Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 10:19:08 *
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Autor Thema: wenn ich jetzt noch was kaufe? Muss ich bezahlen?  (Gelesen 561 mal)
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helmut100
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« am: 26. September 2010, 10:50:36 »

Hallo Forum,

ich war bei einem Schuldnerberater und der fragt jetzt meinen Gläubiger nach einem Vergleich. Also einen Antrag beim Amtsgericht, haben wir noch nicht gestellt. Jetzt meine Frage:
Wenn ich jetzt etwas auf Rechnung kaufe, kann ich die offene Rechnung mit einfliessen lassen?

Danke für eure Antwort
Helmut
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Feuerwald
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WWW
« Antworten #1 am: 26. September 2010, 15:07:57 »


Mit einfließen lassen? In das Insolvenzverfahren? Ist diese Frage ernst gemeint?

Das können Sie gerne versuchen, Sie machen sich aber strafbar.
Es wird also doppelt teuer:

a) Strafbefehl (Geldstrafe)
b) Forderungen aus Straftaten können von der Restschuldbefreiung ausgenommen sein.

Deshalb sollte man in Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder bevorstehenden Insolvenz tunlichst nur noch das kaufen, was man umgehend bezahlen kann.
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helmut100
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« Antworten #2 am: 26. September 2010, 15:28:25 »

danke für die Antwort. Nur das muss es doch irgendeine Regelung geben. Ab gilt das? Ich meine es gibt ja auch laufende Rechnungen.
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luna2005
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« Antworten #3 am: 26. September 2010, 16:06:54 »

Hallo

sorry, aber auch ich kann da nur über die Ernshaftigkeit der Frage nachgrübeln.
Gegenfrage : Um was handelt es sich denn überhaupt.Was möchte man kaufen und welche Unsummen wird es kosten.
Ein Auto -Spielzeugwaren ausgenommen- wird man sicher nicht kaufen ohne das es rechtliche Konsequenzen nachsichzieht.Es sei denn das Auto kostet 10 Euro und ist auch soviel Wert., was natürlich unsinn wäre. Aber Waren auf Rechnung kaufen um sie dann mit im Gläubigerverzeichnis unterzubringen, weil man ja Insolvent ist ist für meine Begriffe Moralisch nicht vertretbar und sicher nicht legal.Die Waren würden sicher mit in die Insolvenzmasse fallen.
Ehrlich gesagt verstehe ich die Frage ohne weitere Erklärung nicht so ganz. Und die Frage ohne weitere Erklärung führt leider zu den wildesten Spekulationen-Ich kann mir ja nicht den Kühlschrank vollhauen um anschließend die Rechnung mit an das Gläubigerverzeichnis ranhängen.

Es wäre desshalb sehr sinnvoll die Frage nocheinmal richtig und etwas umfassender auszuführen.

LG
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HeinoHome
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« Antworten #4 am: 26. September 2010, 17:08:11 »

Wenn es sich bei den laufenden Rechnungen um nicht vermeidbare Verbindlichkeiten handelt, wie. z.B. GEZ, Tankrechnung, Telefon..., dürfen Sie diese von Ihrem pfändungsfreien Anteil des Einkommens begleichen.
Was Sie nicht vergessen sollten:
Sie waren bei der Schuldnerberatung. D.h. Sie wissen, dass Sie nicht in der Lage sind Rechnungen, die nicht vom pfändungsfreien Einkommen bezahlt werden können, zu begleichen.
So etwas wäre dann Betrug.
Sie würden verurteilt und die Erteilung der RSB wäre sehr fraglich.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 26. September 2010, 17:08:11 »



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helmut100
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« Antworten #5 am: 26. September 2010, 18:21:49 »

klingt natürlich logisch. Vielen Dank für die Antworten.

Helmut
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juergengrisu
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« Antworten #6 am: 27. September 2010, 08:32:45 »

Hallo Helmut100

Ich würde wenn ich wissen würde Insolvenz nichts mehr kaufen es sei es kann sofort bezahlt werden ( ausser Große Sachen so wie eine Waschmaschine usw)
Es könnte folgen haben für die RSB....
Nichts kaufen was nicht bezahlt werden kann ....

Gruß

juergengris
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helmut100
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« Antworten #7 am: 27. September 2010, 09:05:26 »

ist wohl besser so....DANKE...
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Miau
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« Antworten #8 am: 27. September 2010, 19:10:23 »

ist wohl besser so....DANKE...

Man muss die Inso nicht unbedingt in Deutschland anmelden und könnte damit nach 1 Jahr schuldenfrei sein und sich die 6-Jahre Tortur ersparen. Einfach bei Google nachschlagen.

Natürlich wird es ohne Fremsprachenkenntnisse unmöglich das ganze zu vollführen, da ein britischer oder französischer Richter ja nicht blöd ist.
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