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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 10:14:52 *
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Autor Thema: was ist mit der nachzahlung vom strom /gas anbieter??  (Gelesen 946 mal)
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kleines_Teufelchen72


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« am: 09. Juni 2007, 23:39:22 »

Hi,

wie gesagt am 31.05.2007 wurde das insolvenzverfahren eröffnet. Montag hab ich den termin beim TH.

Und ich hab noch 2 Fragen.

1.  Ich zahle momentan noch jeden monat 30€ an meinen strom/gas anbieter (sind ca noch 90 € offen). Kann ich die weiterzahlen (ich will ja nicht das es abgeklemmt wird) oder fällt es in die Insolvenzsumme??

2. Das arbeitsgemeinschaft SGB 2 zieht mir für eine Unverschuldete Überzahlung jeden Monat 35€ ab und das seit dezember 2006. Müsste der restbetrag nicht theoretisch auch in die Insolvenzsumme fallen???

lg kleines Teufelchen 72
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« Antworten #1 am: 09. Juni 2007, 23:56:49 »

Hallo,

beides sind Insolvenzforderungen und dürfen nicht mehr bezahlt werden.

Der Strom darf aufgrund von Forderungen vor Insolvenz nicht abgestellt werden.

MfG

ThoFa
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kleines_Teufelchen72


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« Antworten #2 am: 11. Juni 2007, 21:03:52 »

Hi

hatte heute meinen termin bei der Treuhänderin. Strom darf ich nicht mehr zahlen. Aber das aamt darf die 34,5 weiter von meinen Hartz 4 abziehn.  heulen

lg kleines_Teufelchen72
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« Antworten #3 am: 11. Juni 2007, 21:25:07 »

Hallo,

nein darf das Amt nicht.

MfG

ThoFa
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kleines_Teufelchen72


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« Antworten #4 am: 11. Juni 2007, 21:30:42 »

Hi,

das hat die Treuhänderin aber gesagt. da das aber mit der Überzahlung damals über den anwalt lief und es ein neues Urteil gibt das Überzahlungen nur bei Täuchung und Drohungen züruck zu zahlen sind, werde ich es nochmal über den versuchen.  Die Treuhänderin sagte, das sie es dürfen weil es direkt von meinen Hartz 4 abgezogen wird, wäre es erlaubt und sie unternimmt nix dagegen. uneinsichtig

lg kleines Teufelchen72
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« Antworten #4 am: 11. Juni 2007, 21:30:42 »



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ThoFa
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« Antworten #5 am: 11. Juni 2007, 21:33:59 »

Hallo,

nur weil sie es sagt muss es ja nicht richtig sein.

Das Amt ist genauso Gläubiger wie alle anderen auch und darf nicht bevorzugt werden.

Andersherum wäre es richtig, heisst wenn Sie noch Geld bekommen würden, dann dürften das Amt gegen eigene Forderungen aufrechnen.

jedenfalls wüsste ich jetzt nicht, warum das Amt anders behandelt werden soll.

MfG

ThoFa

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