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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 10:10:26 *
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Autor Thema: vorzeitige beendigung whv  (Gelesen 1055 mal)
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nine2307
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« am: 11. Juni 2011, 15:13:07 »

hallo
im vorraus möchte ich mich über zahlreiche antworten bedanken

2008 eröffnung inso
2009 whv

gesamtschulden 41500€
ich verdiene gut, bedeutet...mir werden ca 10000€ im jahr gepfändet
würde bei 6 jahren bedeuten, ich zahle 60000€ statt 41500€
könnte ich theoretisch schon nach 4,5 jahren raus sein oder wie
funktioniert das dann?
mein th hat mir geschrieben, wenn alle verfahrenskosten bezahlt sind, ist vorzeitige beendigung möglich. was ist alle in den verfahrenskosten?
danke für eure hilfe juchu
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Der_Alte
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« Antworten #1 am: 11. Juni 2011, 16:48:58 »

Das sind die Gerichtskosten und die Kosten des TH. Dürften wohl so bei max 5000 € liegen, je nach dem, was der TH für das Insolvenzverfahren verbuchen konnte (40 % der Masse)

Das dürfte wohl hinkommen, dass die WVP vorzeitig beendet werden kann.
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Es grüßt der Alte
tomwr
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« Antworten #2 am: 11. Juni 2011, 19:40:52 »

Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz ist hier die spannende Frage.
Bei Regelinsolvenzen bekommt der IV ordentlich Geld.
Und wie lange lief das Insolvenzverfahren zwischen Eröffnung und Aufhebung ?
Dann kann man eine Prognose wagen.
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nine2307
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« Antworten #3 am: 11. Juni 2011, 20:45:00 »

eröffnung inso war am 30.4.09

verfahren wird aufgehoben,weil schlussverteilung vollzogen ist..am 6.4.10

danke für die hilfe
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nine2307
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« Antworten #4 am: 11. Juni 2011, 20:45:42 »

ist verbarucherinso
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 11. Juni 2011, 20:45:42 »



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tomwr
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« Antworten #5 am: 12. Juni 2011, 18:27:21 »

Die Gebühren bestimmt das InsVV (Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung) plus Gerichtskosten.

Während des Insolvenzverfahrens gilt:

Zitat
§ 13 Vergütung des Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren
(1) Der Treuhänder erhält in der Regel 15 vom Hundert der Insolvenzmasse. Ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz ist insbesondere dann gerechtfertigt, wenn das vereinfachte Insolvenzverfahren vorzeitig beendet wird. Haben in dem Verfahren nicht mehr als 5 Gläubiger ihre Forderungen angemeldet, so soll die Vergütung in der Regel mindestens 600 Euro betragen. Von 6 bis zu 15 Gläubigern erhöht sich die Vergütung für je angefangene 5 Gläubiger um 150 Euro. Ab 16 Gläubiger erhöht sich die Vergütung je angefangene 5 Gläubiger um 100 Euro.

Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens (WVP) gilt:
Zitat
§ 14 Grundsatz
(1) Die Vergütung des Treuhänders nach § 293 der Insolvenzordnung wird nach der Summe der Beträge berechnet, die auf Grund der Abtretungserklärung des Schuldners (§ 287 Abs. 2 der Insolvenzordnung) oder auf andere Weise zur Befriedigung der Gläubiger des Schuldners beim Treuhänder eingehen.
(2) Der Treuhänder erhält
1. von den ersten 25.000 Euro 5 vom Hundert,
2. von dem Mehrbetrag bis 50.000 Euro 3 vom Hundert und
3. von dem darüber hinausgehenden Betrag 1 vom Hundert.
(3) Die Vergütung beträgt mindestens 100 Euro für jedes Jahr der Tätigkeit des Treuhänders. Hat er die durch Abtretung eingehenden Beträge an mehr als 5 Gläubiger verteilt, so erhöht sich diese Vergütung je 5 Gläubiger um 50 Euro.

Treuhänderkosten im Verfahren schätzungsweise EUR 2.500
Treuhänderkosten in der WVP schätzungsweise EUR 2.000
Gerichtskosten etwa EUR 1.400

Gesamtkosten im Verfahren ca. EUR 6.000

Wenn wirklich im Jahr EUR 10.000 abgeführt werden (und sonst keine Vermögenswerte = Insolvenzmasse am Anfang da war), dann dürfte das Insolvenzverfahren voraussichtlich nach 4,5 Jahren vorzeitig zu beenden sein. Also vermutlich Ende 2013. Die Abrechnungen kann man ja mal Mitte 2013 im Insolvenzgericht einsehen (Akteneinsicht) und dann hochrechnen. Zu viel angeführte Beträge bekommt der Schuldner auf jeden Fall wieder zurück. Aber es wäre natürlich Nonsens das Verfahren durchlaufen zu lassen.
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nine2307
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« Antworten #6 am: 13. Juni 2011, 10:59:34 »

vielen lieben dank...da kommen mir fast tränen in die augen
wenn das wirklich so wäre.... cry thumbup wow
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Timo30
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« Antworten #7 am: 02. Juli 2011, 19:22:58 »

geschieht denn so eine "vorzeitige" Beendigung automatisch oder muß man da irgendwie tätig werden?
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Insoman
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« Antworten #8 am: 02. Juli 2011, 20:30:48 »

Sie müssen einen Antrag auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung bei Gericht stellen (formlos).
Nach Prüfung und Anhörung TH wird die RSB erteilt (analog §299 InsO), kann allerdings 8-12 Wochen dauern..
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
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