hallo, ich mal eine frage....
kann ich mein verfahren ik, eröffnet ende 2005, durch eine einmalzahlung der noch offenen verbliebenen schuldsumme vorzeitig beenden? geht sowas? wie könnte man das beantragen?
Die Version der Einmalzahlung muss beim Antrag beantragt werden.
D.h. es müssen mind. 51% nach Anzahl der Gläubiger und nach Summe den Schuldenbereinigungsplan zustimmen. D.h. auf Antrag § 307 übersendet das Gericht den Gläubigern den Schuldenbereinigungsplan. Dann folgt § 308 die annahme des Schuldenbereinigungsplans und § 309 Ersetzung der Zustimmung.
Wenn das Verfahren schon läuft geht nichts mehr. Zudem hast du nur noch bis 2011 und bist dann fertig.