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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 10:14:20 *
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Autor Thema: was fällt alles als vermögen in das insolvenzverfahren rein??  (Gelesen 1901 mal)
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kleines_Teufelchen72


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« am: 09. Juni 2007, 14:08:07 »

Hi,

ich bin eine alleinerziehende Mutter von 2 kindern (11 und 3). Mein Insolvenzverfahren  wurde am 31.05. 2007 eröffnet. Die Folge ist das mein konto gerade gesperrt ist und das das finanzamt die stundung der KFZ Steuer meines Autos zurück genommen hat  nono. Am Montag ist mein Termin beim Treuhänder. Und jetzt meine Frage:

was fällt alles als vermögen in das insolvenzverfahren rein??

ich hatte vorher schon besuche vom gerichtsvollzieher und regelmäßig alle 3 Jahre meinen offenbarungseid gemacht. Meine Autos durfte ich immer wegen der kinder und der arbeitssuche behalten, weil ich in einen kleinen kaff wohne und die busverbindungen beschissen sind. Meinen computer durfte ich auch behalten weil er mit seinen 4 jahren als veraltet zählt und bereits mehrmals bei der reperatur war.

Kann mir der treuhänder beides nehmen??? das auto hat letztes jahr 500€ gekostet und ohne den bekomm ich im leben keine arbeit. uneinsichtig Und was ist mit dem PC??? kann ich da die ausrede benutzen das es eins meiner kiddys gehört??und das ich ihn für die arbeitssuche benutze??


und wie lang dauert das bis mein konto wieder frei ist?? bekomme nämlich mittwoch den unterhalt meiner tochter und da ich total pleite bin brauch ich ihn natürlich dann sofort.


ich hoffe ich bekomme paar gute antworten damit ich montag nicht unvorbereitet bei dem treuhänder auftauche.

vielen dank im vorraus

lg kleines Teufelchen72



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mcm
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« Antworten #1 am: 09. Juni 2007, 14:23:58 »

Hallo, meine Inso ist am 30.05.07 eröffent worden. Den Termin beim TH hatte ich am 5.6. und der hat sofort mein Konto wieder freigegeben. Am nächsten Tag konnt ich schon wieder an mein Geld. Ich denke das es bei dir genauso sein wird, das dein TH das Konto dann auch gleich wieder frei gibt.
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kleines_Teufelchen72


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« Antworten #2 am: 09. Juni 2007, 17:54:39 »

Hi,

danke für die antwort. Da bin ich ja beruhigt das das konto so schnell wieder eröffnet wird.

Hab noch mal in den insolvenzbüchle von der schuldnerberatung geschaut. Also der treuhänder darf auch nur das mitnehmen , was der gerichtsvollzieher mitnehmen darf. Bei mir also garnix :juchu:Auch mein auto nicht weil ichs für die arbeitssuche brauche.

Ich hoffe nur das der Treuhänder es auch genauso sieht gruebel hab mir sicherheitshalber mal die busfahrpläne ausgedruckt. ohne auto bin ich nur für 10-15 h pro woche fürs aamt vermittelbar. Mit Auto 25 h. Also wenn das kein argument für ein auto ist  juchu

lg kleines Teufelchen72
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ThoFa
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« Antworten #3 am: 09. Juni 2007, 22:55:07 »

Hallo,

dass der TH nur, dass zur Masse ziehen darf, was der Gerichtsvollzieher auch nur pfänden darf, ist ein Märchen der Schuldnerberatungen, denn es gibt da eine erhebliche Ausnahme, welches ich Ihnen mal am Beispiel des Autos klarmache:

Ein Auto darf vom Gerichtsvollzieher nur gepfändet werden, wenn es a) nicht zur Arbeit benötigt wird und b) es mindestens die Kosten der Verwertung einbringt. Ein Insolvenzverwalter hat aber i.d.R. keine Verwertungskosten, da er mit professionellen Verwertern zusammenarbeitet, die ihm für das Auto z.B. 300,00 € in die Hand drücken und gut ist. Ein GV müsste dieses Auto aber erstmal unterstellen und dann in einer Versteigerung loswerden, da wären die Kosten schon nicht mehr gedeckt.

Aber warten Sie mal ab, was der TH zum Auto sagt.

MfG

ThoFa 
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kleines_Teufelchen72


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« Antworten #4 am: 09. Juni 2007, 23:19:06 »

naja punkt 1 trifft immerhin zu. Da ich in einen kaff mit miesen busverbindungen wohne, brauch ich das auto um einen job zu finden.Ohne find ich im leben keine arbeit. :heulen:hab ja jetzt schon die vollen probleme bei der arbeitssuche weil ich wegen der kiddys nur von 8-13 Uhr schaffen kann. Ohne auto könnte ich dank der super busverbindungen nur von 9.30-12 uhr. Aber naja mal abwarten was der TH am Montag meint gruebel

lg kleines teufelchen72
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« Antworten #4 am: 09. Juni 2007, 23:19:06 »



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ThoFa
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« Antworten #5 am: 09. Juni 2007, 23:29:34 »

Hallo,

Sie erfüllen Punkt 1 nicht, da Sie keiner Arbeit nachgehen, nur die Sache nach einer solchen, rechtfertigt noch nicht die Unpfändbarkeit des Fahrzeuges. Aber wie gesagt, abwarten was er denn so meint am Montag.

MfG

ThoFa
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kleines_Teufelchen72


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« Antworten #6 am: 11. Juni 2007, 21:17:15 »

Hi, so den Termin bei der Treuhänderin hab ich hinter mir. Da sie letzte woche im Urlaub war muss sie sich meine akte erst anschauen. Aber sie meinte da ich das auto für die arbeitssuche und die therapiebesuche meines Sohnes (ADHS) brauche, glaubt sie nicht das ich es verkaufen muss. Ich hoffe nur sie ändert ihre meinung nicht undecided

lg kleines Teufelchen72
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paps
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« Antworten #7 am: 11. Juni 2007, 22:04:17 »

Das heisst aber noch lange nicht, dass die Th kein Geld sehen will.
In Ihrem Fall käme nämlich noch der Freikauf aus der Masse in Frage.

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kleines_Teufelchen72


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« Antworten #8 am: 12. Juni 2007, 09:57:28 »

Hi,

was meinst du mit Freikauf aus der Masse???  sie sagte da das ganze mit den schulden schon seit jahren geht und ich ja alle 3 jahre meinen offenbahrungseid gemacht habe und natürlich auch regelmäßige besuche vom Gerichtsvollziher hatte,wird von den was ich habe nix gepfändet oder veräußert.  Von dem was sie aufgezählt hat was ich haben müsste damit es als vermögen zählt kann ich die nächsten jahre nur träumen.Das einzigste was als vermögen bei mir zählt ist das auto, was ich aber anscheinend behalten kann. Sie wollen jetzt nur noch beim Familiengericht beantragen das ich das Konto/sparbuch meiner Kiddys offenlegen muss um auszuschließen das ich dort kohle gestapelt habe. Aber das ist auch kein Problem. Ich hab ja nix zu verbergen biggrin

Kann man nachdem das Konto wieder freigeschalten ist eigentlich wieder onlinebanking machen und Geld am automaten holen???Unser bank hat nämlich Dienstag und mittwoch zu und ichhab kohle drauf und bin pleite. Hoffe das es heut noch freigeschalten wird


lg kleines Teufelchen72
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Biene72
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« Antworten #9 am: 12. Juni 2007, 14:01:03 »

Hallo, bei uns wurde das Konto auch gesperrt. 2 Tage nachdem die TH den Bescheid vom Amtsgericht hatte das sie unsere TH ist, war das Konto wieder frei geschaltet. Online Banking und Abholung am Automaten klappt bei uns nach wie vor, jedoch hab ich schon gehört das dies alleine an der Bank liegt ob sie das weiter zulassen.
Mit "aus der Masse freikaufen" ist gemeint das der TH etwas für das Auto verlangen kann. Es gehört ja jetzt eigentlich nicht mehr dir sondern gehört zur Masse. Wenn er das Auto verkaufen würde weil es noch einen guten Wert erzielen würde, kann er es verkaufen und dir ein anderes beschaffen oder er bietet dir an das du das Auto für eine bestimmte Summe "freikaufen" kannst. Wir sind jetzt so weit das wir den KFZ Brief zuschicken müssen und dann wird geprüft ob wir das Auto behalten dürfen, wobei es bei uns mein Mann zur Arbeit braucht. Aber das kommt eben ganz drauf an welchen TH du hast.
ALLES GUTE!!!
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kleines_Teufelchen72


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« Antworten #10 am: 22. Juni 2007, 19:46:44 »

So hab heute post vom Teuhänder bekommen, mein Auto zählt als unpfändbar und kommt nicht in die Insolvenzmasse  juchu  Glück gehabt juchu


lg kleines Teufelchen72
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Feuerwald
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« Antworten #11 am: 22. Juni 2007, 20:15:11 »


Glück gehabt

hihi,

nicht nur Sie, auch das Autochen *gg*

Glückwunsch !

Gruss
Feuerwald
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