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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 10:14:57 *
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Autor Thema: was kann muss ich nun tun  (Gelesen 681 mal)
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Friedchen44
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« am: 24. Juni 2009, 16:08:36 »

wer kann mir einen rat geben? mein insolvenzverfahren wurde2008  beendet und ich befinde mich in der wohlverhaltensperiode. nun bekam ich nach zig jahren ein schreiben eines gläubigers, der aber nicht im insolvenzverfahren einbezogen war eine ankündigung der vollstreckung eines titels. dieser gläubiger hatte sich in den letzten acht jahren nicht gemeldet. ich musste hals über kopf aus einer gemeinsamen wohnung ausziehen, vieles ist dabei untergegangen, so dass ich diesen gläubiger nicht mit aufgeführt habe. was muss ich nun tun. mein treuhänder ist schwer zu erreichen, vielleicht weiß jemand einen rat. wäre nett. danke
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dobberstein
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« Antworten #1 am: 24. Juni 2009, 16:24:13 »

Schick das Schreiben des Gläubigers an Deinen Treuhänder mit der Bitte um Kenntnisnahme.
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Friedchen44
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« Antworten #2 am: 24. Juni 2009, 16:29:00 »

Schick das Schreiben des Gläubigers an Deinen Treuhänder mit der Bitte um Kenntnisnahme.

das muss ich sowieso tun, ich weiß nur nicht was dann passiert und dachte mir, vielleicht weiß schon jemand mal was genaues darüber, was dann passiert usw. aber erstmal danke ich dir für deine stelle antwort
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dobberstein
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« Antworten #3 am: 24. Juni 2009, 16:55:49 »

naja, der Gläubiger kommt eben zu spät. " Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben". Ansonsten § 301 Abs. 1 InsO.
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Friedchen44
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« Antworten #4 am: 24. Juni 2009, 17:11:51 »

er kommt zu spät? der gläubiger wusste doch gar nichts von der insolvenz, es war ja letztendlich mein verschulden, dass ich ihn nicht aufgeführt habe, bei den vielen schuldern ist er einfach untergegangen, da er sich seit zig jahren nicht mehr gemeldet hatte, die schuld liegt mittlerweile über 15 jahre zurück, aber er hat ja wohl den titel, mich würde vorab eben einfach interessieren ob damit meine wohlverhaltensperiode gefährdet ist, bzw. alles den bach runtergeht und ich keine restschuldenbefreiung irgendwann in ca. 5 jahren oder so mal erreiche. denn auf sein angebot der schuldentilgung kann ich ja sowieso nicht eingehen.
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« Antworten #4 am: 24. Juni 2009, 17:11:51 »



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foxtra
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« Antworten #5 am: 25. Juni 2009, 07:12:47 »

§ 301 InsO Wirkung der Restschuldbefreiung
(1) Wird die Restschuldbefreiung erteilt, so wirkt sie gegen alle Insolvenzgläubiger. Dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben.

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dobberstein
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« Antworten #6 am: 25. Juni 2009, 14:43:28 »

Danke Dir Foxtra
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pd
foxtra
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« Antworten #7 am: 25. Juni 2009, 15:57:13 »

Gerne geschenen, dobberstein  wink
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