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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 10:18:21 *
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Autor Thema: weihnachtsgeld wird später gezahlt  (Gelesen 344 mal)
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« am: 03. Dezember 2010, 07:52:12 »

hallo,
bin noch in der insolvenzphase seit 1,5 jahren.
arbeite im einzelhandel.
mussten vor ca. 2 jahren auf unser weihnachtsgeld "freiwillig "
verzichten.
dafür würden wir den betrag aber bekommen wenn wir den jahresplan schaffen.
das sieht gut aus das wir dieses schaffen.
das geschäftsjahr geht von februar bis februar.
würde dieser betrag brutto ca 1200 euro komplett pfändbar, oder hat man da auch einen freibetrag?
man kann ja schlecht im märz oder april diesen betrag als weihnachtsgeld verbuchen.oder
teute
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« Antworten #1 am: 03. Dezember 2010, 09:13:34 »

Hallo teute,
ein "Weihnachtsgeld" ist i.d.R. eine freiwillige Zusatzleitung Deines Arbeitsgebers, also ein Bonus.
Wann und wie dieser Bonus ausgezahlt wird, kannst Du gemeinsam mit Deinem Arbeitgeber festlegen.
Du könntest also theoretisch auch die Boni bzw. das Weihnachtsgelder über ein paar Jahre von Deinem Arbeitsgeber "sammeln lassen" und dann in erst einem Schwung auszahlen lassen. (Falls der Arbeitgeber das mitmacht, das hat für ihn ja auch ein paar steuerliche Konsequenzen.)
Ergo: Nur weil es "Weihnachtsgeld" heißt, muss das natürlich nicht zu Weihnachten ausgezahlt werden. Das kann wann auch immer du, bzw. das Arbeitgeber, das möchte, passieren. "Weihnachtsgeld" ist eher eine Art "Spitzname" für einen bestimmen Bonus hat also keine zeitlich Bindung.
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« Antworten #2 am: 03. Dezember 2010, 10:10:04 »

"Ergo: Nur weil es "Weihnachtsgeld" heißt, muss das natürlich nicht zu Weihnachten ausgezahlt werden. Das kann wann auch immer du, bzw. das Arbeitgeber, das möchte, passieren."

Sehe ich etwas anderst! In §850a ZPO 4 ist ganz klar von Weihnachtsvergütungen die Rede bez. des Freibetrages. Nach diversen Gerichtsentscheidungen sollte der Auszahlungszeitraum "zeitnah" zu Weihnachten geschehen. Als Bemessungszeitraum wurde oft vom 15.11 - 15.01 des darauffolgenden Jahres gesprochen.

Sieht übrigens das BAG bez. des Weihnachtsgeldes ähnlich:
"In der Verwendung des Begriffes kommt jedenfalls zum Ausdruck, dass die Leistung im Zusammenhang mit dem Weihnachtsfest steht"

Ergo: Wenn in der Gehaltsabrechnung "Weihnachtsgeld" steht, sollte die Auszahlung auch Zeitnah zu Weihnachten erfolgen um 100% auf der sicheren Seite zu sein bez. des Freibetrages!
« Letzte Änderung: 03. Dezember 2010, 12:15:00 von Fallera » Gespeichert

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« Antworten #3 am: 03. Dezember 2010, 12:56:53 »

Vielen Dank für die Klarstellung, das war mir neu.
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Fallera
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« Antworten #4 am: 03. Dezember 2010, 13:12:15 »

Ich denke sowieso, dass es sich im Fall von Teute eher um eine Art Erfolgsprämie handelt als um Weihnachtsgeld im klassischen Sinne!

Wenn es sich um eine einmalige Zuwendung aufgrund des guten Ergebnisses handelt, wäre sie meiner Meinung nach pfändungsfrei!
« Letzte Änderung: 03. Dezember 2010, 13:18:28 von Fallera » Gespeichert

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« Antworten #4 am: 03. Dezember 2010, 13:12:15 »



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teute
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« Antworten #5 am: 05. Dezember 2010, 09:31:55 »

was sollte ich denn meiner buchhaltung sagen , wie sie das verbuchen bzw beschreiben soll,damit mir da etwas übrig bleibt
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