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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 10:18:52 *
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Autor Thema: wem gehört die steuererstatung im WVP?  (Gelesen 1540 mal)
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orni11
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« am: 10. Januar 2008, 13:28:03 »


Hallo an alle, ich bin neu hier.
Kann mir bitte jemand sagen wem die Steuererstattung in Wohlverhaltensperiode gehört?

Es ist folgendes:
In Jahr 2002 habe ich einem privaten Insolvenzverfahren eröffnet.
Ab Sept. 2002 bis sept. 2008 befinde ich in WVP. Von 2002 bis 2005 war ich nicht veranlagt, und ab August 2006 habe ich einen festen Arbeitsplatz. Das Finanzamt war sehr pünktlich und nach Ablauf des 31.12.2006 gleich die Formulare für die Einkommensteuererklärung gesandt.
Am Anfang des Insolvenzverfahren hat der Insolvenzverwalter die Steuererklärung für mich erstellt und auch die bescheide für der Kfz-Steuer sind über Insolvenzverwalter zu mir gekommen.
Das Finanzamt forderte von mir die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2006;
dieses Mal bin ich selbst von Finanzamt abgeschrieben, nicht der Insolvenzverwalter. Auch die letzten kfz-steuerbescheide sind nur zu mir gekommen.
Nach Androhung mit Zwangsgeld habe ich die Steuererklärung erstellt und an das Finanzamt gesandt.
Ich habe mit eine Erstattung berechnet aber habe gedacht dass alles aufs Konto der Treuhänder bezahlt wird. Das Finanzamt weis doch das ich insolvent bin, oder?!
Erstaunliche weise wurde mir aber die ganze Erstattung auf mein Konto ausgezahlt.
Was ist jetzt?
F: Muss ich das Geld weiter an Treuhänder auszahlen und der Steuerbescheid in Kopie vorlegen oder kann ich das Geld behalten?
F: Kann das zu einer Versagung der Restschuldbefreiung führen?
Wer kann mir bitte helfen? (Entschuldigung für meine schlechte Grammatik)
Ich danke euch in Voraus und freue ich über jede Antwort.
Falls ihr Fragen an mich habt, frag doch ruhig.
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dobberstein
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« Antworten #1 am: 10. Januar 2008, 14:36:50 »

Wenn Du wirklich in der Wohlverhaltensperiode bist, hast Du auch wieder Anspruch auf Deine Einkommenssteuererstattung. " Der Anspruch auf Erstattung der Einkommensteuerzahlungen gehört zur Insolvenzmasse, wenn der die Erstattungsforderung begründende Sachverhalt vor oder während des Insolvenzverfahrens verwirklicht worden ist. ( vgl. Feuerwald)
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pd
orni11
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« Antworten #2 am: 10. Januar 2008, 15:22:14 »

hallo dobberstein
erstmal vielen dank für dein schnelles antwort. ich habe noch paar fragen. kannst du mir bitte weiterhelfen?
meine wohlverhaltenperiode endet mit ablauf des 24.09.2008, also verstehe ich dass die steuererstatung 2006 mir gehört. muss ich der Th der steuerbescheid in kopie senden oder soll ich gar nicht vom dieser erstatung sagen?
ist die erstellung der einkommensteuer vom schuldner selbst, ein grund der versagung von restschuldbefreiung?
im jahr 2007 habe ich geheiratet. kann ich ohne weitere die zusammenveranlagung machen?
wo kann ich bitte die rechtgrundlage finden? (habe etwas im § 850 ff ZPO gelesen. ist das richtig?
vilen dank in voraus, orni11
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paps
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« Antworten #3 am: 10. Januar 2008, 20:49:49 »

Ja die Erstattung gehört Ihnen, da die Vermögensverwaltung nur im laufenden Verfahren greift.

In der Zeit nach Einstellung des Verfahrens bis zur Erteilung der RSB haben sie nur Lohn/Gehalt (pfändbarer Anteil) und einhalb Erbe an den  TH herauszugeben.

Auch die Zusammenveranlagung ist kein Problem.

Rechtsgrundlage ist jetzt im wesentlichen  der 295 InsO
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orni11
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« Antworten #4 am: 13. Januar 2008, 17:34:04 »

hallo paps,
vielen dank für Ihr antwort.
ich werde ganz normal der TH die steuerbescheid zufaxen und für 2007 mache ich die steuererklärung zusammen mit mein mann.
noch mal vielen dank und alles gute.
wünsche Ihnen ein schöne rest wochenende.
viele grüßen orni11
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 13. Januar 2008, 17:34:04 »



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paps
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« Antworten #5 am: 13. Januar 2008, 20:53:29 »

Für den Zeitraum nach Verfahrensbeendigung brauchen Sie dem Th nichts mehr zufaxen.
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orni11
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« Antworten #6 am: 16. Januar 2008, 17:30:03 »

hallo paps,
danke noch mal für Ihr antwort.
ich habe immer geglaubt dass der TH muss die steuerbescheid haben weil sonst heißt ich verheimliche irgendwelche einkommen und dadurch riskiere ich die restschuldbefreiung.
jetzt bin ich sehr beruhigt und werde den TH weiterhin nur die monatlichen abrechnungen senden und sonst nichts.
viele schöne grüßen und vielen dank für Ihr hilfe.
orni11
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Gilgalad
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« Antworten #7 am: 09. Juni 2009, 19:29:26 »

Re: wem gehört die steuererstatung im WVP?
« Letzte Änderung: 09. Juni 2009, 19:48:44 von Gilgalad » Gespeichert
foxtra
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« Antworten #8 am: 09. Juni 2009, 20:47:32 »

Re: wem gehört die steuererstatung im WVP?

Ist doch schon in diesem Thread abgehandelt. Ansonsten bitte einfach mal im Forum googlen nach "Steuererstattung". Da gibt's ne Menge Antworten, die man auch findet, wenn man will...  whistle
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