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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 10:13:57 *
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Autor Thema: was bedeutet der brief vom gericht??  (Gelesen 302 mal)
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Momo72
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« am: 07. April 2011, 13:31:05 »

liebe forummitglieder
mein mann hat heute ein brief vom gericht bekommen mit folgendem inhalt:

"das gericht beabsichtigt die fortsetzung des verfahrens über ihren eröffnungsantrag anzuordnen.
da der vorgerichtliche schuldenereinigungsplan bereits mehrheitlich abgelehnt wurde, erscheint die durchführung eines schuldenbreinigungsplanverfahrens wenig aussichtsreich und soll daher unterbleiben.

bevor das eröffnungsverfahren fortgesetzt wird, erhalten sie gelegenheit zur stellungnahme.

sollten sie keine stellung nehmen wird das verfahren antragsgemäß mit der einleitung des eröffnungsverfahrens fortgesetzt."


wie ich das rauslese ist gemeint das auch die schlichtungsversuche des gerichts gescheitert sind und nun, wenn wir uns nicht melden, das IV eröffnet wird. seh ich das richtig??
nicht das wir hier irgendwas falsch verstehen und uns nicht melden, aber es doch hätten tun müssen

lg
momo
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horst69
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« Antworten #1 am: 07. April 2011, 14:06:12 »

Hallo !

Das siehst du richtig, wenn du dich nicht meldest, geht das Verfahren seinen automatischen Gang.

Du selbst musst dich nicht zur Sache äußern!!

Das hat weder Vor.- noch Nachteile.
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Momo72
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« Antworten #2 am: 07. April 2011, 14:18:22 »

danke schön!
dann bin ich ja beruhigt thumbup
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Der_Alte
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« Antworten #3 am: 07. April 2011, 14:34:27 »

Es macht Sinn, sich zur Sache dahin gehend zu äußern, dass man keine Einwände hat. Dann wird der Eröffnungsprozeß beschleunigt.

Das Gericht hat die Akte auf Frist gelegt, bekommt diese also erst wieder dann vorgelegt, wenn die Frist abgelaufen ist oder vorher eine Stellungnahme kommt.
Die Frist dürfte in der Regel so etwa bei vier Wochen liegen, vieleicht ist auch eine im Schreiben genannt.

Wenn die Akte mit Stellungnahme vorgelegt wird kann der Richter am gleichen Tag das Verfahren eröffnen. Ob das Vorteile für Euch bringt müsst Ihr selbst entscheiden.
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Es grüßt der Alte
Momo72
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« Antworten #4 am: 07. April 2011, 15:32:14 »

@ der alte

danke für deine antwort!
ob es für uns vorteile bringen würd, würd ich bezweifeln.. wir haben nächste woche einen termin bei der bank wegen einem eigenen konto für meinen mann (er benutzt ja jetzt noch meins mit)die angelenheit hätte ich ganz gerne vorher erledigt.
aber gut zu wissen wenn wir das in trocknen tüchern haben das wir es dann beschleunigen können indem wir eine stellungnahme abgeben.  thumbup

was mich jetzt noch gebschäftig ob wir vorher noch den steuerausgleich für 2010 machen?? der liegt hier fertig ausgefüllt, aber für meinen mann ist ja dann dafür der TH zuständig. wir haben auch schon den rat bekommen das wir einfach einen antrag dabeilegen sollen das die rückerstattung getrennt veranschlagt wird. ob dem TH das reichen wird. nicht das er/sie meint wir wollten das noch schnell einstecken das geld kurz bevor das verfahren eröffnet wird
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 07. April 2011, 15:32:14 »



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Der_Alte
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« Antworten #5 am: 07. April 2011, 17:45:11 »

Das mit der Aufrechnung der Steuererstattung ist der richtige Weg. Selbst wenn das Finanzamt vor der Eröffnung erstatten würde, was wegen der Menge der Anträge im Frühjahr nicht sehr wahrscheinlich ist, so kann der Treuhänder doch auf den dem Schuldner zustehenden Betrag zurückgreifen (die Grundlage hab ich gerade nicht im Kopf, aber ein anderer Forumsteilnehmer kann das bestimmt ergänzen)
Da das Finanzamt von der Eröffnung unterrichtet wird würde es die Rückzahlung mit großer Wahrscheinlichkeit ohne diesen Antrag nicht an Euch auszahlen.
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Es grüßt der Alte
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