Allerdings hat Stadtwerke sich 2 Jahre später in Tabelle eintragen lassen. Gibt es eigentlich Fristen, wenn ein Gläubiger sich nicht mehr meldet und viiiiiel später wieder in Erscheinung tritt, um alte Forderungen zu melden?????
Bis zum Schlusstermin können die nachmelden, ist aber besonderer Prüfungstermin notwendig und der nachmeldende Gläubiger hat die Kosten dafür zu tragen.
Ansonsten hat das mit der SCHUFA auch Datenschutzgründe (z.B. Höhe der angemeldeten Forderungen im Insolvenzverfahren) und wenn die SCHUFA Teilnehmer Einträge melden, kostet das auch Geld. Und wenn eh schon die EV und das RI Verfahren drin steht, was bringt es wenn jeder Gläubiger noch einen zusätzlichen Eintrag macht ? Zukünftige SCHUFA Vertragspartner sind eh gewarnt und haben damit genug Informationen.