Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 10:18
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 10:18:34 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: weitere Frage  (Gelesen 902 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Sipelan
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 17

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0



« am: 03. April 2007, 15:18:09 »

hatte den Thread Arbeitswechsel eröffnet. War eigentlich auch soweit bendet. Doch nun ist mir noch was wichtiges eingefallen. Hatte ich zwar schon im o.g Thread angefragt aber hat wohl keiner mehr  gelesen. Folgendes:

Paps schrieb:Ein Arbeitsplatzwechsel sollte möglich sein, soweit gehen die Beschränkungen nun auch nicht.

Mit Ihrem Netto und bei 2 Unterhaltsberechtigten ist ja nichts pfändbar.
Von daher werden die Gläubiger ja auch nicht benachteiligt.
Zum anderen hätten Sie die Möglichkeit eine Heraufsetzung wegen Mehrbedarfs zu beantragen und die Gläubiger hätten wieder nichts.
Die Argumente für einen berechtigten Wechsel sind also ehr positiv für Sie.

Eine Pfändung würde in Ihrem Falle erst ab 1570,- Euro möglich sein.

Sie sollten aber bedenken, dass sie bis zur RSB der Erwerbsobliegenheit unterliegen.
Insofern könnte eine Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses ohne Anschlußarbeitsverhältnis schon ein Nasenrümpfen des TH und/oder der Gläubiger hervorrufen.>


Hallo Paps da ist mir ja doch noch was wichtiges eingefallen. Meine Gehalt ist zwar nicht pfändbar aber ich bekomme bei meiner jetzigen Arbeitsstelle Weihnachtsgeld, was ja gepfändet werden kann.
Und wenn ich die Arbeit wechsle und dort gibts kein Weihnachtsgeld? Wobei ich sagen muss das bei meiner jetzigen Arbeitsstelle auch die Rede davon ist evtl. mal kein Weihnachtsgeld mehr zu zahlen.Aber wie gesagt derzeit gibts welches [addsig]
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #1 am: 03. April 2007, 18:19:56 »

Weihnachtsgeld ist bis zu einem Betrag von 500,- frei.
Im Monat der Weihnachtsgeldzahlung könnten Sie dann also mindetens
2069,- Netto haben.

Ansonsten sehe ich aber auch da keinen Hinderungsgrund, weil Ihnen ja immer noch die Möglichkeit bleibt, wegen der Mehrbelastung die zur Erfüllung der Erwerbsobliegenheit notwendig ist, einen eventuelleneinmaligen Mehrbetrag auch frei zu bekommen. [addsig]
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Sipelan
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 17

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0



« Antworten #2 am: 03. April 2007, 20:30:30 »

Ich bedanke mich vielmals :-) [addsig]
Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2194 Sekunden, mit 28 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz