vorligenden Pfändungen besteht nur Pfändungsschutz im Rahemen eines  bestehenden Guthabens i.H.d. Freibeträge. Bei Sollsaldo und vorliegender Pfändung können keinerlei Verfügung getroffen werden.
-Kein Dispokredit, bestehender wird sofort gelöscht!
-Das Konto wird mit einer automatischen Disposition versehen.
-Karte geht nur noch am Automaten der Kontoführenden Bank.
-Keine Offline Buchungen möglich.
-Keine Kreditkarten mehr.
-Eine Ruheendstellung einer bestehenden Pfändung ODER eingehenden Pfändung ist NICHT möglich, eine bereits bestehende ruhende Pfändung wird WIEDER AKTIVIERT.

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist ein P-Konto so oder so nicht mehr von Nöten!

Stellt sich die Frage, ob es nicht besser ist, einfach kein großes Guthaben auf dem Konto stehen zu lassen und alle Lastschriften auf Überweisung umzustellen. Muss jeder für sich entscheiden.

Ich denke nur, das P-Konto als Wunderwaffe und Allheilmittel hinzustellen ist nicht richtig! Man sollte sich im Vorfeld genau informieren und die Vor- und Nachteile abwägen.
« Letzte Änderung: 29. November 2010, 15:20:44 von Fallera » Gespeichert

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« Antworten #4 am: 29. November 2010, 15:06:17 »



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sushi007
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« Antworten #5 am: 29. November 2010, 15:33:23 »

ok...danke für die erklärung...

ist es ratsam die banken, wenn sie anrufen, in mein vorhaben einzuweihen?
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Fallera
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« Antworten #6 am: 29. November 2010, 15:39:39 »

Ich würde davor abraten!
Was hat die Bank davon wenn sie es weiß?
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lenchik22
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« Antworten #7 am: 29. November 2010, 17:42:11 »

ich habe es damals so gemacht: Neues Konto auf Guthaben-Basis eröffnet. Alle Einzahlungen dorthin umgeleitet. Dann erst allen Gläubigern die Zahlungsunfähigkeit mitgeteilt.

Dann wurde das Konto mit Dispo gekündigt, Kredite gekündigt und ich sollte alles zahlen. Ich habe nur auf die Eröffnung gewartet. Der Gerichtsvollzieher war vor der Eröffnung da, bzw. am Tag nach dem Antrag auf Insolvenz. Habe ihm dann alles vorgelegt. Er wollte dann EV von mir, wir haben aber den Termin so gelegt, dass die Eröffnung dazwischen war.

Man kann also alles noch regeln.

wichtig noch ist, wenn Sie ein Auto haben, sollte dieses auf jemand anderen zugelassen sein. Sonst ist es weg, wenn Sie das nicht für die Arbeit unbedingt brauchen.

Gruß
Lena
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horst69
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« Antworten #8 am: 29. November 2010, 17:46:07 »

@lenchik22

Thema Auto. Es ist unerheblich, ob ein eventuelles KFZ auf die Schuldnerin zugelassen ist.
Wichtig ist nur, das das Fahrzeug Ihr nicht gehört !
Wenn man dieses belegen kann, z.B. durch den Eintrag im Fahrzeugbrief, ist es meiner Meinung nach unbedenklich.
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lenchik22
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« Antworten #9 am: 29. November 2010, 17:53:59 »

@horst

ja, dafür muss man das Auto auf den anderen Menschen zulassen, dem das Auto "dann quasi gehört"

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horst69
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« Antworten #10 am: 29. November 2010, 17:58:54 »

Sorry, aber ich kann dir nicht folgen  gruebel

Wenn im Fahrzeugbrief Hans Müller steht und im Fahrzeugschein die Schuldnerin Lieschen Müller, dann sind die Besitzverhältnisse geklärt. Hans Müller ist Eigentümer und Lieschen ist Halterin.

Nur weil man Halter ist, in diesem Beispiel Lieschen Müller, heisst das noch lange nicht, das Lieschen die Kiste gehört !!

In deiser Kostelation könnte ein IV nicht pfänden, weil das KFZ Lieschen nicht gehört, es ist eine kostenfreie überlassung von Hans Müller.

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lenchik22
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« Antworten #11 am: 29. November 2010, 18:04:08 »

Ich verstehe nicht, was du meinst. WEnn das Auto auf jemand anderen zugelassen wird, wird im Brief und im Schein gleicher Name eingetragen.

Du kannst doch nicht im Brief und im Schein zwei verschiedene Personen eintragen....  gruebel
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horst69
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« Antworten #12 am: 29. November 2010, 18:05:16 »

Selbstverständlich kannst du 2 verschiedene Namen eintragen lassen !!

Der Eigentümer der im Brief vermerkt ist, muss nicht zwingend auch Halter sein !

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lenchik22
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« Antworten #13 am: 29. November 2010, 18:20:29 »

Na dann muss sie das Auto komplett auf eine andere Person umschreiben lassen. Sicher ist sicher.
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sushi007
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« Antworten #14 am: 29. November 2010, 18:35:25 »

hm...also meine beraterin meinte, dass das auto so alt sei, dass ich es behalten könne... sad
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