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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 10:19:26 *
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« am: 24. November 2007, 19:14:16 »

   
Hallo habe ca.  200. 000 euro schulden und wollte ins insolvenzferfahren gehen mein betreuer sieht das auch so.  jetzt sagte ein bekannter das ich nicht ins insolvenz vefahren kann da ich eine EV beim Gerichtsvollzieher abgegeben habe.  Hat mein bekannter recht? wenn ja wie bekomm ich die schulden dann los ich bekomme ALGII und kann die schulden nie abbezahlen da es bei mir krankhaft ist deswegen habe ich ja zum glück jetzt einen betreuer mit einwilligungsvorbehalt.  Wie kann ich meine schulden noch weg bekommen wenn die insolvenz nicht gehen sollte? bitte um antworten dankemein Betreuer hat einen einwiligungsvorbehalt seit einem halben jahr er hat sich an die schuldnerberatung gewannt.  Ich habe vorher in einer anderen stadt gewohnt (wo ich ausgenutzt worden bin dadurch die schulden) jetzt wohne ich in einer anderen sadt um das ich ein neues leben beginnen kann.  es hat mich ein bekannter aufgenommen in seine wohnung ich habe bei ihn keinen mietvertrag alles was mir persönlich gehört ist mein koffer und meine sachen zum anziehen.  die wohnungseinrichtung (wohnzimmer, Küche, Schlafzimmer, Bad, Computer, Laptop, Röhren Fernseher. . . . . ) gehören alle meinem kumpel wollte fragen ob diese sachen die meinem kumpel gehören gepfändet werden können und ob ich und mein kumpel anwesend sein muss wenn der GV kommt da ich zur zeit ein BVB (berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme) absolviere und bis weihnachten erstmal keinen urlaub bekomme.
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 24. November 2007, 19:49:34 »

Hallo !

jetzt sagte ein bekannter das ich nicht ins insolvenz vefahren kann da ich eine EV beim Gerichtsvollzieher abgegeben habe. 

-> nein, das ist kein Hindernis.


Hat mein bekannter recht? wenn ja wie bekomm ich die schulden dann los

-> wenn überhaupt, durch ein Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren


Wie kann ich meine schulden noch weg bekommen wenn die insolvenz nicht gehen sollte?

-> die geht schon, wenn keine Versagungsgründe bestehen. 


es hat mich ein bekannter aufgenommen in seine wohnung ich habe bei ihn keinen mietvertrag alles was mir persönlich gehört ist mein koffer und meine sachen zum anziehen. 

-> da passiert i.d.R. nichts. Gewöhnlicher Hausrat ist unpfändbar. Gegenstände, die Ihnen nicht gehören, sind nicht pfändbar. Die Gewahrsamsvermutung (wie bspw. in der he), kann hier m.E. nicht greifen. Haben Sie einen eigenen Raum in der Wohnung ?


und ob ich und mein kumpel anwesend sein muss wenn der GV kommt da ich zur zeit ein BVB (berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme) absolviere und bis weihnachten erstmal keinen urlaub bekomme.

-> beim ersten Hausbesuch muss keiner anwesend sein, dann geht der GV wieder und hinterlässt meist einen Zettel Briefkasten.  Persönlich müssen Sie auch nicht anwesend sein. Der Bekannte kann den GV rein lassen, die Sachlage schildern, auf Ihren Koffer und ggf. Ihrem Raum verweisen und gut ist es. Auskünfte muss weder der Bekannte noch Sie geben.  Der GV wird Sie daraufhin zur Abgabe der EV laden. Sollten Sie anwesend sein und der GV die EV sofort abnehmen wollen, können Sie widersprechen. Dann folgt eine schriftliche Ladung zur Abgabe der EV.

Gruss
Feuerwald

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