Ich würde mich vielleicht auch daraufstellen, man hätte das Geld ausgegeben.
Um nicht unter den Aspekt der Vermögensverschwendung die RSB versagt zu bekommen, würde ich mit der Insolvenz vielleicht einfach noch ein Jahr warten. Gut man wird nicht jünger aber so ist es sicherer.
(1) In dem Beschluß ist die Restschuldbefreiung zu versagen, wenn dies im Schlußtermin von einem Insolvenzgläubiger beantragt worden ist und wenn
der Schuldner im letzten Jahr vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig die Befriedigung der Insolvenzgläubiger dadurch beeinträchtigt hat, daß er unangemessene Verbindlichkeiten begründet oder Vermögen verschwendet oder ohne Aussicht auf eine Besserung seiner wirtschaftlichen Lage die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verzögert hat,
Das dürfte dann vermutlich nächstes Jahr nicht mehr zutreffen.
