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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 10:14:03 *
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Autor Thema: was bedeutet freibetrag in der Pfändungsliste?  (Gelesen 5622 mal)
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gerdicom
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Danke
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« am: 25. August 2008, 00:02:46 »

hallo
ich verdiene 1000,00 euro brutto im monat ..habe 1200,00 schulden ..mein arbeitgeber hat mich diese woche angesprochen , das er eine mail von einem rechtsanwaltsbüro bekommen hat, in der er aufgefordert wurde diese summe von meinem gehalt zu zahlen..ich hatte bisher aber nur mahnungen aber nichts gerichtliches..hab ihm gesagt nicht zahlen..nun hab ich heute mal gegoogelt und eure pfändungstabelle gesehen..deshalb bin ich hier ...mit welchem recht fordert dieses anwaltsbüro die gesammte summe? und muss mein arbeitsgeber sie zahlen??
ich hab im letzten jahr eine eidesstattliche erklährung bei einem gerichtsvollzieher abggeben und das da geforderte geld innerhalb von 3 monaten bezahlt..
jetzt meine frage muss mein boss die summe bezahlen ?
achja und zum thema ist der freibetrag netto oder brutto? bin single keine kinder und nicht geschieden...
danke im vorraus
mfg gerd

« Letzte Änderung: 25. August 2008, 00:08:37 von gerdicom » Gespeichert
Feuerwald
Moderator
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Beiträge: 2767

Danke
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WWW
« Antworten #1 am: 25. August 2008, 00:54:53 »

jetzt meine frage muss mein boss die summe bezahlen ?

-> evtl. wurde eine Lohnabtretung offengelegt. Falls nicht, kann der Gläubiger sofern die Forderung tituliert ist (Vollstreckungsbescheid/Urteil usw.) eine Lohnpfändung vornehmen. Der Arbeitgeber wird dann Drittschuldner und muss eine Drittschuldnererklärung abgeben. Ausgehend vom Nettolohn muss der Arbeitgeber dann den pfändbaren betrag ermitteln und an den Gläubiger abführen.


achja und zum thema ist der freibetrag netto oder brutto? bin single keine kinder und nicht geschieden...

-> Netto, Lohnpfändungstabelle Spalte "0"



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